Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-11717-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Radwege Ebertallee zwischen Nehrkornweg und Helmstedter Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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22.01.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss vom 25.09.2019 (Vorschlag gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Der Stadtbezirksrat 112 beantragt, die benutzungspflichtigen Radwege entlang der Ebertallee, insbesondere zwischen Messeweg und Helmstedter Str., instand zu setzen.
Falls dies zeitnah nicht umsetzbar ist, beantragt der Stadtbezirksrat 112 hilfsweise, die Benutzungspflicht der Radwege aufzuheben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zwischen Messeweg und Nehrkornweg sind die Radwege im guten Zustand. Für den Radweg zwischen Nehrkornweg und Helmstedter Straße ist eine Instandsetzung von der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr geplant.
Bei den Radwegen zwischen Messeweg und Nehrkornweg liegt die Baulast bei der Stadt. Die Radwege sind im guten Zustand und werden turnusmäßig, wie die übrigen Straßen im Stadtgebiet, von der Verwaltung kontrolliert und bei Bedarf instandgesetzt. Stadteinwärts, entlang der Teiche, besteht auch heute schon keine Radwegebenutzungspflicht.
Zwischen Nehrkornweg und Helmstedter Straße handelt es sich bei der Ebertallee um eine Landesstraße (L 625). Die Zuständigkeit liegt somit bei der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Diese hat mitgeteilt, dass der Radweg bei ausreichend zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln 2020 instandgesetzt wird. Derzeit ist der Radweg mit einer Gefahrenbeschilderung „Achtung Radwegschäden“ versehen, der die Radfahrerinnen und Radfahrer auf die Unebenheiten hinweist. Eine Aufhebung der Benutzungspflicht ist nicht vorgesehen.
