Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-08957-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Stadtbezirksrat 222 hat in der Sitzung am 31.08.2018 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Stadtbezirksrat beantragt auf den Flächen:

-Kirchstraße im Bereich der Busendhaltestelle

-zwischen Kirchenwiese und Am Timmerlaher Busch

-zwischen Kirchenwiese und Im Brachfeld

insektenfreundliche Blühstreifen aus mehrjährigen Kräutermischungen anzulegen, und die Bevölkerung über Schilder zu informieren.“

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zur Herstellung von insektenfreundlicher Blühstreifen auf den vorgeschlagenen Flächen:

-                 Kirchstraße im Bereich der Busendhaltestelle (1)

-                 Zwischen Kirchenwiese und am Timmerlaher Busch (2)

-                 Zwischen Kirchenwiese und Im Brachfeld (3)

 

zu (1)

Auf dieser Fläche hat sich bereits eine blütenreiche, standortheimische Wiesenfläche entwickelt, die extensiv gepflegt wird. Hierbei wird zweimal im Jahr schonend gemäht und das Schnittgut zum Aushagern der Flächen abgefahren. Dadurch bleiben standorttypische, blütenreiche Wiesenarten als Lebensraum für viele Insektenarten erhalten.

 

zu (2)

Die Fläche ist von vielen Gehölzen und Bäumen bestanden. Entlang der Wege und Grundstücksgrenzen muss aus Verkehrssicherungsgründen häufig geschlegelt werden.

Die verbleibenden Restflächen sind zu klein für die Anlage von Blühwiesen, eine Umstellung auf extensive Pflege verspricht aus fachlicher Sicht bei dem dichten Baumbestand keinen Erfolg und ist zudem eher unwirtschaftlich.

 

zu (3)

Die Spiel- und Wegeflächen auf Fläche 3 lassen am Rand kaum Platz für Wiesenflächen. Die schmalen verbleibenden Streifen sind zu klein für die Anlage von mehrjährigen Blühstreifen, die in anderer Form als die umliegenden Flächen gepflegt werden müssten.

 

Fazit:

Die Überprüfung der in Rede stehenden Flächen ergab, dass keine für das Anlegen eines insektenfreundlichen Blühstreifens geeignet ist.

 

Alternativ werden bis zum Frühjahr 2020 die Flächen am Regenrückhaltebecken (4) darauf überprüft, ob hier die Etablierung mehrjähriger Blühstreifen möglich ist.

 

 

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Anlagen

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