Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-12642
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des BS-Mobil-Tickets
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 0120 Stadtentwicklung und Statistik
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.02.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.02.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen zur Erweiterung des BS-Mobil-Tickets mit dem Verkehrsverbund Region Braunschweig unter Beachtung der nachfolgend beschriebenen Rahmenbedingungen zu führen.
1. Das BS-Mobil-Ticket soll ab 1.7.2020 zu einem Preis von 17,00 Euro für Erwachsene verkauft werden. Es berechtigt montags bis freitags ab 8:30 Uhr bis Betriebsschluss sowie samstags, sonn- und feiertags ganztägig neu zur Nutzung des gesamten ÖPNV-Angebotes in Braunschweig.
2. Es ist beabsichtigt, ein BS-Mobil-Ticket-Plus zum Preis von 25,00 Euro für Erwachsene neu ab 1.7.2020 einzuführen. Es berechtigt ohne zeitliche Einschränkung zur Nutzung des gesamten ÖPNV-Angebotes in Braunschweig. Erhältlich ist dieses Ticket für Aufstockerinnen und Aufstocker mit Nachweis des Jobcenters über ein Beschäftigungsverhältnis in Braunschweig.
3. Das BS-Mobil-Ticket für Schülerinnen und Schüler wird weiterhin zu einem Preis von 15,00 Euro angeboten. Dieses Ticket berechtigt die Schülerinnen und Schüler ohne zeitliche Einschränkung zur Nutzung des gesamten ÖPNV-Angebotes in Braunschweig.
4. Die BS-Mobil-Tickets können nur von Inhaberinnen und Inhabern eines gültigen Braunschweig-Passes erworben werden, der bei Fahrscheinkontrollen vorzulegen ist. Die Tickets gelten in der Tarifzone 40 (Stadtgebiet Braunschweig) und können neu mit einer Erweiterungskarte des VRB um weitere Tarifzonen des VRB erweitert werden.
5. Der Verkauf des BS-Mobil-Ticket-Plus für Aufstockerinnen und Aufstocker erfolgt gegen Nachweis des Jobcenters im Service-Center der BSVG, Bohlweg 26, 38100 Braunschweig. Die weiteren BS-Mobil-Tickets können neu an allen Vorverkaufsstellen der BSVG erworben werden. Als Serviceerweiterung sollen die BS-Mobil-Tickets neu als gleitende Monatskarte ab dem Kaufdatum für einen Monat gültig sein.
6. Zur anteiligen Finanzierung des BS-Mobil-Ticket wird eine Erlösminderung für die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) in Höhe von 19,50 Euro für das BS-Mobil-Ticket sowie das BS-Mobil-Ticket-Plus Erwachsene und 24,50 Euro für Schülerinnen und Schüler festgesetzt.
7. Der Differenzbetrag zum Tarifpreis einer Plus-Monatskarte (Abo) bzw. Schüler-Monatskarte (Stadttarif BS) abzüglich der Erlösminderung der BSVG und des Eigenanteils der Kundinnen und Kunden wird von der Stadt Braunschweig finanziert.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aktuell nutzen durchschnittlich rund 6.500 Menschen monatlich das BS-Mobil-Ticket. Es gilt ausschließlich in den Stadtbahn- und Buslinien der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG). Das stellt eine Diskriminierung nach den Grundsätzen der Zusammenarbeit der Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB) gegenüber anderen Unternehmen dar, die ebenfalls im Stadtgebiet Braunschweig ihre Leistung anbieten. Für diese Leistungen erhalten die anderen Verkehrsunternehmen einen so genannten „Fremdnutzerausgleich“, also einen auf ihre Leistung und Fahrgastzahlen bezogene Finanzierung aus den Einnahmen der BSVG. Dieser Anteil beträgt 7% für das Stadtgebiet Braunschweig (Tarifzone 40). Deshalb ist die VRB an die Stadt Braunschweig und die BSVG herangetreten, um diese Diskriminierung einzustellen.
In den Ratsgremien wird die zeitliche Nutzungseinschränkung des BS-Mobil-Tickets, derzeit ist es montags bis freitags ab 8:30 Uhr und somit nach der Frühspitze gültig, kontrovers diskutiert. Insbesondere so genannte „Aufstockerinnen und Aufstocker“ sind gezwungen, für Fahrten von und zum Arbeitsplatz vor 8:30 Uhr, einen Fahrschein aus dem Regelsortiment zu erwerben. Für diesen Personenkreis mit geringen Einkommen bietet das kostengünstige BS-Mobil-Ticket somit nicht die gewünschte Unterstützung.
Der Landkreis Wolfenbüttel und die Stadt Salzgitter haben ein Sozialticket als Modellprojekt zum Preis von 25,00 Euro ohne zeitliche Befristung eingeführt. In Wolfsburg gibt es ein Mobilticket zum Preis von 17,00 Euro (Erwachsene) und 11,00 Euro (Schülerinnen und Schüler), dass montags bis freitags wie in Braunschweig ab 8:30 Uhr gültig ist (für Schülerinnen und Schüler ohne zeitliche Befristung). Das Ticket gilt dort allerdings im gesamten ÖPNV. Aufstockerinnen und Aufstocker können mit Nachweis des Jobcenters das Mobilticket in Wolfsburg vor 8:30 Uhr nutzen. Die VRB strebt für die Sozialtickets eine Vereinheitlichung an.
Die BSVG hat weiterhin Sorge, dass die zeitliche Entfristung des BS-Mobil-Tickets zu Mehrfahrgästen auf ausgewählten Stadtbahn- und Buslinien in der Frühspitze zwischen 7:00 Uhr und 8:30 Uhr führen könnte, die zusätzliche Angebote erforderlich machten. Deshalb soll die Entfristung ausschließlich für die Zielgruppe erfolgen, die nachweislich vor 8:30 Uhr den ÖPNV zwingend nutzen muss und bereits in der Frühspitze zu den Fahrgästen zählen.
Erweiterung des bestehenden BS-Mobil-Tickets
Vor diesem Hintergrund wurde zwischen der VRB, der BSVG und der Verwaltung das BS-Mobil-Ticket überarbeitet. Das bestehende BS-Mobil-Ticket soll im Preis um 2,00 Euro erhöht werden und erhält zugleich zusätzliche Leistungen. Es behält die zeitlich befristete Gültigkeit montags bis freitags ab 8:30 Uhr. Die letzte Preiserhöhung erfolgte zum 1.1.2016. Damals wurde der Preis von 14,00 Euro auf 15,00 Euro angehoben.
Das erweiterte BS-Mobil-Ticket-Plus richtet sich an die Gruppe der Aufstockerinnen und Aufstocker, die regelmäßig vor 8:30 Uhr den ÖPNV nutzen müssen. Das neue Ticket soll zum Preis von 25,00 Euro ohne zeitlich befristete Gültigkeit auf Nachweis des Jobcenters verkauft werden. Es ist am Mobilticketpreis im Landkreis Wolfenbüttel und der Stadt Salzgitter angeglichen. Der neue Ausgabepreis stellt im Vergleich zum Erwerb einer Monatskarte (Abo) zum aktuellen Preis von 58,10 Euro der Preisstufe 40 eine Kostenersparnis von 33,10 Euro dar. Sofern Inhaberinnen und Inhaber des BS-Mobil-Tickets bisher mit Einzelfahrscheinen (10er-Karte) Fahrten montags bis freitags vor 8:30 Uhr wahrgenommen haben, beträgt die Ersparnis 37,52 Euro (Berechnung: 22 Wochentage x 2,16 Euro + 15,00 Euro = 62,52 Euro). Die Unterstützung dieser Zielgruppe führt somit zugleich zu einer geringeren Einnahme.
Wesentliche Neuerungen des BS-Mobil-Tickets und des BS-Mobil-Ticket-Plus sind:
- Gültigkeit im gesamten ÖPNV-Angebot in Braunschweig und somit auch in der Regionalbahnlinie RB 47 (zwischen BS-Hbf und BS-Gliesmarode) und den Regionalbuslinien:
- 230 (zwischen Rathaus und Dibbesdorf)
- 620 (zwischen Rathaus und Leiferde, Thiedebach)
- 560 (zwischen Rathaus und Kanzlerfeld)
- 730 (zwischen Rathaus und Schöppenstedter Turm)
sowie den Buslinien
- 111 (zwischen Wenden und Harxbüttel)
- 112 (zwischen Wenden und Thune)
- 191 (in Wenden)
- 601 (zwischen Rathaus und Fabrikstraße),
die nicht von der BSVG betrieben werden. - Verbesserte Bezugsmöglichkeiten; für das BS-Mobil-Ticket in allen Vorverkaufsstellen der BSVG
- Erweiterbarkeit auf weitere Tarifzonen des VRB
- Gültig als gleitende Monatskarte ab Kaufdatum für einen Monat
Finanzierung
Aktuell erhält die BSVG für jedes verkaufte BS-Mobil-Ticket den Verkaufserlös in Höhe von 15,00 Euro. Da das Ticket ausschließlich in den von der BSVG betriebenen Stadtbahn- und Buslinien gilt, wird kein Fremdnutzerausgleich an andere Verkehrsunternehmen abgeführt. Die Differenz zum Tarifpreis einer Monatskarte (Abo) in Höhe von 58,10 Euro wird der BSVG nicht von der Stadt Braunschweig erstattet. Die Erlösminderung für die BSVG beträgt somit aktuell 43,10 Euro. Die Kosten für die Beförderung der BS-Mobil-Ticket Kunden werden über den Verlustausgleich ausgeglichen. Zugleich erhält die BSVG Einnahmen aus dem Verkauf von Einzeltickets, die Nutzerinnen und Nutzer des BS-Mobil-Tickets für Fahrten vor 8:30 Uhr erwerben. Wie hoch diese Einnahme ist, kann nicht ermittelt werden. Es liegen keine Informationen darüber vor, wie viele BS-Mobil-Ticket Inhaberinnen und Inhaber zusätzliche Einzelfahrscheine erwerben.
In Abstimmung mit der VRB sowie in Anlehnung an die Finanzierung des Mobiltickets in der Stadt Wolfsburg, wird die Finanzierung neu geregelt. Entscheidend für die Berechnung des Fremdnutzerausgleichs ist die Erlösmeldung, also die tatsächliche Einnahme der BSVG. Diese wird zukünftig in Abstimmung mit der VRB wie nachfolgend dargestellt berechnet.
Der Tarifpreis für eine Monatskarte (Abo) beträgt 58,10 Euro. Die Finanzierung des Tarifpreises wird auf drei Schultern verteilt:
- Verkehrsunternehmen
Erlösminderung (Einnahmeverzicht) der BSVG in festgeschriebener Höhe von 19,50 Euro (Erwachsene) und 24,50 Euro (Schülerinnen und Schüler) - Nutzerinnen und Nutzer
Zahlung der erwachsenen Kundinnen und Kunden in Höhe von 17,00 Euro (BS-Mobil-Ticket) bzw. 25,00 Euro (BS-Mobil-Ticket-Plus); Zahlung von Schülerinnen und Schülern in Höhe von 15,00 Euro - Stadt Braunschweig
Tarifauffüllende Zahlung der Stadt Braunschweig in Höhe von 21,60 Euro (BS-Mobil-Ticket), 13,60 Euro (BS-Mobil-Ticket-Plus) bzw. 24,50 Euro für Schülerinnen und Schüler
An die VRB wird die Höhe der tatsächlichen Zahlungen als Erlös gemeldet.
| Monatskarte Abo Stadttarif | Monatskarte Stadttarif | Erlösminderung BSVG | Zahlung Kund/innen | Zahlung Stadt BS | Erlösmeldung an VRB |
Erwachsene | 58,10 Euro |
| 19,50 Euro | 17,00 Euro | 21,60 Euro | 38,60 Euro |
Erwachsene | 58,10 Euro |
| 19,50 Euro | 25,00 Euro | 13,60 Euro | 38,60 Euro |
Schüler |
| 52,40 Euro | 24,50 Euro | 15,00 Euro | 12,90 Euro | 27,90 Euro |
Bei gleichbleibender Nachfrage, also rund 6.500 BS-Mobil-Tickets im Monat, sowie der neuen Finanzierung der Leistung entsteht ein Fremdnutzerausgleich in Höhe von ca. 210.000 Euro/a. Mit der anteiligen Mitfinanzierung der anderen leistungserbringenden Verkehrsunternehmen auf dem Stadtgebiet Braunschweig ist die oben beschriebene Diskriminierung beseitigt.
Die Erlösminderung der BSVG sinkt von 43,10 Euro auf 19,50 Euro pro verkauftem BS-Mobil-Ticket für Erwachsene bzw. von 37,40 Euro auf 24,50 Euro pro verkauftem BS-Mobil-Ticket an Schülerinnen und Schüler. Der höheren Einnahme stehen geringe Einnahmeverluste aus dem Verkauf von Einzelfahrscheinen gegenüber. Insgesamt wird mit etwas höheren Einnahmen gerechnet. Diese sowie die zu leistenden Fremdnutzerausgleiche sind im Wirtschaftsplan 2020 sowie der mittelfristigen Planung der BSVG berücksichtigt.
Die Zahlungen der Stadt Braunschweig an die BSVG sind in den Ansatzveränderungen der Verwaltung zum Haushaltsplan 2020 abgebildet.
