Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-10770-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 23. Mai 2019 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Es wird beantragt, an der Einmündung zur Straße Breites Bleek das Verkehrszeichen 260 „Verbot für Kraftfahrzeuge“ in Verbindung mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ zu errichten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aufgrund der besonderen baulichen Gegebenheit des Baugebietes an der Straße Breites Bleek, in dem das Ein- und Ausfahren lediglich von der Leipziger Straße möglich ist, und der Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich, wird die Verwaltung zur Verminderung von Parksuchverkehren der Anregung des Stadtbezirksrates folgen und die Straße Breites Bleek analog zur Straße Am Zoo mit Zeichen 260 und Zusatzzeichen 1020-30 – Anlieger frei – einrichten.
 

 

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