Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-12490-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fracking im Stadtbezirk
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Warnecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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12.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.01.2020 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Stadt Braunschweig hat keine originären Zuständigkeiten im Bereich Fracking.
Aufgrund früherer Nachfragen beim zuständigen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie ist der Verwaltung mitgeteilt worden, dass alle erteilten Bewilligungen auf dem Kartenserver NIBIS veröffentlicht werden.
Hieraus ergibt sich folgender Sachstand:
Die RDG Niedersachsen GmbH besitzt zwar eine bis zum 31.08.2021 befristete Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken innerhalb des Erlaubnisfeldes Borsum, das in den Landkreisen Gifhorn, Peine, Wolfenbüttel, Hildesheim, Celle, Nienburg/Weser, der Region Hannover und den Städten Salzgitter und Braunschweig liegt und u. a. den westlichen Teil des Stadtbezirks 321 umfasst.
Unter „Aufsuchung“ ist bergrechtlich aber lediglich die auf die Entdeckung oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen gerichtete Tätigkeit zu verstehen. Diese Erlaubnis nach § 7 Bundesberggesetz berechtigt somit dazu, einen „Claim“ abzustecken und gewährt somit Exklusivität bei der Auswertung von Daten und bei der Aufsuchung von Bodenschätzen in dem Erlaubnisfeld.
Eine Bewilligung zur Förderung von Erdgas nach § 8 Bundesberggesetz, die Voraussetzung für den Abbau von Bodenschätzen ist, wurde ausweislich des NIBIS-Kartenservers des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie nicht erteilt.
