Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-12534

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Am 24.09.2019 kam es auf der A2 nahe Braunschweig zu einem schweren Unfall mit einem Gefahrguttransporter. Ätzende  Salpetersäure trat aus, wodurch 36 Menschen, unter ihnen Feuerwehrleute und Polizeikräfte kontaminiert  wurden. Die Bevölkerung wurde zu ihrem Schutz dazu aufgerufen, Fenster und Türen geschlossen zu halten.

Eine entsprechende Warnung wurde über die Warn-App Nina gegen 8:45 Uhr verschickt, gegen 11:30 Uhr wurde Entwarnung gegeben. Parallel dazu wurde eine entsprechende Warnung im Rundfunk gesendet und mit Sicherheit war darüber auf der Seite der Stadt Braunschweig bzw. der Feuerwehr zu lesen.

Viele Menschen nutzen die Warnmöglichkeit durch Nina, aber bei weitem nicht alle und um auf die Seite der Stadt zu gucken, müsste man erst einmal von dem Vorfall wissen. So ist es nicht unwahrscheinlich,  dass es Menschen gibt, die von solchen Ereignissen nichts bzw. erst zu spät erfahren.

Im Fall des Gefahrguttransporters war dies in einer Braunschweiger Kindertagesstätte so. Die MitarbeiterInnen erfuhren erst durch den Anruf einer besorgten Mutter von der Warnung und hatten dementsprechend die Fenster und Türen nicht geschlossen gehalten und die Kinder auch draußen spielen lassen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Gibt es ein festgelegtes Verfahren, nach dem städtische Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Krankenhäuser etc. im Falle einer Gefahrenlage umgehend informiert werden und wie sieht dies aus?

2. Falls ja: Wird dieses Verfahren ebenso bei vergleichbaren Einrichtungen angewandt, die von anderen Trägern betrieben werden?

3. Falls nein: Hält die Verwaltung eine Information über akute Gefahren, die im Prinzip dem Zufall überlassen bleibt, nämlich ob die MitarbeiterInnen der städtischen Einrichtungen gerade ihr Handy mit der Warn-App überprüfen oder Radio hören, für ausreichend?
 

 

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