Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 20-12461
Grunddaten
- Betreff:
-
Sondervermögen Pensionsfonds Aussetzung der Zuführung aus dem städtischen Haushalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- DEZERNAT I - Dezernat des Oberbürgermeisters; 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen; 0300 Rechtsreferat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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30.01.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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18.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1999 wurde der rechtlich unselbstständige „Pen-sionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet. Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), das im Haushaltsplan gesondert ausgewiesen wird.
Durch den „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ soll die dauerhafte Finanzierung der Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie deren Hinterbliebenen, soweit das Beamtenverhältnis bei der Stadt Braunschweig nach dem 31. Dezember 1999 begründet worden ist, sichergestellt werden.
Ursprünglich war angedacht, das Sondervermögen personenbezogen zu dotieren. Hierbei bestimmte sich die jährliche Höhe der Zuführungen nach Prämiensätzen der jeweils aktuellen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge der einzelnen Beamtinnen und Beamten in Kombination mit einer kalkulatorischen Verzinsung der angesammelten Mittel. Die Ermittlung der Prämiensätze wurde jährlich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen von einem beauftragten Finanzmathematiker vorgenommen. Die Prämiensätze wurden dabei so festgesetzt, dass unter Zurechnung der zu erwartenden Zinserträge mit Eintritt des Versorgungsfalles sämtliche Pensionsleistungen (einschließlich der Hinterbliebenenversorgung) zu 100 Prozent kapitalgedeckt sind.
Das ursprüngliche Ziel des Sondervermögens, die dauerhafte Finanzierung der Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie deren Hinterbliebenen durch eine vollständige Vorausfinanzierung während der aktiven Dienstzeit sicherzustellen, hätte jedoch bedingt durch vermehrt eingetretene Fluktuationen im Beamtenbereich sowie das seit Jahren und auch weiterhin bestehende Niedrigzinsniveau letztendlich zu einer Überforderung des städtischen Haushalts geführt. Der Pensionsfonds war nicht mehr in der Lage, die für den permanent steigenden Personenbestand benötigten Anlagezinsen zu erwirtschaften. Aus diesem Grund hat der Rat in seiner Sitzung am 6. Februar 2018, auf Vorschlag der Verwaltung, eine Abkehr von der personenbezogenen Zuführung in Prämienform beschlossen (17-05794). Seit dem Jahr 2018 erfolgt im Finanzhaushalt eine nicht ergebniswirksame pauschale Zuführung in Höhe der im geltenden Investitionsprogramm vorgesehenen Jahresrate.
Zum Stichtag 31. Dezember 2019 betrug die Bilanzsumme des Pensionsfonds rund 57,5 Mio. EUR. Im Gegensatz zu dem bei der Errichtung des Pensionsfonds bestehenden Zinsniveaus von rund 5 % lassen sich derzeit auf dem Kapitalmarkt keine Guthabenzinsen erzielen. Vor diesem Hintergrund hat der Pensionsfonds aktuell rund 34,5 Mio. EUR an Konzernunternehmen zu Prozentsätzen zwischen 0,49 % und 0,62 % verliehen, um überhaupt Guthabenzinsen zu erzielen. In Anbetracht der nicht absehbaren Änderung dieser Situation hat die Verwaltung im Haushaltsplanentwurf die Netto-Zuführung an das Sondervermögen für den Zeitraum 2020 bis 2023 vorerst ausgesetzt, da eine weitere Zuführung keinen wirtschaftlichen Nutzen hätte. Im Haushalt abgebildet sind lediglich 0,8 Mio. EUR für Zuführung und Entnahme von Abfindungsleistungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag bei Dienstherrenwechseln von Beamtinnen und Beamten.
Der Pensionsfonds als solcher sollte aus Sicht der Verwaltung unabhängig von der derzeitigen Situation jedoch erhalten bleiben, da es aufgrund der Generationengerechtigkeit geboten ist, entsprechende finanzielle Vorkehrungen zu treffen. Unter Berücksichtigung der Haus-haltssituation auf der einen und dem bestehenden Zinsniveau auf der anderen Seite, wird die Verwaltung in regelmäßigen Abständen die Situation prüfen und dem Rat Netto-Zuführungen zum Pensionsfonds vorschlagen, sobald dies aus Sicht der Verwaltung wirtschaftlich geboten ist.
Eine Änderung der Satzung wird durch das Aussetzen der Zuführung nicht erforderlich.
