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ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-12574

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am Jahresbeginn wurde in den Medien über Forderungsbestände in niedersächsischen Städten berichtet. Ich möchte diese Berichterstattung zum Anlass nehmen, ergänzend über den Forderungsbestand, die Zusammensetzung, mögliche Ursachen sowie Gegenmaßnahmen zu berichten:

 

1. Entwicklung der Forderungen

Bei den Forderungen wird nachfolgend zwischen „Bilanzierten Forderungen“ und „Forderungen gegenüber Externen“ unterschieden. Der bilanzierte Forderungsbestand ist derjenige, der im Jahresabschluss auf Grundlage von Bilanzierungs- und Bewertungskriterien dargestellt wird.  Der Forderungsbestand gegenüber Externen bildet die Forderungen ohne konzerninterne Forderungen ab.

In den letzten drei Jahren entwickelte sich der Forderungsbestand der Stadt Braunschweig wie folgt:

Bilanzierte Forderungen (in Tsd. €)

Jahr

2017

2018

2019*

Öffentlich-rechtliche Forderungen

14.554

13.402

 

Forderungen aus Transferleistungen

12.442

19.244

 

Privat-rechtliche Forderungen

11.016

17.878

 

SUMME

38.012

50.524

 

 

 

 

 

 

 

*Jahresabschluss offen

Forderungen gegenüber Externen (in Tsd. €)

Jahr

2017

2018

2019*

Öffentlich-rechtliche Forderungen

12.204

11.884

5.930

Forderungen aus Transferleistungen

12.442

19.244

13.009

Privat-rechtliche Forderungen

9.321

8.918

7.894

SUMME

33.967

40.049

26.831*

 

 

 

 

 

 

 

*vorläufige Werte. Stand 22.01.2020 13h

 

 

Dabei ist zu beachten, dass die Forderungssummen sich nicht in den jeweiligen Jahren gebildet haben, sondern sich aus allen noch offenen und nicht ausgebuchten Forderungen zusammensetzen.

2. Inhalte der Forderungen

In den einzelnen Forderungskategorien verbergen sich folgende Beispielpositionen:

-            Öffentlich-rechtliche Forderungen
Zum Großteil sind es werthaltige Forderungen gegenüber Krankenkassen für erfolgte Rettungsdienstfahrten. Auch Kosten für bestimmte Feuerwehreinsätze (z.B. für das Auspumpen von Kellergeschossen…) sind hier enthalten.

Als weitere Beispiele für öffentlich-rechtliche Forderungen können Gewerbe- und Grundsteuer sowie auch Bußgelder und Säumniszuschläge genannt werden.

-            Forderungen aus Transferleistungen
Diese enthalten alle Geldzuwendungen, für die die Stadt keine Gegenleistung erhält. Die größte Position bilden hier die Unterhaltsvorschüsse mit rund 11,8 Mio. €.

Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2017 erhalten erziehungsberechtigte Elternteile, die vom anderen Elternteil keine Unterhaltszahlungen bekommen, Unterhaltsvorschüsse für Kinder bis einschließlich dem 18. Lebensjahr (vor der Gesetzesänderung max. 6 Jahre). Die Stadt geht diesbezüglich in Vorleistung und erhebt nachfolgend in Höhe der Unterhaltszahlungen Forderungen gegenüber den nicht zahlenden Elternteilen. Die zuvor genannte Gesetzesänderung im Jahr 2017, die eine Leistungserweiterung normierte, führte zu dem Höchstwert im Jahr 2018.

Als Forderungen aus Transferleistungen gelten auch die Rückforderungen zu viel gezahlter Sozialleistungen.
 

-            Privatrechtliche Forderungen
Diese Forderungen beinhalten Außenstände für Dienstleistungen der Stadt Braunschweig, beispielsweise in den Bereichen Beistandschaften, Schulessen (MensaMax) und Musikschule.

Bei den Beistandschaften (Hilfsangebot der Stadt für allein sorgeberechtigte Elternteile bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche) ergibt sich eine Besonderheit:

Hier erhebt die Stadt Braunschweig die Forderungen gegenüber den Unterhaltszahlungen schuldenden Eltern im Namen der Kinder. Buchhalterisch werden parallel zur Buchung dieser Forderungen Verbindlichkeiten gegenüber den Empfängerinnen und Empfängern gebucht. Somit sind die Forderungen aus Beistandschaften zwar formal städtisch bilanziert, stellen aber keine städtischen Einnahmeausfälle dar.

3. Entstehen von Forderungen

Die Beweggründe der Schuldner sind vielfältig. Folgende Ursachen können beispielhaft genannt werden:

-       Manche Zahlungspflichtige haben eine grundsätzliche Abneigung gegen Behörden im speziellen oder auch die Kommunen. Sie lehnen die spezielle Forderung ab, beispielsweise Ordnungswidrigkeiten-Forderungen oder die von der Stadt im Auftrag der Beitragsservices (früher: GEZ) vollstreckten Rundfunkbeiträge.

-       Manche Zahlungspflichtige sind einfach nachlässig in ihrem Zahlungsverhalten, d.h. sie zahlen verspätet oder teilweise nur auf großen Druck.

-       Teilweise gibt es Bürgerinnen und Bürger, die den Überblick über ihre Angelegenheiten im Allgemeinen und die offenen Forderungen im Besonderen verloren haben, ihre Post gar nicht mehr öffnen und ihre Zahlungsfristen versäumen.

-       Viele Zahlungspflichtige leiden auch unter finanziellen Schwierigkeiten. Einige versuchen trotzdem, ihren Verpflichtungen nachzukommen, andere dagegen nutzen alle gesetzlichen Schutzmechanismen, um ihre Verpflichtungen zu umgehen. Dies wird durch stetig zunehmende Pfändungsfreigrenzen weiter begünstigt.

-       Einige Zahlungspflichtige verlassen sich vorausschauend darauf, dass sie im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die Möglichkeit der Restschuldbefreiung erhalten werden.

4. Maßnahmen der Stadt zur Beitreibung von Forderungen

Forderungen werden von den jeweiligen Fachbereichen bei Bescheiderstellung in SAP eingebucht und mit Fälligkeiten versehen. Zu den Mahnlaufterminen werden die Zahlungseingänge automatisiert überprüft. Sollten Zahlungseingänge fehlen, wird das Mahnverfahren eingeleitet, in dem die Mahnungen automatisiert erzeugt und an die Schuldner versendet werden. Wenn bei dem darauffolgenden Mahnlauf weiterhin die Zahlung offen ist, erzeugt SAP eine Vollstreckungsankündigung, die an den Schuldner versendet wird. Ist die Zahlung zum dritten Mahnlauf noch offen, wird der Fall über eine Schnittstelle an die Vollstreckungsstelle weitergeleitet und Vollstreckungsmaßnahmen werden eingeleitet.

Vor diesem Hintergrund können folgende Maßnahmen genannt werden, mit denen die Stadt die offenen Forderungen eintreibt:

-       Abhängig von der Forderungsart werden bereits im Vorfeld der Vollstreckung gesetzlich zulässige Möglichkeiten zur Forderungsrealisierung genutzt, z.B. wird ein KFZ nur zugelassen, wenn keine Rückstände von Gebühren der Straßenverkehrsbehörde bestehen.

-       Durch Prozessoptimierung werden Vollstreckungsmaßnahmen schneller und stringenter durchgeführt. Z.B. werden bei größeren Forderungen und „Wiederholungstätern“ im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einzelfallbezogene und individuelle Vollstreckungsstrategien erarbeitet und eingeleitet.

-       KFZ-Pfändungen mit Einsatz von Ventilwächtern als Sicherungsmittel wurden eingeführt.

-       Verstärkte Aktivitäten zur Informationsbeschaffung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Einholung von Auskünften zu den Besitz-und Vermögensverhältnisse der Schuldner. Z. B. über Online-Portale wie das Vollstreckungsportal, Kontenabrufe beim Bundeszentralamt für Steuern, Anfragen bei der Deutschen Renten Versicherung (DRV), mit dem Ziel die Möglichkeiten zur Forderungspfändungen zu erhöhen.

-       Die Nutzung der Immobiliarvollstreckung und Pfändungsmöglichkeiten aus Grundbuchpfandrechten wurde und wird optimiert z.B. durch Pfändung in Grundbuchrechte zur Verbesserung der Rangposition bei Zwangsversteigerungen.

-       Bei Insolvenzschuldnern wird gezielt nach Versagungsgründen für die Erteilung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren recherchiert, wenn seitens der Stadt Braunschweig hohe Insolvenzforderungen bestehen.

5. Bewertung der Forderungen

Bei der Bewertung von Forderungen wird unterschieden zwischen werthaltigen, zweifelhaften und uneinbringlichen Forderungen:

-       Werthaltige Forderungen sind diejenigen bei denen die Einnahmen sicher sind und nur aufgrund von z.B. noch laufenden Zahlungsfristen am Stichtag 31.12. als Forderungen gebucht worden sind. Als Beispiel können die Forderungen für Rettungsdienstfahrten genannt werden die gegenüber den Krankenkassen bestehen.


 

-       Zweifelhafte Forderungen sind solche bei denen Ungewissheit herrscht bzgl. der Einbringlichkeit. Diese durchlaufen alle Maßnahmen zur Beitreibung (Mahnverfahren, Vollstreckung) und werden von den jeweiligen Fachbereichen bei schlechten Erfolgsaussichten von Vollstreckungsmaßnahmen zur Niederschlagung (das zeitliche Zurückstellen der Geltendmachung eines fälligen Anspruchs aus einer Forderung, ohne dass auf den Forderungsanspruch selbst verzichtet wird) empfohlen. Nach Ablauf der Niederschlagungsfrist wird die Werthaltigkeit der Forderungen erneut geprüft. Die Überwachung der niedergeschlagenen Ansprüche ist durch entsprechende Niederschlagungslisten sichergestellt.

-       Werden Forderungen als uneinbringlich eingestuft, so werden sie abgeschrieben und ausgebucht. Diese Abschreibungen führen in der Ergebnisrechnung zu einer Ergebnisverschlechterung. In der Bilanz reduziert sich die Summe der ausgewiesenen Forderungen (Aktiva) und somit die Bilanzsumme entsprechend.

6. Zusammenfassung

Die Forderungsquote der Stadt Braunschweig lag im Jahr 2017 bei 2,00% und im Jahr 2018 aufgrund von Sondereffekten bei 2,57%.

Mithilfe der von der Stadt Braunschweig eingesetzten Maßnahmen und Strategien zur Senkung des Forderungsbestandes soll in den nächsten Jahren eine Verringerung der Forderungshöhen erreicht werden.

 

 

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