Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 20-12460
Grunddaten
- Betreff:
-
Badestellen in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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zur Kenntnis
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06.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In Ausführung des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 18. Juni 2019 wurden verwaltungsintern diejenigen Stillgewässer hinsichtlich der Möglichkeit einer möglichen Freigabe zum Baden untersucht, die dem Grunde nach über eine für die Einrichtung einer Badestelle geeignete Größe und Wassertiefe aufweisen. Stillgewässer wie beispielsweise Lünischteich, Blumenteich, Feuerteich etc. wurden daher nicht untersucht. Auch die Stillgewässer in Braunschweigs Naturschutzgebieten wurden keiner weitergehenden Überprüfung unterzogen. Gleiches gilt für Gewässer, die sich in Privatbesitz befinden.
Bei den untersuchten Gewässern wurden dabei in erster Linie noch keine verkehrssicherungstechnischen Gesichtspunkte überprüft, sondern Belange des Immissionsschutzes sowie des Natur-, Gewässer- und Bodenschutzes berücksichtigt.
Insgesamt hat sich herauskristallisiert, dass sich aus Sicht der Verwaltung lediglich der städtische Teil des Heidbergsee für eine Freigabe zum Baden eignet. Die zu beachtenden verkehrssicherungstechnischen Gesichtspunkte werden auf Grundlage einschlägiger Richtlinien aktuell durch die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. im Rahmen der Erstellung eines von der Verwaltung beauftragten Fachgutachtens geprüft. Eine Gremienvorlage mit Vorschlägen für die Einrichtung einer Badestelle befindet sich derzeit in der verwaltungsinternen Bearbeitung und soll den Ausschüssen voraussichtlich Ende des I. Quartals 2020 zugeleitet werden.
Die Gründe, die aus Sicht der Verwaltung gegen eine Freigabe zum Baden der übrigen Stillgewässer führen, werden nachstehend erläutert:
Moorhüttensee
Immissionsrechtlich wäre lediglich das Nordufer zur Freigabe zum Baden geeignet. Allerdings ist der Moorhüttenteich als größeres naturnahes Stillgewässer als geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG ausgewiesen. Im Landschaftsrahmenplan ist er als wertvolle Fläche für den Artenschutz benannt. Aus 2018 liegen Meldungen von einem breiten Artenspektrum von insbesondere Wasservögeln (u. a. Haubentaucher, Reiherente, Schnatterente) mit z. T. Brutnachweis vor. Aufgrund der Bedeutung des Moorhüttenteichs für den Artenschutz ist von einer Nutzung als Badegewässer abzusehen. Weiterhin befinden sich der südliche und westliche Uferbereich sowie ein Teil des nördlichen Uferbereiches im Bereich zweier Altablagerungen, die ebenfalls gegen eine Nutzung als Badegewässer sprechen.
Spielmannsteich
Der Spielmannsteich ist aufgrund seiner Rohrverbindung mit der Oker als Badegewässer nicht geeignet. Der Spielmannsteich liegt im Bodenplanungsgebiet Okeraue. Im Uferbereich sowie im Teichsediment ist mit erhöhten okertypischen Schwermetallbelastungen zu rechnen. Es herrscht seit Jahren eine Blaualgenbelastung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit gesundheitsgefährdend ist.
Ölper See
Der Ölper See hat direkte Verbindungen zur Oker und ist daher aufgrund der typischen Schwermetallbelastungen als Badegewässer nicht geeignet.
Südsee
Auch der Südsee hat direkte Verbindungen zur Oker und ist daher als Badegewässer ungeeignet. Zusätzlich schließen die unvermeidlich auftretenden Konflikte mit dem auf dem Südsee betriebenen wassersportlichen Aktivitäten aus Sicht der Verwaltung eine Freigabe zum Baden aus.
Raffteiche
Die Raffteiche weisen insgesamt eine naturnahe Ufervegetation und eine verhältnismäßig geringe Erschließung durch Wege auf. Zur Erholung wird der Bereich nur eingeschränkt, insbesondere durch Angler, genutzt. Weiterhin haben die Raffteiche eine hohe Bedeutung als Laichgewässer für Amphibien und als Lebensraum für Wasservögel. Im Landschaftsrahmenplan sind die Teiche als Gebiete mit sehr hoher Bedeutung für Tiere/Pflanzen benannt. Aufgrund der Bedeutung für den Artenschutz ist von einer Nutzung als Badegewässer abzusehen.
Dowesee
Der See wird u. a. über die Regenwasserkanalisation zu einem nicht unerheblichen Anteil mit Regenwasser von Verkehrsflächen gespeist, daher ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine entsprechende Schadstoffbelastung vorliegt, die gegen eine Nutzung als Badegewässer spricht.
Bienroder See
Hinsichtlich einer Nutzung als Badegewässer hat der Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.09.2019 im Zusammenhang mit der Erstellung des „naturnahen Naherholungskonzeptes Bienroder Kiesteich“ mit Vorlage DS 19-10728-01 beschlossen, dass eine Freigabe zum Baden auf Basis der aktuellen Gegebenheiten derzeit nicht erfolgen soll. Als Gründe werden das Vorhandensein erheblicher Gefahrenpotentiale durch Bunkerteile und Gerätschaften des damaligen Kiesabbaus unter der Wasseroberfläche genannt.
