Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 20-12613
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zum Thema Schottergärten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Beantwortung
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05.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bekanntlich wurde im Verlauf des letzten Jahres mehrfach und intensiv über das Thema Schottergärten diskutiert. Dabei ging es u.a. auch um die Fragen, wie künftig die Neuanlage von Schottergärten verhindert werden kann und welche Möglichkeiten es gibt, die Bürger*innen zum Rückbau bereits vorhandener Schottgärten zu bewegen. Zum zweiten Punkt hat sich die Verwaltung in der Stellungnahme 19-11568-01 wie folgt geäußert: "Eingehenden Hinweisen auf die Versiegelung von Gartenflächen wird der Fachbereich Bauordnung und Brandschutz als untere Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der personellen Möglichkeiten nachgehen, ggf. die betroffenen Eigentümer auf den Verstoß gegen § 9 NBauO schriftlich hinweisen und zu einer naturnahen Gestaltung der Freiflächen auffordern. Von der Möglichkeit, ein formelles Verfahren gem. § 79 NBauO einzuleiten bis hin zu einer mit Zwangsmitteln durchsetzbaren kostenpflichtigen Anordnung, die Versiegelung der Flächen zurückzubauen, soll zunächst nur in besonders gravierenden Fällen Gebrauch gemacht werden." Als weitere Maßnahmen zur Verhinderung der Neuanlage von Schottergärten wurden von Seiten der Verwaltung u.a. deutlichere Festsetzungen in Bebauungsplänen genannt. Auch sollten Gartenbaufirmen angeschrieben und auf die entsprechenden Regelungen und Verbote aus der Niedersächsischen Bauordnung hingewiesen werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie vielen Hinweisen auf Schottergärten ist die Verwaltung mittlerweile nachgegangen, wie in der Stellungnahme 19-11568-01 angekündigt wurde?
2. Konnten Eigentürmer*innen dadurch bereits davon überzeugt werden, vorhandene Schottergärten zurückzubauen und die Gärten naturnäher zu gestalten?
3. Liegen der Verwaltung Hinweise darauf vor, dass insbesondere die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (u.a. die Anschreiben an die Gartenbaufirmen) den gewünschten Erfolg bringen, z.B. durch entsprechende Rückmeldungen der angeschriebenen Firmen?
gez. Dr. Rainer Mühlnickel
