Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 20-12559
Grunddaten
- Betreff:
-
Bearbeitung von offenen Vertragsthemen mit der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) - Investitionsbudget 2020 -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; 20 Fachbereich Finanzen; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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30.01.2020
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnis
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04.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) ist seit dem 1. Januar 2006 beauftragt, auf der Grundlage des Abwasserentsorgungsvertrages (AEV) die Aufgabe der Abwasserbeseitigung in Braunschweig wahrzunehmen. Zum Vertragsabschluss ist der damalige Kenntnisstand über das Kanalnetz berücksichtigt worden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 30 Jahren.
Seit Vertragsbeginn gibt es in diversen Bereichen geänderte Situationen und zudem zeigt das Vertragserfüllungsgutachten aus 2016 Nachbesserungsbedarf bei verschiedenen Punkten wie z. B. den Investitionen in das Kanalnetz auf (siehe auch Mitteilung im BA
DS 16-03465). Aus den beschriebenen Gründen haben sich Klarstellungsbedarf und Handlungsnotwendigkeiten ergeben, die in einer Projektgruppe gemeinsam mit der SE|BS behandelt werden.
Bereits im Vertragserfüllungsgutachten aus 2016, welches der SE|BS im Wesentlichen eine entwässerungstechnisch gute Arbeit bescheinigt, wurde festgestellt, dass die SE|BS die im Abwasserentsorgungsvertrag vereinbarte Sanierungsrate, also den Prozentsatz der jährlich zu erneuernden Kanäle, in dem Betrachtungszeitraum nicht erreicht hat. Danach hat sich die Sanierungsrate weiter verringert. Dies beruht insbesondere darauf, dass die Baupreise aufgrund der aktuellen Baukonjunktur und aufgrund zusätzlicher Anforderungen (z. B. Kampfmittelbeseitigung) erheblich gestiegen sind, so dass die vereinbarten Ziele mit dem vertraglich zur Verfügung stehenden Planbudget für die Investitionen nicht mehr erreichbar sind.
Lösungsansatz
Durch höhere Investitionsmittel und durch den verstärkten Einsatz von Inlinermaßnahmen (Auskleiden des schadhaften Rohres mit einem aushärtenden Schlauchsystem in geschlossener Bauweise) soll in Zukunft eine Investitionstätigkeit erreicht werden, die sicherstellt, dass die Substanz des Kanalnetzes über die Vertragslaufzeit mindestens in der Qualität, die zu Vertragsbeginn gegeben war, erhalten bleibt.
Bereits für das Jahr 2020 sollen Investitionsmittel in ausreichender Höhe bereitgestellt werden, um die vertraglich vereinbarte Sanierungsrate von 1,1 % erreichen zu können.
Die SE|BS hat in Abstimmung mit der Verwaltung einen hohen Anteil von Inlinermaßnahmen eingeplant. Damit wird in 2020 voraussichtlich eine Sanierungsrate von 0,8 % bis 0,9 % erreicht. Um die Sanierungsrate für das Jahr 2020 auf den vertraglich vorgesehenen Wert von 1,1 % zu erhöhen, sind über das Planbudget hinausgehend ca. 3,5 Mio. € erforderlich. Diese zusätzlichen 3,5 Mio. € sind im aktualisierten Haushaltsplanentwurf für die Sonderrechnung Stadtentwässerung enthalten, der dem Finanz- und Personalausschuss zur Sitzung am 30.01.2020 vorgelegt wird.
Für die Folgejahre ist eine weitere Ausweitung der jährlichen Sanierungstätigkeit auf die Größenordnung von ca. 24 Mio. € geplant, um den Substanzerhalt auch unter den aktuell gegebenen Randbedingungen erreichen zu können.
Die Erhöhung der jährlichen Investitionen wird auch bei den Gebühren zu berücksichtigen sein, allerdings nur in Höhe der zusätzlichen Abschreibungen und Zinsen.
Diese Mitteilung stellt den Verhandlungsstand mit der SE|BS vom 27.01.2020 dar.
Begründung:
Planbudget + Baupreis
Das Planbudget für die Investitionen am Kanal ist gemäß dem AEV vorgegeben und wird innerhalb des Baupreisindexes indiziert. Aus dem Planbudget sind die Betriebs- und Geschäftsausstattung, die nichtmeterbezogenen Maßnahmen wie Pumpwerke und Druckrohrleitungen sowie auch die meterbezogenen Kanalbaumaßnahmen zu finanzieren.
Es standen für meterbezogene Kanalbaumaßnahmen zum Vertragsbeginn etwa 8 Mio. € zur Verfügung. Um das Vertragsziel der Sanierungsrate von 1,1 % zu erreichen, hätten jedes Jahr etwa 14 Kilometer Kanal erneuert werden müssen. Im AEV sind Kanalbaumaßnahmen mit Kosten genannt, welche durch die SE|BS im Zuge des Vertrages zu erneuern sind. Nach Auswertung dieser Maßnahmen wurden bei Vertragsabschluss Kosten von etwa 480 €/m angenommen. Das zur Verfügung stehende Budget der SE|BS wird zwar über die Jahre indiziert, jedoch waren die tatsächlichen Baupreissteigerungen aufgrund der Baukonjunktur und wegen der Steigerung der Baunebenkosten (z. B. für Kampfmittel oder Verkehrssicherungspflichten) gegenüber der Baupreisindizierung erheblich höher, ohne dass dies zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbar war.
Während der mittlere Preis für die Sanierung eines Kanalmeters derzeit mehr als dreimal so hoch liegt wie bei Vertragsbeginn, ist der Baupreisindex in der gleichen Zeit nur um rund 47 % gestiegen.
Der mittlere Preis für die Herstellung von Kanälen liegt derzeit bei rd. 1.800 € pro Meter.
Insgesamt ist zu konstatieren, dass die spezifischen Kosten für die Erneuerung von Kanälen heute deutlich höher sind als zum Vertragsabschluss angenommen worden ist und vorhersehbar war. Das vertragliche Planbudget von aktuell rund 11 Mio. € konnte deshalb nicht ausreichen, um die im AEV geforderte Erneuerungsrate zu erreichen. Es müssen deutlich mehr Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Die erforderliche Höhe der Investitionsmittel, die nach derzeitiger Einschätzung in der Größenordnung von ca. 24 Mio. € liegt, wird im Rahmen der laufenden Verhandlungen ermittelt.
Investitionen in Inlinersanierungen
Grundsätzlich stellt die Inlinersanierung ein geeignetes Verfahren dar. Wichtige Faktoren zur Entscheidung der Erneuerung stellen hierbei die Tiefe des zu sanierenden Kanals, der Zustand des Kanals und des umliegenden Bodengefüges, die Zahl der Anschlussleitungen sowie andere Bauerfordernisse (Straße, Versorgungsleitungen) dar.
Die Inlinersanierungen sind nach § 4 Abs. 7 AEV auf 5 % bezogen auf die jährlich zu erneuernde Kanallänge beschränkt. Seit der Privatisierung liegt der Inlineranteil im Mittel bei 5 % bezogen auf die vertraglich geforderte Sanierungslänge. Jedoch ist nach dem AEV eine Überschreitung dieser Quote nach Zustimmung der Stadt möglich. Für 2020 hat die Stadt ausnahmsweise einer Inlinerquote von rund 75 % zugestimmt, damit ergibt sich über die bisherige Vertragslaufzeit eine mittlere Inlinerquote von rund 16 % bezogen auf die baulich umgesetzten Kanallängen.
Die vertragliche Beschränkung auf 5 % stützte sich auf die Ungewissheit der Eignung und Anwendbarkeit und auf den geringen Erfahrungsschatz, der zur Vertragserstellung vorhanden war.
Laut einer Umfrage des einschlägigen Fachverbandes DWA aus dem Jahre 2015 wird deutlich, dass über die letzten Jahre das Inlinern mehr Bedeutung bekommen hat und sich technisch und dadurch auch qualitativ verbessert hat. Aus der Erhebung lässt sich ableiten, dass im Mittel deutschlandweit zwischen den Jahren 2001 bis 2013 die Inliner-Quote bei gut 30 % lag, also noch deutlich oberhalb der Braunschweiger Werte.
Auf dieser Grundlage ist vorgesehen, die vertragliche Inlinerquote von 5 % moderat auf voraussichtlich 20 % zu erhöhen.
Substanzwert
Der Substanzwert ist eine Kennzahl, die das Alter der Abwasseranlage und deren tatsächlichen Zustand rechnerisch abbilden kann. Verwaltung und SE|BS streben daher an, zukünftig den Substanzwert als weitere Steuerungskennzahl zu etablieren.
Die genaue Ermittlung des Substanzwertes ist komplex und setzt detaillierte Kenntnisse über den Zustand der Abwasseranlage voraus. Wenn die Zustandsdaten nicht vorliegen, wird der Substanzwert näherungsweise über das Alter der einzelnen Kanalhaltungen hergeleitet. In § 4 Abs. 1 des AEV ist geregelt, dass sich der Auftragnehmer verpflichtet, den Substanzwert des Netzes zu erhalten. Zu Vertragsbeginn war das Kanalnetz noch nicht haltungsscharf erfasst und Zustandsdaten lagen noch nicht vor. Eine Ermittlung des Substanzwertes bei Vertragsbeginn ist zum damaligen Zeitpunkt nicht erfolgt.
Inzwischen liegen die Zustandsdaten zur detaillierten Substanzwertermittlung des Kanalnetzes vor. Durch die Etablierung des Substanzwertes werden auch nicht längenbezogene Maßnahmen (zum Beispiel Pumpwerke) in die Subtanzbeurteilung des Entwässerungsnetzes mit hinzugezogen, für die allerdings noch keine vollständigen Zustandsdaten vorliegen. Demnach stellt der Substanzwert eine für die Bewertung des aktuellen Zustandes der Abwasseranlage gut geeignete Kenngröße dar. Er ist zudem in seiner zeitlichen Veränderung ein gutes Hilfsinstrument zur Lenkung der Investitionen.
Die SE|BS hat einen Gutachter beauftragt, der den Substanzwert als Grundlage für die zukünftige Investitionsplanung ermitteln soll.
Um den Kanalnetzzustand über die Vertragslaufzeit zu erhalten, ist nach derzeitigem Kenntnisstand ein Substanzwert von 0,50 erforderlich. Daher sollte ein Substanzwert von 0,50 als Zielwert vorgesehen werden. Dies deckt sich auch mit der Empfehlung des Vertragserfüllungsgutachtens aus 2016. Es zeichnet sich ab, dass mit der Erreichung eines Substanzwertes von 0,50 zugleich auch eine Sanierungsrate in der Größenordnung von 1,1 % erreicht wird.
Vertragsklarstellung
Die hier dargestellten Veränderungen in der Verfahrensweise müssen mit der SE|BS weiter verhandelt und in einer ergänzenden Vereinbarung zum AEV festgeschrieben werden. Dies wird aktuell vorbereitet und rechtlich geprüft.
In den Gesprächen mit der SE|BS wurden und werden darüber hinaus für weitere offene Vertragsthemen Lösungen erarbeitet, die ebenfalls in die mit der SE|BS zu schließenden Vereinbarung aufgenommen werden. Aus der Lösung dieser weiteren offenen Vertragsthemen wird von der Verwaltung ab dem Jahr 2020 insbesondere durch den zukünftigen Wegfall des Optimierungsentgelts eine jährliche Nettoentlastung der Gebührenzahler in Höhe von ca. 400 Tsd. € angestrebt, die einen Teil der erhöhten Aufwendungen durch die zusätzlichen Investitionen ausgleicht.
Vorgesehen ist, dass Verwaltung und SE|BS die Vertragsklarstellungen nach Abschluss der Verhandlungen den jeweils zuständigen Gremien vorlegen. Die Beschlussvorlage für die abschließende städtische Entscheidung wird dem Rat voraussichtlich nach der Sommerpause 2020 vorgelegt.
Auswirkungen auf die Gebühren
Die Anpassung des Haushaltsplans der Sonderrechnung Stadtentwässerung hat keine Auswirkungen auf die bereits im November 2019 beschlossenen Gebühren für 2020 (s. a. Seite 9 des Vorberichts zum Haushaltsplan). Das liegt daran, dass die höheren Kosten für die gestiegenen Investitionen erst zum Ende des Jahres 2020 entstehen und daher keine nennenswerten Wirkungen auf die Aufwendungen des Jahres 2020 haben werden. Der bereits für das Jahr 2020 angestrebte Vorteil in Höhe von 400.000 € jährlich zugunsten der Stadt wird dem Gebührenzahler in den kommenden Jahren gutgeschrieben. Eine Anpassung der Gebühren ist somit nicht erforderlich.
Die Gebühren 2021 werden mit einer wahrscheinlichen Steigerung von rund 3% beim Schmutzwasser auf dem normalen Niveau der vergangenen Jahre bleiben, weil die Mehrkosten für Abschreibungen und Zinsen durch höhere Investitionen durch die angestrebten geringeren Entgelte an die SE|BS ausgeglichen werden.
In den Jahren ab 2022 wird die normalerweise zu erwartende Gebührensteigerung aufgrund der Tarif- und Indexsteigerungen, die in den Vorjahren etwa bei 2 bis 3 % Steigerung lagen, durch die erhöhten Investitionssummen jährlich um circa 1 %-Punkt höher liegen.
Zusammenfassung:
Das wesentliche Ziel des AEV ist die langfristig zu gewährleistende Entsorgungssicherheit und die Substanzerhaltung. Dabei besteht jedoch die Schwierigkeit, dass die eingetretene Baukostenentwicklung für Kanalsanierungen nicht vorausschaubar war.
In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass sich die vertraglich vorgegebenen Ziele mit dem vertraglich zur Verfügung stehenden Planbudget nicht erreichen lassen. Somit ist das Ziel der Verwaltung, durch einen angemessenen Inlineranteil und durch ein höheres Investitionsvolumen (für das Jahr 2020 zunächst in Höhe von 3,5 Mio. € zusätzlich, für die Jahre ab 2021 Bereitstellung von ca. 24 Mio. € statt 11 Mio. € pro Jahr) die qualitativen Ziele des Vertrages, also im Kern den Erhalt der Substanz des Kanalnetzes, auf dem Niveau vom Vertragsbeginn, zu erreichen.
Die Planung für 2020 wurde in der Haushaltsplanung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für 2020 angepasst, die erforderlichen Mittel für die Folgejahre werden nach Vertragsanpassung mit der SE|BS in den zukünftigen Haushaltsplanungen und Gebührenkalkulationen berücksichtigt.
