Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-11398-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrates 212 vom 21.08.2019:

 

„Die Verwaltung wird gebeten, den Stadtbezirksrat vor Errichtung von Badestellen bereits in der Prüfphase mit einzubeziehen und zu beteiligen.“

 

Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:

 

Bereits heute wird der Heidbergsee von vielen Einwohnern Braunschweigs und der gesamten Region zum Baden genutzt, obwohl das Baden derzeit offiziell nicht zugelassen ist. Um zukünftig das Baden zulassen zu können, sind im Vorfeld insbesondere haftungsrechtliche Fragen zu klären.

 

Hierzu ist insbesondere die geltende Rechtsprechung in Verbindung mit den maßgeblichen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen zu beachten. Um zu eruieren, welche denkbaren und zumutbaren Maßnahmen seitens der Stadt bei einem zulässigen Badebetrieb zu ergreifen wären, wird derzeit im Auftrag der Verwaltung eine gutachtliche Stellungnahme seitens der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. zum Heidbergsee erarbeitet.

 

Immissionsrechtlich sowie aus Sicht des Natur-, Gewässer- und Bodenschutzes bestehen gegen eine mögliche Freigabe zum Baden an den vorhandenen Sandbereichen keine Bedenken.

 

Auf dieser Basis soll im Verlauf des I. Quartals 2020 eine Gremienvorlage erstellt und unter Einbezug des Stadtbezirksrates 212 in den Gremienlauf gegeben werden.

 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise