Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-12613-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zum Thema Schottergärten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 0620 Referat Brandschutz und Wiederkehrende Prüfungen; 0630 Referat Bauordnung; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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05.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.01.2020 (20-12613) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Die Verwaltung ist allen eingegangenen Hinweisen (bisher 15) auf sog. Schottergärten nachgegangen.
Zu 2.:
Ja. In bisher drei Fällen besteht nach Erläuterung der Rechtslage die freiwillige Bereitschaft der Eigentümer, eine entsprechende Rückumwandlung vorzunehmen. In den übrigen Fällen stehen die Rückmeldungen noch aus.
Zu 3.:
Es ist festzustellen, dass die Thematik im Zuge der Klimadiskussion insgesamt eine breite Öffentlichkeitswirkung erfährt. Ob hierdurch eine tatsächliche Veränderung in der privaten Gartengestaltung eintritt, bleibt abzuwarten. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang Bauherren im Rahmen der Bauberatung und bei der Erteilung von Baugenehmigungen auf die geltende Rechtslage hin. Auch bei den angeschriebenen Gartenbaufirmen besteht grundsätzlich die Bereitschaft, entsprechende Hinweise an die Kunden weiterzugeben, allerdings ohne jedoch das letztendliche Kundenverhalten beeinflussen zu können.
