Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11610-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Friedhof Lamme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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12.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion (19-11610) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage a):
Die Verwaltung hat einen Plan in drei möglichen Varianten erstellt (siehe Anlage), um eine Strukturierung der Friedhofsfläche durch die Anlage von Blühstreifen zu erreichen. Diese Bereiche sind örtlich begrenzt und nutzen die geringe zur Verfügung stehende Fläche optimal aus.
Variante 1 (blau)
Sie beinhaltet die Flächen hinter der Kapelle und kann auf den belegten Grabflächen realisiert werden, wo zzt. nur Rasen vorhanden ist. Diese Variante hätte den größten ökologischen Nutzen, jedoch keine strukturierende Wirkung auf den vorderen Bereich des Friedhofes.
Variante 2 (grün)
In dieser Variante wären die Blühflächen auf der linken Seite des Hauptweges angesiedelt und in einzelne kleinere Bereiche aufgeteilt, da der Durchgang zu den Grabreihen gewährleistet werden muss.
Variante 3 (rot)
Hier wären die Blühflächen temporär auf der linken Seite des Friedhofes auf dem geplanten Standort einer neuen Urnengemeinschaftsanlage gelegen, hätten jedoch keine strukturierende Wirkung auf den vorderen Bereich des Friedhofes.
Zu Frage b):
Die Hochbaumaßnahmen für 2018 (Vordachreparatur und neuer Hintergrund des Kreuzes) und die Maßnahmen 2019 (Kapellendecke und -wände streichen) sind inzwischen durchgeführt worden.
Zu Frage c):
Nach Rücksprache mit dem städtischen Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement liegen die Entsorgungskosten pro qm bei ca. 250 €, weil damit zu rechnen ist, dass der Bereich asbestbelastet ist, sodass von einer Entsorgungssumme ohne Ersatzbau in Höhe von 25.000 € auszugehen wäre. Dieses kann erst nach einer ausführlichen Begutachtung sicher festgestellt werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die vorhandene Fläche zu reinigen bzw. zu versiegeln, wobei der sichtbare Erfolg durch die raue Oberfläche des Belages nur von kurzer Dauer ist, bis die Verschmutzung wieder auftritt, weshalb die Verwaltung von einer Sanierung abrät.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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