Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-12385
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsüberlassung des Rokokopavillons in Stöckheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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Entscheidung
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23.01.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Literaturkreis AMORC, Städtegruppe Braunschweig, nutzt den Rokokopavillon in
Stöckheim seit vielen Jahren für Diskussionen, Lesungen, Foren, Meditationsübungen,
Vorträge und andere Aktivitäten. Mit Beschluss des Stadtbezirksrates 211 – Stöckheim-
Leiferde vom 31. Januar 2019 wurde das Vertragsverhältnis bis zum 30. April 2020
verlängert. Herr Dr. Erich Breyel als Vertreter von AMORC hat am 4. Dezember 2019 eine
Verlängerung des Vertragsverhältnisses beantragt. Die Nutzung ist wie bisher einmal im
Monat vorgesehen. Der Anschlussvertrag soll bis zum 30. April 2021 laufen.
Das bisherige Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Braunschweig und AMORC gestaltete
sich komplikationslos. Der Nutzer hat sich an alle vertraglichen Obliegenheiten gehalten und
das Entgelt pünktlich überwiesen. Die Nutzung widerspricht dem Charakter der
Räumlichkeiten nicht. Auch wird die derzeitige maximale Nutzung durch 20 Personen bei
den einzelnen Veranstaltungen nicht erreicht.
Laut Entgelttarif für die Überlassung der Gemeinschaftshäuser soll das Nutzungsentgelt
nach Preisgruppe B wiederum auf den Tagessatz in Höhe von 60,00 € festgelegt werden.
Gem. § 93 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes i. V. mit § 16 Abs.
1 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig entscheidet über Dauernutzungen
bezirklicher Einrichtungen der Stadtbezirksrat in eigener Zuständigkeit.
