Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-12621

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Dezember 2017 sind der Stadt Braunschweig aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung - EFRE (50%) und aus Mitteln des Landes Niedersachsen (30%) 2.745.613,08 Euro für das Projekt „Förderung der biologischen Vielfalt in der Stadt Braunschweig" zur Verfügung gestellt worden. Insgesamt stehen damit 3.432.016,35 Euro, davon 80 % vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt, für verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität in der Stadt Braunschweig bis Ende Mai 2022 bereit.

Durch permanente Urbanisierungsprozesse wie Versiegelung und Fragmentierung von grünbestimmten Freiräumen, durch Schadstoff- und Nährstoffeinträge und Veränderungen regionaler Artenzusammensetzungen wird der Lebensraum in den Städten nachhaltig verändert.

Im Mai 2011 verabschiedete die Europäische Union eine neue Strategie mit dem Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt in der EU zu stoppen, Ökosysteme nach Möglichkeit wiederherzustellen und die Bemühungen um die Eindämmung des globalen Verlustes der Artenvielfalt zu intensivieren. Bei der Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie-Ziele für 2020, insbesondere beim Schutz von Ökosystemdienstleistungen durch die Schaffung und Entwicklung grüner Infrastrukturen und der Abwendung des Biodiversitätsverlustes kommt den Städten eine wichtige Rolle zu.

In der Stadt Braunschweig arbeiten im Arbeitskreis biologische Vielfalt seit mehreren Jahren der Fachbereich Stadtgrün und Sport mit den Naturschutzverbänden BUND und NABU sowie weiteren in Naturschutzfragen engagierten Einzelpersonen an der Umsetzung der Ziele zur Förderung der Biodiversität.

Gemeinsam mit den Naturschutzkreisverbänden BUND und NABU wurden bereits 2015 modellhaft auf 9 Flächen im Braunschweiger Stadtgebiet Versuche unternommen die Pflege von Scherrasenflächen umzustellen, um eine biodiversitätsfördernde und traditionelle Bewirtschaftungsform zu testen. Auf diesen Flächen, bei denen zuvor hohes Potential für die Entwicklung von Artenreichtum identifiziert wurde, ist die Pflege- und Bewirtschaftungsumstellung getestet worden. Die Erfahrungen aus dem kleinen Modellprojekt werden im Rahmen dieses Förderprogramms auf größeren Flächen umgesetzt, um die Biodiversität der städtischen Grünanlagen zu erhöhen und möglichst biotopvernetzende Strukturen zu schaffen. Die Wahl der Flächen, die Form der Bewirtschaftung, sowie ein engmaschiges Biotop-Monitoring, erfolgt in Zusammenarbeit mit dem BUND und dem NABU.


Darüber hinaus hat der Fachbereich Stadtgrün und Sport in den letzten Jahren auf kleineren Flächen an städtebaulich exponierten Standorten Blühstreifen aus einjährigen Blütenpflanzen angelegt. Von der städtischen Bevölkerung gab es eine enorme positive Resonanz als Reaktion auf diese Blühstreifen. 2016 wurde darüber hinaus eine Testfläche mit gebietsheimischen mehrjährigen Arten angelegt, um die Biodiversität dieser Fläche zu steigern - direkt durch die Pflanzenzusammensetzung und indirekt durch die daran gekoppelte Förderung von Insekten und Vögeln, denen die Pflanzen als Nahrungs- und Lebensraum dienen. Im Rahmen des Projektes „Förderung der biologischen Vielfalt in der Stadt Braunschweig" sollen weitere Blühstreifen aus gebietsheimische Arten angelegt werden.

 

Anlage von mehrjährigen Blühstreifen auf einer Fläche von 20.000 m² (ca. 10.000 m² in 2020 und ca. 10.000 m² in 2021)

 

Die Anlage von Blühstreifen ist einer von 11 Bausteinen (Modulen) des Projektes „Förderung der biologischen Vielfalt in der Stadt Braunschweig". Das Projekt sieht die Anlage von insgesamt 20.000 m² Blühstreifen vor, die in zwei Abschnitten im Zeitraum von zwei Jahren (2020 und 2021) realisiert werden.

Im Januar 2019 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Braunschweig und dem Institut für Bienenschutz des Julius-Kühn-Institutes (JKI) geschlossen. Ziel der Vereinbarung ist die Umsetzung des Projektes „Bienenstadt Braunschweig“ durch den gezielten Einsatz der Mittel aus den Förderprojekten „Braunschweig – integrierter Klimaschutz mit urbanem Grün. Makroklimatische Regulierung durch Pflanzen" und „Förderung der biologischen Vielfalt in der Stadt Braunschweig".

Die Standorte der hier geplanten Blühstreifen wurden so gewählt, dass sie sowohl den Anforderungen des Förderprojektes (siedlungsnahe Bereiche) als auch den Zielen der „Bienenstadt Braunschweig“ gerecht werden. Aus diesem Grund erfolgte die Flächenauswahl in enger Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des JKI.

Für die Standortfindung wurden im gesamten Stadtgebiet insgesamt 32 Suchräume gebildet, die sich nicht nur auf grünbestimmte, wenig versiegelte Freiräume, sondern auch auf verdichtete Quartiere mit einem hohen Versiegelungsgrad beziehen. Insgesamt wurden fünf Zonen unterschiedlicher Versiegelungsgrade festgelegt, denen jeweils fünf Einzelflächen zugeordnet wurden. Die Einzelflächen haben eine Größe von jeweils 500m². Insgesamt werden somit 25 Einzelflächen im ersten Abschnitt im Frühjahr 2020 realisiert. Neben Parkanlagen, Spielplätzen, Grünverbindungen und dem Straßenbegleitgrün wurden auch Stadtplätze in die Suche einbezogen. Vorzugsweise sollen die Flächen eine Präsenz für die Bevölkerung aufweisen und im öffentlichen Raum erlebbar sein.

 

In der folgenden Tabelle sind die Flächen für die Anlage von Blühstreifen aufgelistet, die im ersten Abschnitt realisiert werden.

Objekt

Nutzung

 

Nr.

In den Heistern

Grünanlage (GA)

 

05

Bundesallee/Blitzeichenweg

Grünanlage (GA)

 

12

Carl-Giesecke-Str.

Straßengrün (SG)

 

02

Leiferd.Weg/BSA/Mühlengrab./Geiteld. Graben

Wanderweg, Wegebegleitgrün (WG)

 

30

Am Klosterkamp

Grünanlage (GA)

 

25

Ernst-Böhme-Str.

Straßengrün (SG)

 

07

Windmühlenberg

Grünanlage (GA)

 

22

Hohetorwall

Parkanlage (PA)

 

20

Westliches Ringgleis Nord

Wanderweg, Wegebegleitgrün (WG)

 

18

Am Zoo bis Leipziger Str.

Grünanlage (GA)

 

26

Gleisbereich Wendeschleife Carl-Miele-Straße

Straßenbahntrasse (GL)

 

03

Amalienplatz

Spiel- und Jugendplatz (SJ)

 

19

Ölper See (nur als Alternative zu 9)

Parkanlage (PA)

 

13

Fallersleber-Tor-Wall 16, NDR-Gebäude

Eingrünung (EG)

 

14

Querumer Str./P-J-Meier-Str.

Grünanlage (GA)

 

15

Rohrwiesensteg

Grünanlage (GA)

 

27

Donaustraße (höhe Hochspannungsleitung)

Vorbehaltsfläche (VO)

 

24

Moorhüttenweg/ Berl.Str.: GA südl. KGV

Eingrünung (EG)

 

11

Eichenkamp/Lagesbüttelstraße

Spielplatz (SP)

 

01

Dammwiese

Spiel- und Jugendplatz (SJ)

 

04

Am Strauk/Klever Bleeke

Spielplatz (SP)

 

06

Doweseeweg 1 Hauptschulgarten

Parkanlage (PA)

 

09

Taubenstraße

Grünanlage (GA)

 

34

Am Rautheimer Holze, GA

Grünanlage (GA)

 

29

Madamenweg, Westpark

Parkanlage

 

35

Rüninger Straße, Geitelde

Kurzumtriebsplantage

 

36

 

Im Hinblick auf die Gestaltung der mehrjährigen Blühstreifen soll das sogenannte Regio-Konzept (RSM-Regio) gemäß FLL-Regelwerk zur Anwendung kommen, um einer Florenverfälschung entgegen zu wirken. Auf der Grundlage einer Standardblumenmischung für Schmetterlinge und Bienen soll die Artenmischung spezifisch zugeschnitten werden. Durch dieses Konzept wird sichergestellt, dass neben einem Höchstmaß an ökologischer Vielfalt auch der ästhetische Anspruch der Bevölkerung durch das Gesamtkonzept Berücksichtigung findet. Die Streifen mit gebietsheimischen Arten sind optisch weniger auffallend, aber nicht weniger ansprechend als Kultursorten. Für das Projekt sind mehrjährige Blühstreifen geplant. Diese überjährigen und blühtenreichen Mischungen bestehen aus ausdauernden gebietsheimischen Arten ohne Gräser, teilweise aus dem Sorteninventar der Ackerbegleitflora und gebietsheimischen Ruderalvegetationsarten.

 

Schmetterlings-/Wildbienensaum (Blumen 90% / Gräser 10%)Schmetterlings-/Wildbienensaum (Blumen 90% / Gräser 10%) 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erscheinungsbild der Blühstreifen im Sommer (Quelle: Rieger-Hoffmann)

 

Zur Verbesserung der Biotopstruktur sollen neben der Ausbringung geeigneter Saatpflanzen auch geeignete Nistmöglichkeiten angeboten werden. Wildbienen benötigen als Nistplatz offene Bodenflächen, sandige Böden, nicht versiegelte Naturwege, Steilwände, Abbruchkanten, Trockenmauern, Steinhaufen, Asthaufen, stehengelassene Pflanzenstängel und vieles mehr. Entsprechend werden die Flächen mit geeigneten Nistmöglichkeiten ausgestattet.


Für die Umsetzung der im Frühjahr 2020 geplanten Begrünungsmaßnahmen belaufen sich die Kosten auf ca. 85.000 €.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Teilhaushalt 2020 des Fachbereiches Stadtgrün und Sport zur Verfügung.
 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise