Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-12516

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Grabstätte des verstorbenen Hans Zincke, genannt Sommer auf dem Hauptfriedhof wird ab dem 29. Mai 2020 für zunächst zehn Jahre der Status eines Ehrengrabes der Stadt Braunschweig zuerkannt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gem. § 6 Nr. 8 c) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig i. V. m. § 76 Abs. 3 NKomVG ist die Zuständigkeit für Beschlüsse über die Zuerkennung der Ehrengrabeigenschaft für Ruhestätten verdienter Persönlichkeiten auf den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) übertragen.

 

Am 26. April 1922 verstarb Hans Zincke, genannt Sommer (*20. Juli 1837 in Braunschweig). Er wurde auf dem Braunschweiger Hauptfriedhof beigesetzt. Im Namen der Rechtsnachfolge hat die Familie das Grabnutzungsrecht erworben. Für die bisher entstandenen Kosten konnte eine Übernahme durch die GEMA-Stiftung erreicht werden. Das Nutzungsrecht der Grabstätte läuft im Mai 2020 aus, ebenso die Vereinbarung mit der GEMA-Stiftung. Ein Nachkauf des Grabnutzungsrechts ist ab dem 29. Mai 2020 erforderlich.

 

Bevor Hans Sommer als Komponist bekannt wurde, war er als Professor für Mathematik am Braunschweiger Polytechnikum tätig, führte dieses ab 1875 als Direktor in der wichtigen Phase der Umwandlung in eine Technische Hochschule und erwarb sich Verdienste um den Erhalt und Ausbau des Wissenschaftsstandortes Braunschweig.

 

Durch seine parallel erfolgte mathematisch-physikalische Grundlagenforschung an Linsensystemen war er ein in der Fachwelt anerkannter Spezialist auf diesem Gebiet. Sommers Berechnungen führten zu zahlreichen Verbesserungen an Kameraobjektiven, Fernrohren und Ferngläsern.

 

Noch während seiner Lehr- und Forschungstätigkeit gründete Sommer im Jahre 1863 den ersten Braunschweiger Verein für Konzertmusik, welcher bis 1870 unter seiner künstlerischen Leitung stand und betätigte sich selbst als Komponist. 1884 ließ sich Sommer in den Vorruhestand versetzen, um fortan ausschließlich musikalisch tätig zu sein. Bei Aufenthalten in Weimar, Berlin und Italien holte Sommer sich Anregungen u. a. bei Franz Liszt. Hans Sommer veröffentlichte vor allem Lieder und Liederzyklen, die meisten seiner insgesamt zehn Opern wurden in Braunschweig uraufgeführt. Das Bühnenspiel „Lorelei“, die erste große Bühnenarbeit Sommers (UA 1891), interessierte Richard Strauss so sehr, dass dieser es am Weimarer Theater 1892 zur Aufführung brachte.

Sommers Bedeutung als Komponist ist zunehmend in den letzten Jahren erkannt worden, was durch das fortdauernde Engagement von Deutschlandfunk Kultur, durch Einspielungen und Aufführungen von Orchestern wie dem Gewandhausorchester, dem Rundfunk-Sinfonieorchester Berlin, den Bamberger Symphonikern und durch Editionen von Musikverlagen wie Universal Edition in Wien dokumentiert wird. Das „Institut für Musik und ihre Vermittlung“ der Technischen Universität Braunschweig veranstaltete über Hans Sommer im Jahr 2018 in Kooperation mit der Stadt Braunschweig ein eintägiges interdisziplinäres Symposium.

 

Die langfristig bekannteste Leistung Sommers war die Mitbegründung der „Deutschen Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht zum gesetzlichen Schutz der Urheberrechte für Komponisten“, die bis heute als GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) fortbesteht.

 

Kurz vor seinem Tod 1922 erfolgte die Aufnahme Sommers in die Preußische Akademie der Künste.

 

Um seine Verdienste zu würdigen wurde in Braunschweig 1922 eine Straße nach ihm benannt. Außerdem wurde im Jahr 2017 eine Persönlichkeitstafel vor der Villa
Am Gaußberg 3 aufgestellt.

 

Vor dem Hintergrund des im Jahr 2020 bevorstehenden Ablaufs der Grabnutzungsrechte ist ein Nachfahre Hans Sommers an das Dezernat für Kultur und Wissenschaft mit der Bitte um Ausweisung der Begräbnisstätte Sommers als Ehrengrab herangetreten. Bereits im Jahr 2010 ist der Verwaltungsausschuss mit dem Antrag für die Zuerkennung der Ehrengrab-eigenschaft für die Grabstätte Hans Sommers befasst worden. Der Verwaltungsausschuss folgte dem Antrag nicht und hatte dies mit der Einheitlichkeit der gängigen Verwaltungspraxis hinsichtlich der Zuerkennung eines Ehrengrabes begründet.

 

Nach dieser einschlägigen Verwaltungspraxis werden Verstorbene entweder durch eine Straßenbenennung oder durch ein Ehrengrab gewürdigt. Nach Überprüfung dieser Verwaltungspraxis daraufhin, ob diese immer zu gerechten Ergebnissen führt, kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass eine Ergänzung des bisherigen Verfahrens um eine konkrete Einzelfallprüfung sachgerecht wäre. Somit ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Abweichung vom Grundsatz Straßenbenennung oder Ehrengrab gerechtfertigt ist. Die Einzelprüfungen wurden dabei in der Vergangenheit bereits ohne entsprechende Systematik angewandt und führten bereits zu dem Ergebnis der Zuerkennung einer Ehrengrab-eigenschaft zusätzlich zu der Straßenbenennung durch die zuständigen Gremien (z. B. bei Heinrich Büssing, Richard Dedekind, Friedrich Gerstäcker u. a.).

 

Unter Heranziehung dieser Einzelfallprüfung vor dem Hintergrund der bereits existierenden Straßenbenennung rechtfertigen die oben aufgeführten Verdienste Hans Sommers die Ausweisung seiner Grabstätte als Ehrengrab der Stadt Braunschweig. Insbesondere seine Leistungen in der Phase der Umwandlung des Braunschweiger Polytechnikum in eine Technische Hochschule, aber vor allem sein Beitrag zur Gründung der noch heute bestehenden GEMA sind hier hervorzuheben. Seine Verdienste sind hinreichend Grundlage um sein Schaffen als prägend und nachhaltig weit über die Grenzen der Stadt Braunschweig hinaus zu bewerten und begründen die Ausweisung seiner Grabstätte als Ehrengrab der Stadt Braunschweig. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten:

Die Kosten für den Erwerb des Grabnutzungsrechts betragen bei einer Nachnutzung von 10 Jahren einmalig 960 €. Für die laufende Grabpflege würden der Stadt Braunschweig jährliche Kosten in Höhe von ca. 300 € entstehen. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Grabpflege und den Kauf des Grabnutzungsrechts stehen im Budget des Fachbereichs Kultur und Wissenschaft zur Verfügung. Bei Zustimmung der Übernahme als Ehrengrab durch die Stadt, wird durch die Verwaltung geprüft, ob die anfallenden Kosten weiterhin durch die GEMA-Stiftung getragen werden können.

 


 

 

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