Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-12385

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Der weiteren Vermietung des Rokokopavillons an den Literaturkreis AMORC bis zum 30. April 2021 zu den im Sachverhalt dargelegten dauerhaft angelegten Nutzungszwecken wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zu schließen.“



 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Literaturkreis AMORC, Städtegruppe Braunschweig, nutzt den Rokokopavillon in

Stöckheim seit vielen Jahren für Diskussionen, Lesungen, Foren, Meditationsübungen,

Vorträge und andere Aktivitäten. Mit Beschluss des Stadtbezirksrates 211 – Stöckheim-

Leiferde vom 31. Januar 2019 wurde das Vertragsverhältnis bis zum 30. April 2020

verlängert. Herr Dr. Erich Breyel als Vertreter von AMORC hat am 4. Dezember 2019 eine

Verlängerung des Vertragsverhältnisses beantragt. Die Nutzung ist wie bisher einmal im

Monat vorgesehen. Der Anschlussvertrag soll bis zum 30. April 2021 laufen.

Das bisherige Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Braunschweig und AMORC gestaltete

sich komplikationslos. Der Nutzer hat sich an alle vertraglichen Obliegenheiten gehalten und

das Entgelt pünktlich überwiesen. Die Nutzung widerspricht dem Charakter der

Räumlichkeiten nicht. Auch wird die derzeitige maximale Nutzung durch 20 Personen bei

den einzelnen Veranstaltungen nicht erreicht.

Laut Entgelttarif für die Überlassung der Gemeinschaftshäuser soll das Nutzungsentgelt

nach Preisgruppe B wiederum auf den Tagessatz in Höhe von 60,00 € festgelegt werden.

Gem. § 93 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes i. V. mit § 16 Abs.

1 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig entscheidet über Dauernutzungen

bezirklicher Einrichtungen der Stadtbezirksrat in eigener Zuständigkeit.
 

 

 

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