Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-12533

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt hat im Haushaltsjahr 2018 die im Nds. Kommunal­verfassungsgesetz eröffnete Möglichkeit der Konzernkreditfinanzierung (Experimen­tierklausel) in Anspruch genommen und in der Folge vorteilhaft Kredite für die Grund­stücks- und die Verkehrsgesellschaft, sowie für das Städtische Klinikum aufgenommen und an die jeweilige Gesellschaft weitergeleitet.

 

Zum damaligen Zeit­punkt hatte das Innenministerium die Experimentierklausel wegen des im Jahr 2019 dem Landtag vorzulegenden Erfahrungsberichtes bis zum Jahresende 2018 befristet. Ende November 2019 teilte das Nds. Innenministerium mit, dass die Experimentierphase durch ministerielle Entscheidung bis 2023 verlängert sei und damit die Konzernkredit­finan­zierung fortgesetzt werden könne.

 

Nach den positiven Erfahrungen mit der Konzernkreditfinanzierung 2018 beabsichtigt die Verwaltung, diese in 2020 und den Folgejahren fortzuführen.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2020 werden deshalb dafür Kredit­aufnahmen in Höhe von insge­samt rd. 67,2 Mio. Euro ausgewiesen, die sich wie folgt aufteilen:

 

  • 46,5 Mio. Euro für die Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH, mit denen die weitere Umsetzung des Zwei-Standorte-Konzepts und weitere investive Maßnahmen finanziert werden sollen.

 

  • 17,4 Mio. Euro für die Braunschweiger Verkehrs-GmbH, mit denen der Erwerb von neuen Bussen und Infrastrukturmaßnahmen finanziert werden sollen.

 

  • 3,3 Mio. Euro für die Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH, mit denen der Erwerb des Grundstücks für die Wasserwelt weiter- und neue Investitions­maßnahmen finanziert werden sollen.

 


Die Verwaltung geht davon aus, dass sich ein wirtschaftlicher Vorteil, wie er sich 2018 durch die Anwendung der Experimentierklausel für den Konzern Stadt Braunschweig ergeben hat, auch durch die Konzernkreditfinanzierung 2020 einstellen wird; z.B. entfallen hierbei Kosten und Gebühren für die Bürgschaftsgewährungen der Stadt. Sofern der Rat der Stadt im Rahmen der Haushaltsberatung nichts Gegenteiliges beschließt, wird die Verwaltung die für die Anwendung der Experimen­tier­klausel notwendige, gesonderte Genehmigung unverzüglich nach dem Beschluss des Rates über den Haushalt 2020 beim Niedersächsischen Innenministerium beantragen.
 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise