Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-12515

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Grabstätte des verstorbenen Constantin Uhde auf dem Hauptfriedhof wird ab dem 4. Mai 2020 für zunächst zehn Jahre der Status eines Ehrengrabes der Stadt Braunschweig zuerkannt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gem. § 6 Nr. 8 c) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig i. V. m. § 76 Abs. 3 NKomVG ist die Zuständigkeit für Beschlüsse über die Zuerkennung der Ehrengrabeigenschaft für Ruhestätten verdienter Persönlichkeiten auf den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) übertragen.

 

Am 31. Mai 1905 verstarb Constantin Uhde (*23. März 1836 in Braunschweig). Er wurde auf dem Braunschweiger Hauptfriedhof beigesetzt. Im Namen der Rechtsnachfolger hatte eine Nachfahrin das Nutzungsrecht erworben. Sie kümmerte sich bisher um die Verwaltung und Pflege der Grabstätte. Die Familie von Constantin Uhde beabsichtigt, das Grabnutzungsrecht nicht weiter zu verlängern. Um zu verhindern, dass die Grabstätte Uhdes eingeebnet wird, wurde ein Antrag auf Übernahme der Grabstätte durch die Stadt als Ehrengrab ab 2020 gestellt.

 

Constantin Uhde, häufig auch Konstantin Uhde, (1836 – 1905) war ein Braunschweiger Architekt und Hochschullehrer am Collegium Carolinum in Braunschweig. Ab 1857 war er in der Herzoglichen Baudirektion sowie der Herzoglichen Eisenbahnverwaltung als Ingenieur tätig.

 

Ab 1868 befasste er sich freiberuflich als Architekt mit Entwurfs- und Bauaufträgen in Braunschweig und prägte durch zahlreiche Bauten das Stadtbild. Constantin Uhde war der bedeutendste Vertreter der Neorenaissance in Braunschweig.

 

Zu seinen Hauptwerken zählen die Braunschweiger Synagoge, die in der Pogrom-Nacht am 9. November 1938 schwer beschädigt und 1940 abgerissen wurde, das Jüdische Gemeindehaus (1873–1875), der Neubau des Collegium Carolinum (1877), die Villa Rimpau und die Villa Löbbecke (1881), die Häuser Gaußstraße und Jerusalemstraße (1882), das Haus zur Sonne (1885), die Cramer von Clausbruchsche Villa, heute St. Vinzenz Krankenhaus (1889), das Bankhaus Löbbecke (1892) sowie die Synagoge in Wolfenbüttel (1893).

 

 

Constantin Uhde zählt neben Peter Joseph Krahe und Carl Theodor Ottmer zu den bedeutendsten Braunschweiger Architekten des 19. Jahrhunderts.

 

Um seine Verdienste zu würdigen wurde in Braunschweig eine Straße nach ihm benannt. Außerdem wurde eine Persönlichkeitstafel aufgestellt. Nach gängiger Verwaltungspraxis werden Verstorbene entweder durch eine Straßenbenennung oder durch ein Ehrengrab gewürdigt. Jedoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Abweichung von diesem Grundsatz gerechtfertigt ist.

 

Bereits bei Peter Joseph Krahe und Carl Theodor Ottmer wurde von der Verwaltungspraxis abgewichen, indem beide jeweils durch eine Straßenbenennung und durch ein Ehrengrab gewürdigt worden sind. Dies sollte auch für den stadthistorisch vergleichbar prägenden Uhde erfolgen. Die oben aufgeführten Verdienste Constantin Uhdes begründen die Ausweisung seiner Grabstätte als Ehrengrab der Stadt Braunschweig.

 

Kosten:

Ein Nachkauf des Grabnutzungsrechtes ist ab dem 4. Mai 2020 erforderlich. Die Kosten für den Erwerb des Grabnutzungsrechts für 10 Jahre betragen einmalig 1.477 €. Für die laufende Grabpflege entstehen der Stadt Braunschweig jährlich Kosten in Höhe von ca. 300 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Grabpflege und den Kauf des Grabnutzungsrechts stehen im Budget des Fachbereiches Kultur und Wissenschaft zur Verfügung.
 

 

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