Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-12498-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirk 211 vom 13. Januar 2020 (20-12498) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.

 

Die Verwaltung hat keine eigenen Erkenntnisse über die Einhaltung des Feuerwerksverbots in unmittelbarer Nähe des dortigen Altenheims. Beschwerden über Verstöße sind aber weder bei der Verwaltung, noch bei der zuständigen Polizeidienststelle bekannt geworden.

 

Zu 2.

 

In Braunschweig gibt es rund 40 Altenheime und Krankenhäuser, in deren unmittelbarer Nähe das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen auch an Silvester verboten ist. Dieses gesetzliche Verbot kann erfahrungsgemäß nur mit einer flächendeckenden Überwachung während der gesamten Geltungsdauer umgesetzt werden. Diese ist personell weder durch den Zentralen Ordnungsdienst, noch die Polizei leistbar.

 

 

 

 

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