Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-12590
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung der Fachschule Sozialpädagogik in Teilzeit an den Berufsbildenden Schulen V (BBS V)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
07.02.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die BBS V hat mit Schreiben vom 27. November 2019 die Errichtung einer Fachschule Sozialpädagogik mit verkürzter Ausbildungszeit in Teilzeit für eine berufsbegleitende Ausbildung ab dem Schuljahresbeginn 2020/2021 beantragt.
An der Schule wird bereits seit vielen Jahren die Fachschule Sozialpädagogik in der Regel mit einem dreizügigen Angebot in Vollzeit im ersten und zweiten Ausbildungsjahr angeboten. Die Fachschule Sozialpädagogik vermittelt neben der Fachhochschulreife vor allem den in der Region Braunschweig dringend benötigen Abschluss als Erzieherin bzw. Erzieher.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Region Braunschweig (Fachkräftemangel in vielen sozialpädagogischen Institutionen) und des Interesses des Landes, berufsbegleitend und praxisintegriert auszubilden, sieht die Schule die Notwendigkeit, ein entsprechendes Angebot zu machen. In einer verkürzten, dreijährigen Teilzeitform der Fachschule Sozialpädagogik, an der durchgängig an zwei Tagen Unterricht und an drei Tagen praktische Tätigkeiten in den sozialpädagogischen Institutionen durchgeführt werden sollen, würde den Einrichtungsträgern die Möglichkeit eingeräumt, sozialpädagogische Assistentinnen bzw. Assistenten schon während der Fachschulausbildung in Teilzeit zu beschäftigen. Nach einer Befragung der Schülerinnen und Schüler in der der Fachschule Sozialpädagogik vorgelagerten Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz, geht die Schule von der Bildung einer Klasse zwischen 24 und 26 Schülerinnen bzw. Schülern in dem neuen Angebot aus. In Abhängigkeit von der personellen Situation an der Schule könnte sie durch die Umwandlung einer der drei Vollzeit-Fachschulklassen Sozialpädagogik in eine Teilzeitklasse ein entsprechendes Angebot mit bestehenden Ressourcen realisieren. Sollten es die personellen Ressourcen ermöglichen, würde das Angebot zusätzlich entstehen.
Für die Errichtung der Fachschule Sozialpädagogik in Teilzeitform stehen die notwendigen Räume zur Verfügung. Die sächlichen und personellen Voraussetzungen sind an der BBS V erfüllt.
Vorbehaltlich der Zustimmung der betroffenen Schulträger ist geplant, den Einzugsbereich für die neue Teilzeit-Fachschule dem Einzugsbereich des vollzeitschulischen Bildungsganges Fachschule Sozialpädagogik anzupassen.
Die Schulbehörde steht der Einrichtung des Angebotes positiv gegenüber.
