Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-11036-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zum Antrag DS 19-11036 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Bei Neubau- oder umfänglichen Sanierungsmaßnahmen von Dachflächen, die aufgrund von Ausrichtung, Verschattung, Denkmalschutz und der Statik zur Errichtung einer PV geeignet sind (Neubauten werden statisch entsprechend ausgelegt), wird eine PV-Anlage umgesetzt. Einschränkungen durch Sicherheitsaspekte haben sich bis dato bei den Planungen nicht ergeben.

 

Eine ca. 4,6 kWp PV-Anlage, mit Stromeigennutzung durch die Stadt Braunschweig, auf dem Ost/West Dach des Dorfgemeinschaftshaus Geitelde würde sich unter den aktuellen Bedin-gungen nach ca. 21 Jahren amortisieren. Das wäre innerhalb der Leistungsgarantie von 25 Jahren die die PV-Module haben. Allerdings macht die Prognose die PV-Anlage für Fremd-firmen oder Privatpersonen unattraktiv.

 

Die PV-Anlage wird jedes Jahr ca. 2.252 kg CO², gegenüber nicht regenerativ hergestellten Strom, einsparen. Deshalb wird die Stadt Braunschweig die PV-Anlage selbst betreiben und den Strom aus der PV-Anlage im Gebäude nutzen.

 

Es ist zurzeit geplant, ab 2020 ein jährliches Budget zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kleineren Dächern einzurichten. Wenn die verwaltungsinternen Abstimmungen hierzu abgeschlossen sind, wird das Gemeinschaftshaus Geitelde hierin aufgenommen.
 

 

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