Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-12082-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss vom 05.11.2019 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

„Wir beantragen, dass es bei der weiteren Planung und Umsetzung der Trassenführung keine Enteignungen von Grundstückseigentümern gibt, die diese zur Aufgabe von Wohneigentum zwingen würde. Wir gehen ebenso davon aus, dass bei allen Grundstücksfragen eine Einigung mit den Eigentümern angestrebt wird.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Grundsätzlich ist die Planung so angelegt, den Grundstückseingriff in private Flächen zu beschränken. Einer möglicherweise notwendigen Enteignung nach einem rechtskräftigen Planfeststellungbeschluss soll durch die frühzeitige Einbindung der Eigentümer in den Planungsprozess sowie durch die frühzeitige vertragliche Sicherung der erforderlichen Grundstücke oder Grundstücksteile entgegengewirkt werden. Die Projektplaner stehen seit Herbst 2018 in konstruktivem Austausch mit den Grundstückseigentümern. Die aktuellen Planungen und die bereits geführten Gespräche mit den Eigentümern veranlassen derzeit keinen Grundstückseigentümer zur Aufgabe von Wohneigentum.

 

 

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