Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-12689

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„1. Die Benutzungsentgelte für die Benutzung der städtischen Sporteinrichtungen werden mit Wirkung ab 1. April 2020 um 10 v. H. erhöht. Die jeweiligen errechneten Benutzungsentgelte sind kaufmännisch zu runden. Der Entgelttarif wird um sechs Entgelttarifarten ergänzt.

 

2. Der Entgelttarif der Stadt Braunschweig für die Benutzung der städtischen Sporteinrichtungen wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Zusammenhang mit dem Prozess der Haushaltsoptimierung werden bereits für das Jahr 2020 erste haushaltsentlastende Maßnahmen z.B. durch die Erhöhung der Einnahmen vorgeschlagen. Die Verwaltung schlägt daher eine Anpassung der Entgelte für die Benutzung städtischer Sporteinrichtungen um 10 v. H. mit Wirkung ab 1. April 2020 vor. Der aktuell gültige Entgelttarif wurde letztmalig im Jahr 2016 angepasst.

 

In den vergangenen Jahren wurden verschiedene verpachtete Sportstätten an die Stadt zurückgegeben. Auf diesen Sportanlagen sind teilweise Sportanlagenteile vorhanden, die noch nicht im gültigen Entgelttarif berücksicht wurden. Folgende Entgeltarten wurden in den vorliegenden Entgelttarifentwurf neu aufgenommen:

 

 

     Nutzergruppe a)   Nutzergruppe b)

     Vereine, Verbände und  andere Gruppen

     Jugendorganisationen  und Vereinigungen

 

 

Baseballfeld    8,00 €/Stunde    16,00€/Stunde

 

Für Veranstaltungen, bei denen

Eintritt erhoben wird   10 v.H.

mindestens    16,00 €/Stunde   32,00 €/Stunde

der Bruttoeinnahmen

 

 

Beachfeld    4,00 €/Stunde    10,00€/Stunde

 

Für Veranstaltungen, bei denen

Eintritt erhoben wird   10 v.H.

mindestens      8,00 €/Stunde   20,00 €/Stunde

der Bruttoeinnahmen

 

Faustballfeld    2,50 €/Stunde      5,00€/Stunde

 

Kalthalle    4,00 €/Stunde    10,00€/Stunde

(Bau in 2020 geplant)

 

Petanquefeld    1,00 €/Stunde      2,00€/Stunde

 

Tennisfeld    1,00 €/Stunde      2,00€/Stunde

 

Die Entgeltveränderungen der einzelnen Entgeltarten sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.

 

 

Kalkulation

 

Bei gleichbleibender Nutzung der städtischen Sportstätten würde mit der vorgeschlagenen Entgelterhöhung eine Ertragssteigerung von jährlich 45.000 € erzielt werden. Für das Jahr 2020 würde bei Inkrafttreten des angepassten Entgelttarifes ab 1. April 2020 eine Ertragssteigerung von 33.750 € erzielt werden können.

 

Zuständigkeit des Rates

 

Die Zuständigkeit des Rates für die Beschlussfassung der Entgelte für den Entgelttarif der Stadt Braunschweig für die Benutzung städtischer Sporteinrichtungen ergibt sich aus §58 Absatz 1 Punkt 8 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG).

 


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise