Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-12606

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Dienstvereinbarung über die Zahlung von leistungsorientierten Entgelten an Beamtinnen und Beamte mit der Personalvertretung zu kündigen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Leistungsorientierte Bezahlung (LoB) wurde im Jahr 2007 für die Beschäftigten durch eine Dienstvereinbarung und im Jahr 2009 für die Beamtinnen und Beamten im Rahmen einer Dienstanweisung eingeführt. Seit 2017 besteht auch für Beamtinnen und Beamte eine Dienstvereinbarung, die in ihren Regelungen im Wesentlichen den Regelungen der Dienst-vereinbarung der Beschäftigten entspricht.

 

Seit Einführung der LoB gibt es immer wieder Kritik von Führungskräften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Personalräten, die sich auf das eingeführte System oder dessen Anwendung bezieht. In den vergangenen Jahren wurden bereits gemeinsam mit der Personalvertretung konstruktive Vorschläge zur Verbesserung des Verfahrens umgesetzt, die jedoch keine grundlegende Änderung bewirken konnten. Auch im Zuge des Prozesses der Verwaltungsmodernisierung und Haushaltsoptimierung wurden zahlreiche Mitarbeitervorschläge eingereicht, die sich für eine Abschaffung der LoB bei der Stadt Braunschweig aussprechen oder mit ihrer grundlegenden Evaluation beschäftigen.

 

Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) hat in ihren Handlungsempfehlungen zur Haushaltsoptimierung diese Kritik aufgegriffen und sich für eine Aussetzung des derzeit praktizierten Verfahrens zur LoB bei Beamten ausgesprochen, da die leistungsorientierte Bezahlung in vielen Städten aufgrund der oftmals fehlenden Objektivität ohnehin ein strittiges Instrument ist, dessen Abschaffung bzw. Neuausrichtung immer wieder diskutiert wird. In diesem Sinne könnte die Stadt Braunschweig die LoB bis zu einer einvernehmlichen Neuregelung für verbeamtete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aussetzen und so einen großen Effekt auf die Haushalte der kommenden Jahre erzielen.

 

Die Zahlung einer Leistungsprämie an Beamtinnen und Beamte ist eine freiwillige Leistung, die auf Grundlage des § 53 Abs. 7 S. 1 Nieders. Besoldungsgesetz (NBesG) nach Maßgabe eines in einer Dienstvereinbarung festgelegten Leistungssystems gewährt wird. Die Gewährung entsprechender Prämien steht im Ermessen des Dienstherrn und ist u.a. abhängig von der Bereitstellung von Haushaltsmitteln, d.h. ein Anspruch auf eine entsprechende Leistungsprämie für Beamtinnen und Beamte besteht nicht. Im Haushaltsentwurf 2020 sind nach derzeitigem Stand rd. 1.050.000 € für die LoB für Beamtinnen und Beamte berücksichtigt. Bei einer Aussetzung der Dienstvereinbarung bereits für den Leistungszeitraum 2020 sind diese Mittel nicht erforderlich.

 

Anders verhält es sich im Bereich der Beschäftigten. Hier besteht nach § 18 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ein grundsätzlicher tariflicher Anspruch auf die Zahlung einer Leistungsprämie und auch der bereitzustellende Gesamtbetrag errechnet sich am Gesamtvolumen der entsprechenden Personalausgaben für Beschäftigte und ist somit nicht direkt beeinflussbar. Die Ausgestaltung des Leistungssystems ist bei der Stadt Braunschweig in der Dienstvereinbarung über die Zahlung von leistungsorientierten Entgelten für Beschäftigte geregelt. Für die LoB für Beschäftigte steht ein Budget in Höhe von rd. 1.900.000 € zur Verfügung. Das Vorgehen bei einer Aussetzung des Leistungsbewertungssystems orientiert sich in diesem Fall an der Protokollerklärung zu § 18 Absatz 4 Nr. 1 Satz 3 TVöD, nach der eine pauschale Zahlung an alle Beschäftigten aus dem veranschlagten Budget des jeweiligen LoB-Jahres auslöst wird („Gießkanne“). Der Restbetrag des Budgets muss als Rückstellung ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden und summiert sich in den Folgejahren auf, bis ein neues leistungsorientiertes Zahlungssystem eingeführt wird, das eine Auszahlung der Rückstellungen ermöglicht. Von den rd. 1,9 Mio. € würden rd. 28% ausgeschüttet und der Rest einer Rückstellung zugeführt. Für den städtischen Haushalt ergeben sich somit im Tarifbereich keine Auswirkungen, da für das Haushaltsjahr 2020 das LoB-Budget für Beschäftigte in Höhe von rd. 1,9 Mio. weiterhin zu veranschlagen ist.

 

Die Verwaltung greift den Vorschlag der KGSt auf und schlägt vor, aufgrund der Kritik am bisherigen System der Leistungsorientierten Bezahlung konsequenterweise sowohl die Dienstvereinbarung für Beamtinnen und Beamte, als auch die Dienstvereinbarung für Beschäftigte auszusetzen. Umgesetzt wird dieses Vorgehen dadurch, dass die genannten Dienstvereinbarungen durch die Stadt Braunschweig als Arbeitgeberin gekündigt werden.

 

Seit einer Rechtsänderung entscheidet über den Widerruf von Leistungsprämien im Beamtenbereich nach § 53 Abs. 7 NBesG in Verbindung mit Abs. 4 Satz 4 die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle. Nach § 107 Abs. 6 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist in Fällen, in denen beamtenrechtliche Vorschriften die oberste Dienstbehörde ermächtigen, die ihr obliegenden Aufgaben auf andere Behörden zu übertragen, der höhere Dienstvorgesetzte zuständig. Dies ist nach § 107 Abs. 5 Satz 5 NKomVG der Verwaltungsausschuss. Die Entscheidung ist somit die Grundlage für die anschließende Kündigung der Dienstvereinbarung zwischen dem Gesamtpersonalrat und der Stadt.

 

Die Beschlussfassung im Beamtenbereich vorausgesetzt, würde die Stadt parallel auch die LoB-Dienstvereinbarung für Beschäftigte kündigen, um den Freiraum zu schaffen für eine grundlegende Überarbeitung des Systems unter breiter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung mit dem Ziel, ein einheitliches Verfahren für Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte zu konzipieren, das eine hohe Akzeptanz genießt.

 

Die Einsparung in Höhe von 1.050.000 € ist in der Ergänzungsvorlage zur Änderung der Haushaltssatzung 2020 (DS 20-12568-02) enthalten.

 

 

 

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