Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-12591

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Mietspiegel 2018 in Braunschweig ist ein qualifizierter Mietspiegel und gilt als solcher bis zum 4. September 2020. Gemäß § 558 d Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist ein qualifizierter Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen. Dies geschieht entweder über eine Anpassung an die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland oder über die Erhebung einer Stichprobe unter den Braunschweiger Haushalten.

 

Zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise hat sich die Verwaltung im bewährten Format mit dem Mieterverein Braunschweig und Umgebung e. V., Haus + Grund Braunschweig e. V. und der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft Braunschweig-Salzgitter-Wolfenbüttel (Braunschweiger Baugenossenschaft eG, Munte Immobilien, Nibelungen-Wohnbau-GmbH, Baugenossenschaft Wiederaufbau eG) beraten. Im Ergebnis sprachen sich alle Beteiligten mit Ausnahme des Vereins Haus + Grund Braunschweig e. V. für eine Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels über die Anpassung an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten aus. Dies entspricht der bisher üblichen Vorgehensweise und ist ohne größeren Aufwand oder eine finanzielle Belastung realisierbar.

 

Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Fortschreibung des Mietspiegels entsprechend der mehrheitlichen Empfehlung der Beteiligten vorzubereiten und dem Rat in der Sitzung vom 14. Juli 2020 vorzulegen.


 

 

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