Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-12462-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG gelten für die Mitglieder des Stadtbezirksrates die Vorschriften über Abgeordnete entsprechend. Damit steht den Stadtbezirksratsmitgliedern - ebenso wie den Ratsmitgliedern - ein Auskunftsrecht nach § 56 Satz 2 NKomVG zu, allerdings mit der Einschränkung, dass das Fragerecht nur in den Angelegenheiten des Stadtbezirks besteht.

Die Anfrage der BIBS-Fraktion vom 6. Januar 2020 (20-12462) bezieht sich inhaltlich auf die wirtschaftliche Situation der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH. Es handelt sich hierbei nicht um Fragen und Angelegenheiten, die den Stadtbezirk in besonderer Weise berühren und ist keine originäre Angelegenheit des Stadtbezirks.

 

Vielmehr handelt es sich hier um ein gesamtstädtisches Thema, das die Stadt Braunschweig als Gesellschafterin betrifft. Folglich hat eine Erörterung des Gutachtens bisher richtigerweise umfassend in den gesamtstädtischen Gremien stattgefunden.

 

Es wird insbesondere auf die umfangreiche (öffentliche) Mitteilung der Verwaltung vom
8. März 2019 „Wirtschaftliche Lage und Perspektiven des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg“ (19-09863) verwiesen, in der auch umfassend auf die Inhalte der o. g. Anfrage eingegangen wird.

 


 

 

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