Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-12477
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung eines Prüfers beim Rechnungsprüfungsamt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
30.01.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.02.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Dem Technischen Beschäftigten Tobin Christian Bölsche wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2019 der Dienstposten eines Prüfers in der Stelle 0140.30 Prüfbereich Technik übertragen. Aufgabenschwerpunkt von Herrn Bölsche sind die Prüfung von Vergaben der Fachbereiche 65 Hochbau und Gebäudemanagement und des Fachbereichs 66 Tiefbau und Verkehr sowie von abgeschlossenen Baumaßnahmen.
Das Rechnungsprüfungsamt hat bestätigt, dass sich Herr Bölsche im Rahmen seiner Einarbeitungszeit auf dem Dienstposten bewährt hat. Seine bisherigen Leistungen lassen erkennen, dass Herr Bölsche für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Prüfers im Rechnungsprüfungsamt befähigt ist. Daher wird vorgeschlagen, ihn nunmehr zum Prüfer zu berufen.
Gemäß § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - in der geltenden Fassung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Braunschweig vom 28. Februar 2012 obliegt die Berufung von Prüferinnen und Prüfern beim Rechnungsprüfungsamt dem Rat der Stadt Braunschweig. Hinderungsgründe im Sinne des § 154 Abs. 4 NKomVG liegen in der Person von Herrn Bölsche nicht vor.
Ein Personalblatt mit Angaben zur Person und zum beruflichen Werdegang von Herrn Bölsche ist als Anlage beigefügt.
