Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-12436

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


II. Ziffer 3 (Zuwendungsvoraussetzungen) der Anlage 2 zum Ratsbeschluss vom 21. Dezember 2004 – Ausführungsbestimmungen zu den Grundsätzen zur Förderung von Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen in der Fassung vom 4. September 2018 – wird wie folgt gefasst:

 

„Der Einrichtungsträger ist verpflichtet, die online-basierte Software Kita Planer 2 zu nutzen und eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Braunschweig abzuschließen.

 

Soweit eine Ermittlung statistischer Daten nicht über den Kita Planer 2 erfolgen kann, sind dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie auf Anfrage statistische Angaben zuzuleiten.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Seit dem 24. Juni 2019 ist der Kita Planer 2 als Software zur trägerübergreifenden Steuerung des Anmeldeverfahrens in allen Kindertagesstätten und zum Betrieb des Elternportals „Kita-Finder Braunschweig“ auf der Homepage der Stadt Braunschweig im Einsatz.

 

Um eine zuverlässige und vollständige Übersicht der Anmeldesituation und Auslastung in allen geförderten Kindertagesstätten im Stadtgebiet sicherzustellen sowie ein einheitliches Verfahren zur Voranmeldung und Dokumentation der Platzvergabe für alle geförderten Einrichtungen zu gewährleisten, ist es unabdingbar, dass alle geförderten Träger von Kindertagesstätten verpflichtet sind, den Kita-Planer 2 zu nutzen. Die Anwendung wird im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Braunschweig und den jeweiligen Trägern geregelt. Die konkrete Entscheidung der Platzvergabe obliegt dabei auch weiterhin den einzelnen Trägern bzw. Kindertagesstätten.

 

Mit der Einführung des Kita Planers 2 bestehen neben der Nutzung der Software zur onlinebasierten Voranmeldung und Dokumentation der Platzvergabe auch Möglichkeiten zur zentralen Auswertung statistischer Daten. Damit entfällt die Anforderung der regelmäßig zu erhebenden und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie gesondert zuzuleitenden statistischen Angaben im Rahmen der Monatsstatistik. Dies betrifft insbesondere die Meldung zur Auslastung mit Angaben zu den jeweiligen Gruppen und der Anzahl der betreuten Kinder.

 

Soweit eine Ermittlung statistischer Daten auch zukünftig nicht über den Kita Planer 2 erfolgen kann, sind dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie auf Anfrage weiterhin statistische Angaben zuzuleiten.

 

Der bisherige Text mit den Änderungen befindet sich in der Anlage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine
 

 

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