Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-12568-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 18. Februar 2020 wird der Finanz- und Personalausschuss um folgende Beschlussempfehlung gebeten:

 

1. Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2020 nach dem derzeitigen Stand mit

 

a) dem Haushaltsplan 2020 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm
2019 - 2023

 

b) den Haushaltsplänen 2020 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2019 - 2023 für

 

- die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement

- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und

- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft

 

c) dem Haushaltsplan 2020 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"

 

wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
 

2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).

 

3. Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
 

4. Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2 und 5.2).
 

5. Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 4.3, 5.3 und 5.4) sowie die Änderungen an Strategischen Zielen, Wesentlichen Produkten und Maßnahmen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungs-empfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.

 

6.  Für die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement wird die Stellenübersicht in der als Anlage 7 nachgereichten Fassung beschlossen.

 

7. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2020 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.“
 


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Weitere Anträge der Fraktionen

In den vergangenen Tagen sind nach Erstellung der bereits versandten Hauptvorlage weitere Anträge der BIBS-Fraktion eingegangen. Sie sind als Anlage 0 beigefügt. Der finanzunwirksame Antrag FU 263 ist im Hinblick auf die Beratung im Finanz- und Personalausschuss auch in der Anlage 2 berücksichtigt. Die Anträge FWI 264 und FWI 265 werden in der Sitzung des Grünflächenausschusses am 23. Januar 2020 vorberaten.

 

2. Beantwortung von Anfragen

Seitens der Verwaltung sind weitere Antworten zu Anfragen der Fraktionen erstellt worden. Diese sind in der Anlage 1 enthalten. Die Verwaltung beabsichtigt, grundsätzlich alle Anfragen bis zur Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 30. Januar 2020 zu beantworten. Eine Ausnahme bildet die Anfrage A 044. Aufgrund des erheblichen Bearbeitungsaufwandes wird sie zu einem späteren Zeitpunkt, allerdings rechtzeitig zur Ratssitzung am 18. Februar 2020, beantwortet.

 

3. Finanzunwirksame Anträge der Fraktionen und Stellungnahmen der Verwaltung

In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 7. Januar 2020 wurde der Antrag der BIBS-Fraktion FWE 069 verändert. Er ist als FWE 069 NEU Bestandteil der Anlage 2. Ferner sind in dieser Anlage weitere Stellungnahmen der Verwaltung ergänzt.

 

4. Maßnahme im Teilhaushalt FB 20 - Finanzen

Im Haushaltsentwurf 2020 ist im Teilhaushalt FB 20  Finanzen  eine Maßnahme enthalten, die inzwischen entfallen ist. Dies wird in der Anlage 3 dargestellt.

 

5. Finanzunwirksame Anträge der Fraktionen

Die finanziellen Auswirkungen des Antrages FWE 146 waren in den Unterlagen, die für die Beratung im Jugendhilfeausschuss bereitgestellt wurden sowie in der Anlage 4.1 zur Hauptvorlage nicht vollständig erfasst. Dies wird mit der Anlage 4.1 nachgeholt.

 

6. Ansatzveränderungen der Verwaltung - Ergebnishaushalt

Die Anlage 4.2 enthält weitere Ansatzveränderungen der Verwaltung, Nachträge von Beratungsergebnissen in Fachausschüssen sowie die Nummerierung von Ansatzveränderungen, die sich erst nach den Beratungen in den Fachausschüssen ergeben haben, in der Hauptvorlage aber schon enthalten waren.


 

 

7. Ansatzveränderungen der Verwaltung - Investitionsprogramm 2019  2023

Die Anlage 5.2.1 enthält Ansatzveränderungen der Verwaltung, die sich erst nach Erstellung der Hauptvorlage ergeben haben. Sie beinhaltet insbesondere die Umsetzung alternativer Beschaffungsformen bei Schulbauten. Hierzu wird auf folgendes hingewiesen:

 

Die beschriebenen Ansatzveränderungen für vorgesehene Projekte in alternativer Beschaffung sind im Bauausschuss bereits diskutiert worden. Mit der Drucksache Nr. 19-11119 wurde die Projektauswahl dem Bauausschuss (BA) am 11. Juni 2019 kommuniziert. Im Rahmen der Haushaltsberatungen im BA am 13. Dezember 2019 wurden die Projekte ebenfalls ausführlich behandelt. Die ausgewählten Projekte sind in den Haushaltsberatungen nachrichtlich mitgeführt und als zusätzlich zu betrachtende Projekte in alternativer Beschaffung aufgeführt.

 

Der Beschluss zur endgültigen Realisierung mit zugehöriger Finanzierungsvariante in alternativer Beschaffung wird in den Gremien gesondert behandelt werden. Um jedoch die notwendigen Voruntersuchungen und planerischen Vorbereitungen zur Entscheidungsfindung durchführen zu können, sind die genannten Mittel bereits im Haushalt 2020 einzustellen.

 

Die Auswahl der Neubau- statt der im CDU-Antrag (FU 036) geforderten Sanierungsprojekte (s. Drucksache Nr. 19-11119) wurde insbesondere aus Gründen der zu erwartenden Wirtschaftlichkeit getroffen. In alternativen Beschaffungsmodellen werden Risiken in großem Umfang auf den privaten Partner übertragen. Damit die Bieter jedoch eine feste Kalkulationsbasis haben, muss die Stadt im Vorfeld alle Rahmenbedingungen lückenlos darstellen. Dazu gehören insbesondere Grundlagenermittlungen, welche die Bieter zur Kalkulation ihres Angebots benötigen. Die lückenlose Darstellung der Rahmenbedingungen gestaltet sich bei Sanierungsprojekten erheblich aufwendiger und ist nicht bis ins letzte Detail möglich. Es ist damit für die Bieter unabdingbar, entsprechende Risikozuschläge einzukalkulieren. Da die Bieter mit Risikozuschlägen kalkulieren müssen, welche im verbindlichen Angebot fixiert werden und damit auch fällig werden, wenn das Risiko nicht eintritt, sinkt der Effizienzvorteil der alternativen Beschaffung insbesondere bei Sanierungsprojekten. Das konnte durch Austausch mit anderen Kommunen bestätigt werden.

 

Die jetzt zur Realisierung in alternativer Beschaffung vorgesehenen Projekte wurden aufgrund ihres zwingenden Bedarfs, des hohen Finanzierungsvolumens und des für diese Beschaffungsvariante realisierbaren Zeitrahmens ausgewählt. Im gleichen Zeitraum sind beginnend in 2022 fünf Schulen zur Sanierung im Entwurf des Investitionsplans vorgesehen. Sollten diese unabhängig von den oben genannten Hinweisen als PPP-Maßnahmen realisiert werden, müssten die zur alternativen Beschaffung vorgesehenen Neubauprojekte klassisch in Eigenrealisierung umgesetzt werden, da für mehr Projekte die hierzu neu geschaffene Abteilung im FB 65 keine Kapazitäten besitzt. Das wird nicht empfohlen.


 

8. Gesamtergebnisse

Es wird weitere Ergänzungsvorlagen zur Vorlage 20-12568 geben. Daher werden die veränderten Gesamtergebnisse in dieser Vorlage noch nicht dargestellt.


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise