Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-12323-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Baumnachpflanzungen im Braunschweiger Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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11.12.2019
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23.01.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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17.12.2019
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18.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Antrag der Fraktion Bündnis90 - Die Grünen vom 22.11.2019 (DS 19-12323) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag in der vorliegenden Form nicht zu beschließen.
Der Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün und Sport ist ebenso wie der Teilhaushalt anderer Fachbereiche budgetiert. Diese Budgetierung würde bei vorrangiger Realisierung von Baumersatzpflanzungen dazu führen, dass der Fachbereich je nach den sich jährlich im Hinblick auf den Witterungsverlauf ändernden finanziellen Erfordernissen für solche Pflanzungen innerhalb seines Teilhaushaltes erhebliche Abstriche bei der Aufgabenerfüllung in anderen Teilbereichen seines Aufgabenportfolios machen müsste, es sei denn, man würde solche Ersatzpflanzungen aus der Budgetierungsmethodik herausnehmen und hierfür jährlich über das Budget hinausgehende zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stellen.
Neben dem unstrittig wichtigen Thema „Klimaschutz“ gibt es eine Reihe anderer Themen, die auf der kommunalpolitischen Agenda nach aller Erfahrung einen hohen Stellenwert einnehmen. Die Aufstellung des städtischen Haushaltes ist jährlich wiederkehrend ein komplexer politischer Abwägungsprozess. Hierbei gilt es gemeinhin, eine Vielzahl von Belangen des öffentlichen Gemeinwohls zu gewichten und jährlich wiederkehrend Abwägungsentscheidungen zu treffen, die häufig auch aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Braunschweiger Stadtgesellschaft oder bspw. Veränderungen gesellschaftlicher oder ökonomischer Rahmenbedingungen auf Landes- oder Bundesebene einbeziehen müssen. Je mehr Grundsatzbeschlüsse hinsichtlich der vorrangigen Erledigung bestimmter Aufgaben getroffen werden, desto mehr werden Entscheidungsspielräume und die Möglichkeit zur flexiblen Schwerpunktsetzung gerade in Zeiten defizitärer Haushalte eingeengt.
Darüber hinaus erscheint es aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich geboten, Grundsatzbeschlüsse mit einem Haushaltsvorbehalt zu fassen, um bei schwierigen Haushaltslagen die Möglichkeit zu haben, solche Beschlüsse für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen.
