Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-12479

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Stadt Braunschweig stellt vorbehaltlich der Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ im Sommer 2020 bis zu 10 Ausbildungsplätze für eine praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher bereit.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ Länder und Träger dabei, pädagogische Fachkräfte zu gewinnen und bereits ausgebildete Fachkräfte im Beruf zu halten und ihre Kompetenzen zu stärken.

Mit dem Programm sollen unter anderem bundesweit in 2 Ausbildungsjahren bis zu 5 000 zusätzliche vergütete Ausbildungsplätze geschaffen werden, indem die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen Zuschüsse erhalten, um Fachschülerinnen und Fachschüler für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung zu vergüten.

Gefördert werden Ausbildungen, in denen die Praxisphasen in die Ausbildung integriert sind, sich also die fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung abwechseln und in denen die Fachschülerin bzw. der Fachschüler während der Ausbildung eine Vergütung im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erhält.

Es gelten die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher der jeweiligen Landesregelungen. In Niedersachsen werden hierfür der Abschluss als Sozialassistentin bzw. Sozialassistent, eine gleichwertige einschlägige Berufsausbildung mit mindestens einjähriger einschlägiger Berufstätigkeit, der erfolgreiche Besuch des beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - mit 600 nachgewiesenen Praxisstunden oder ein einschlägiger (sozial-)pädagogischer Hochschulabschluss mit 600 nachgewiesenen Praxisstunden gefordert.

Für die fachtheoretische Ausbildung ist die Fachschule Sozialpädagogik der Deutschen Angestellten Akademie vorgesehen, die in Braunschweig als einzige die 3jährige Ausbildung berufsbegleitend in Teilzeitform anbietet. Die fachpraktische Ausbildung würde in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgen.

Die auszubildende Person ist im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses mindestens analog zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes - TVAöD, besonderer Teil Pflege - zu vergüten. Die Ausbildungsvergütung hat damit derzeit im ersten Ausbildungsjahr mindestens 1.140,69 €, im 2. Ausbildungsjahr mindestens 1.202,07 € und im 3. Ausbildungsjahr mindestens 1.303,38 € zu betragen.

Die Höhe des pauschalen Zuschusses an der Ausbildungsvergütung richtet sich ebenfalls nach dem TVAöD, besonderer Teil Pflege. Die Förderung erfolgt in den einzelnen Ausbildungsjahren degressiv und orientiert sich im 1. Jahr an 100 %, im 2. Jahr an 70 % sowie im 3. Jahr an 30 % der zugrundeliegenden Ausbildungsvergütung im TVAöD inklusive der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Daraus ergeben sich pro Monat und auszubildender Person pauschale Zuschüsse in Höhe von 1.450,00 € im 1. Jahr, 1.130,00 € im 2. Jahr und 540,00 € im 3. Jahr.

In Niedersachsen ist derzeit ein Ausbildungsverhältnis mit einer nach dem TVAöD vorgesehenen Ausbildungsvergütung nicht zulässig. Die Förderrichtlinien sehen die Möglichkeit vor, die Mindestvergütung zu erzielen, indem die auszubildende Person nach Beschäftigtentarif vergütet wird und die erforderliche Vergütungshöhe über die Anpassung der Wochenstundenzahl - allerdings grundsätzlich mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer/eines Vollbeschäftigten - erreicht wird.

Diese Voraussetzung wird erfüllt durch eine für den Zeitraum der Ausbildung befristete Halbtagsbeschäftigung unter Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 3 TVöD. Dies entspricht der Eingruppierung einer Sozialassistentin/eines Sozialassistenten in der Funktion einer Drittkraft.

Die Verwaltung beabsichtigt, sich für das Jahr 2020 am Interessensbekundungsverfahren für bis zu 10 Ausbildungsstellen zu beteiligen, das vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch den Bund voraussichtlich im März 2020 beginnen wird. Die Inanspruchnahme dieser Fördermittel ermöglicht es der Stadt Braunschweig, mit einem überschaubaren Eigenanteil zusätzliche Nachwuchskräfte zu gewinnen und dadurch zukünftige Bedarfe bei den Erzieherinnen und Erziehern zu decken.

Trotz der insbesondere zu Beginn der Ausbildung hohen Förderung durch den Bund ergeben sich durch die Einstellung der Nachwuchskräfte für die Stadt Braunschweig zusätzliche Personalkosten. Ausgehend von den Personalkosten einer/eines halbtagsbeschäftigten Sozialassistenten in der Entgeltgruppe S 3, Stufe 1, ergibt sich ein monatlicher Bruttobetrag inklusive der Arbeitgeberanteile in Höhe von 1.572,40 € monatlich.

Die Einstellung einer Nachwuchskraft würde bei entsprechender Förderung durch den Bund zusätzliche Personalkosten wie folgt verursachen:

 


 

 

1. Ausbildungs-jahr

2. Ausbildungs-jahr

3. Ausbildungs-jahr

 

Entgeltgruppe S3, Stufe 1

1.572,40 €

1.572,40 €

1.572,40 €

 

Förderbetrag

1.450,00 €

1.130,00 €

540,00 €

 

zusätzliche Personalkosten monatlich

122,40 €

442,40 €

1.032,40 €

 

x 12 Monate

1.468,80 €

5.308,80 €

12.388,80 €

19.166,40 €

Sonderzuwendung und Beiträge zum GUV für 3 Ausbildungsjahre

 

 

 

4.416,99 €

 

 

 

insgesamt

23.583,39 €


Der zusätzliche Personalaufwand für 10 einzustellende Nachwuchskräfte beträgt rund 236.000,00 € und verteilt sich auf 4 Haushaltsjahre (2020: 11.000,00 €, 2021: 45.000,00 €, 2022: 98.000,00 € und 2023: 82.000,00 €). Die notwendigen Haushaltsmittel sind in der Kal-kulation des Personalaufwandes enthalten. Ausbildungsstellen bedürfen keiner Planstelle und werden in einer Übersicht „Dienstkräfte in Ausbildung“ im förmlichen Teil des Stellenplans geführt.

Die Auswahl der für die Förderung vorgesehenen Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen trifft das Bundesministerium unter Beteiligung der Bundesländer auf der Grundlage des Interessensbekundungsverfahrens. Nach Ablauf des Interessensbekundungsverfahrens werden die ausgewählten Träger zur Antragstellung aufgefordert. Bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung sind die Fachschülerinnen und Fachschüler, für welche der Zuschuss zur Vergütung beantragt wird, namentlich zu benennen. Die Beschäftigungsverträge können grundsätzlich erst nach Bewilligung des jeweiligen Antrags geschlossen werden.

Das Bewerbungsverfahren würde zeitnah nach der Beschlussfassung beginnen, damit die ausgewählten Nachwuchskräfte rechtzeitig ausgewählt und im Rahmen des Antragsverfahrens für die Förderung benannt werden können.

 

 

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