Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11303

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Auf der Ebertallee, Höhe Am Nussberg/Am Triangel wird eine weitere Querungshilfe errichtet und die Verkehrsführung wird angepasst. In diesem Bereich werden Gehweg und Radweg auf der Südseite der Ebertallee baulich verändert, so dass die Einmündung zur Georg-Westermann-Allee besser eingesehen werden kann.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Anlass:

 

Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ wurde folgende Idee für die Ebertallee im Bereich Am Nußberg/Am Triangel eingebracht: (https://www.mitreden.braunschweig.de)

 

„Ich möchte mich für einen Fußgängerüberweg oder Fußgängerampel auf Höhe Am Nußberg/Am Triangel und Tempo 30 auf der Ebertallee einsetzen.

 

Bei hohem Verkehrsaufkommen wie werktags zwischen 16:30 und 18:00 und sonntags ist die sichere Überquerung der Ebertallee vom Prinzenpark in Richtung Am Triangel besonders für Familien mit kleineren Kindern sowie ältere Menschen zu Fuß oder auf dem Rad nicht gegeben. Regelmäßig sind wegen der Doppelkreuzungssituationen und Tempo 50 gefährliche Situationen zu beobachten.

 

Bspw. wenn Autofahrer von der Georg-Westermann-Allee nach rechts auf die Ebertallee abbiegen, nur nach links auf ankommende Fahrzeuge achten und erst beim Einbiegen überquerende Fußgänger bemerken. Für die Fußgänger sind die aus der Georg-Westermann-Allee kommenden Autos aufgrund des Bewuchses der Kreuzung nicht frühzeitig bemerkbar.“

 

Dieses Anliegen hat die erforderliche Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.


Verfahren zur Ideenplattform:

 

Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungs-Portals (DS-17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben:

 

„Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen könnte - nach einem positiven Votum des Fachausschusses - eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist.

 

Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“

 

Die Ebertallee ist eine Straße von überbezirklicher Bedeutung. Der zuständige Fachausschuss für diese Idee, die eine straßenplanerische Maßnahme vorsieht, ist der Planungs- und Umweltausschuss.

 

Prüfung und Bewertung: Weitergehende Informationen

 

a) Herstellung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen)

Fußgängerüberwege sollten in der Regel nur angelegt werden, wenn es wegen des Fußgängeraufkommens erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben. Die verkehrlichen Voraussetzungen werden in den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“ beschrieben. Empfohlen wird ein Fußgängerüberweg erst bei mindestens 100 Fußgängern und Fußgängerinnen bei mindestens 300 Kfz in der gleichen Stunde. Die Anordnung eines Fußgängerüberweges in der Ebertallee auf Höhe Am Nußberg/Am Triangel ist daher aufgrund der geringen Fußgängerzahlen nicht zulässig.

 

b) Aufstellen einer Fußgänger-Lichtsignalanlage

Eine Fußgänger-Lichtsignalanlage erfordert eine Investition in 6-stelliger Höhe, zudem sind die entstehenden Betriebskosten zu berücksichtigen. Sie ist nur dann sinnvoll, wenn bei einem anhaltend starken Verkehrsaufkommen ein Überqueren in einem Zuge nicht möglich ist, weiterhin ist der Querungsbedarf zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung der Ebertallee sowie des Querungsbedarfes ist die Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage nicht sinnvoll.

 

c) Begrenzung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist in der StVO bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt.
Für die Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung müssen bestimmte Voraussetzungen nach der StVO erfüllt sein. So muss beispielsweise aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Für die genannten Abschnitte der Ebertallee liegen keine Hinweise auf das Bestehen einer Gefahrenlage vor.
Die dortige innerörtliche Verkehrsführung der Ebertallee ist vergleichbar mit zahlreichen anderen im Stadtgebiet, auf denen auch ohne eine Geschwindigkeitsbeschränkung der Verkehr problemlos funktioniert. Aus den genannten Gründen ist eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht zulässig und auch nicht erforderlich.


 

d) Übersichtlichkeit der Einmündung Ebertallee/Georg-Westermann-Allee

Die Verwaltung hat den Einmündungsbereich geprüft. Die Sichtverhältnisse sowie die Straßenführung bedürfen in diesem Bereich einer Optimierung.                           

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

Zur Verbesserung der Fußgängersituation schlägt die Verwaltung vor, eine Querungshilfe auf Höhe Am Nußberg/Am Triangel zu errichten. Im Bereich des nördlichen Gehweges ist neben dem Radweg eine Fußgängeraufstellfläche anzuordnen. Auf Grund des Geländesprunges ist hier die Errichtung einer Winkelstütze mit Geländer erforderlich. Der Radweg wird in diesem Bereich in Bestandbreite von 1,60 m erhalten.

 

Um eine bessere Einsicht der Georg-Westermann-Allee zu ermöglichen, werden der Gehweg und der Radweg auf der Südseite der Ebertallee baulich verändert. Die Fahrbahn im Einmündungsbereich der Georg-Westermann-Allee wird verjüngt und der Gehweg und der Radweg sowie die Markierung werden angepasst.

 

Die Querungshilfe und die Anpassung der heute sehr breiten Einmündung auf das notwendige Maß werden zugleich geschwindigkeitsdämpfend wirken.

 

Der Bewuchs in diesem Bereich wird zurückgeschnitten.

 

Kosten/Finanzierung:

 

Die Kostenschätzung für die Querungshilfe, einschließlich der Aufstellfläche, beläuft sich auf rund 20.000 €. Die Baumaßnahme wird über die Maßnahmennummer 4S.660020 Global Umbauten Straße finanziert.

Die Kostenschätzung für die Anpassung des Geh- und Radweges im Querungsbereich sowie die Anpassung im Einmündungsbereich der Georg-Westermann-Allee beläuft sich auf rund 25.000 €. Die Baumaßnahme wird über die Maßnahmennummer 4S.660024 Fahrbahndecken finanziert.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Die Maßnahme soll aus wirtschaftlichen Gründen zusammen mit der Fahrbahndeckenerneuerung der Ebertallee umgesetzt werden. Diese ist, vom Ortseingang Riddagshausen bis westlich der Einmündung der Georg-Westermann-Allee, für das Jahr 2021 eingeplant.

 

Eine Deckensanierung in 2020 ist nicht möglich, da in der Bausaison 2020 die Baumaßnahme am Gliesmaroder Bahnhof ausgeführt wird und diese zu Einschränkungen des Verkehres auf der Berliner Straße/Hans-Sommer-Straße führt. Daher ist die Ebertallee für Ausweichverkehre freizuhalten.

 

Der Bewuchs wird im ersten Quartal 2020 zurückgeschnitten, damit bereits kurzfristig eine bessere Einsicht in den Einmündungsbereich der Georg-Westermann-Allee gegeben wird.

 

 

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Anlagen

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