Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 20-12737
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zum Kinderschutz und zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung im Jahr 2018/2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 0150 Gleichstellungsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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03.03.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der vorliegende Bericht „Hilfen zur Erziehung und Kinderschutz“ gibt Auskunft über die Tätigkeiten der Abteilungen „Allgemeine Erziehungshilfe“ (51.1) und „Jugendhilfe- und Inobhutnahmedienste“ (51.2).
Die Abteilung „Jugendhilfe- und Inobhutnahmedienste“ (51.2) leistet, wie auch in den Jahren zuvor, die gesetzlich geregelten Aufgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Hierzu zählen die Durchführung der Inobhutnahmen, die Prüfung zu Möglichkeiten der Familienzusammenführung und die Einleitung/Durchführung des Verteilverfahrens bei vorläufigen Inobhutnahmen.
In der Abteilung Allgemeine Erziehungshilfe werden, neben den präventiven Angeboten der Frühen Hilfen, die Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes in fünf sozialräumlich orientierten Teams geleistet sowie Eingliederungshilfeleistungen für seelisch behinderte junge Menschen sichergestellt und die Betreuung von Pflegekindern in ihren Pflegefamilien wahrgenommen. Durch beide Abteilungen des Fachbereiches wird der kommunale soziale Basisdienst der jugendhilflichen Versorgung garantiert.
Im vorliegenden Bericht werden neben bundesweiten Entwicklungen auf Datenbasis des statistischen Bundesamtes[1] Ergebnisse aus dem „Interkommunalen Vergleichsring mittlerer Großstädte zum Bereich Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Schutzmaßnahmen“ (IKO) für das Jahr 2018, sowie die Braunschweiger Fallzahlen aus dem Jahr 2019 betrachtet.
- Gesellschaftliche Situation
Der fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung weist darauf hin, dass das Wohlergehen von Kindern von vielen Faktoren abhängen kann:
„Dazu zählen neben der Geborgenheit, die Kinder in ihren Familien erfahren, auch ihre Gesundheit, ihr Wohnumfeld oder ihre Möglichkeiten zur Bildungsteilnahme. Die finanzielle Situation, in der Kinder aufwachsen, beeinflusst diese Faktoren mehr oder weniger stark. Dabei wirken unzureichende materielle Rahmenbedingungen vor allem dann negativ auf das kindliche Wohlergehen, wenn sie lange andauern und so die Kindheit prägen“[2] (2017, S. XXI).
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) erkennt darüber hinaus, dass sich die sozialen und ökonomischen Rahmenbedingungen für gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren erkennbar verändert haben (vgl. S. 1, 2019[3]).
Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere die Hilfen zur Erziehung, bieten Eltern mit Kindern und Familien in belastenden Lebenslagen zum Ausgleich Unterstützungsleistungen. Diese Hilfestellungen begleiten junge Menschen beim Prozess des Hineinwachsens in die Gesellschaft. Hilfen zur Erziehung reagieren folglich zwangsläufig auf problematische sozioökonomische Verhältnisse und andere Lebenslagen mit besonderen Herausforderungen für eine gelingende Erziehung.
Die neuen Daten zu den Hilfen zur Erziehung des statistischen Bundesamtes weisen als deutlichen Trend einen bundesweiten Anstieg aus.
„Mit einer Zahl von 1.003.117 erzieherischen Hilfen für junge Menschen, die 2018 in Anspruch genommen worden sind, sind knapp 17.500 Leistungen mehr als im Vorjahr gemeldet worden (+2%). Damit wurde aktuell erstmalig die Millionen-Grenze bei der Anzahl der Hilfen gem. §§ 27/41 SGB VIII durchbrochen und ein weiterer historischer Höchstwert erreicht. Den Fallzahlen steht ebenfalls ein neuer Höchststand der von diesen Hilfen erreichten jungen Menschen gegenüber: 2018 waren dies 1.145.991. Gegenüber dem Vorjahr (1.118.347) entspricht das einem Anstieg von ebenfalls 2 Prozent“ (akjstat, 2019).
Auch in Braunschweig werden diese Trends, wenn auch in moderater Form, beobachtet. Bedarfe an Hilfen zur Erziehung steigen, Eltern werden unsicherer in ihrer erzieherischen Kompetenz und in der Bereitschaft erlebt, aktiv an innerfamiliären Problemlagen zu arbeiten. Wünsche nach sofortiger Entlastung in Form von „schnellen Lösungen“ wie eine sofortige Inobhutnahme und umgehender stationärer Unterbringung der Kinder werden immer häufiger. Die Mitarbeitenden im ASD sehen sich daraus resultierend konfrontiert mit erhöhten Anforderungen und gestiegenen Erwartungshalten von hilfesuchenden Eltern.
- Strategisch-fachliche Steuerungsüberlegungen
Diese Ausgangslage stellt die Abteilung aktuell vor besondere Herausforderungen. Die Mitarbeitenden in der Abteilung richten das sozialarbeiterische Handeln zunächst auf die Klärung und Reaktivierung von innerfamiliären Ressourcen. Darüber hinaus werden Möglichkeiten des Sozialraums für niedrigschwellige Unterstützungen unterhalb des Zugangs zu einer Hilfe zur Erziehung genutzt, bevor eine Leistungsgewährung beginnt.
Weiterhin wird der Focus auf eine fachliche und prozessbezogene Steuerung unter besonderer Berücksichtigung der Bedarfslagen des Einzelfalls und des Kinderschutzes gelegt. Durch die vorhandenen Prozessbeschreibungen in allen Arbeitsbereichen der Abteilung besteht ein Rahmen, der die Mitarbeitenden fachlich orientiert und regelmäßig weiterentwickelt wird.
Aktuell erfolgt daher eine Definition der Prozessbeschreibungen im Bereich der Eingliederungshilfeleistungen für junge Menschen mit einer seelischen Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der aktuellen Änderungen aufgrund der am 01.01.2020 eingetretenen 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).
Auch die im vergangenen Berichtsjahr aufgezeigte Personalfluktuation hält leider weiter an und wird auch bundesweit beobachtet. Personalgewinnung und -bindung ist daher weiterhin von zentraler Bedeutung im Personalmanagement. Fluktuationsgründe sind hierbei vielschichtig: Neben Ausscheiden aufgrund von Schwangerschaft und anschließender Elternzeit werden auch zunehmend, nach längerer Tätigkeit im herausfordernden Arbeitsfeld des ASDs, Wechselwünsche in „ruhigere“ soziale Arbeitsfelder benannt. Darüber hinaus erfolgte auch in einigen Fällen eine Trennung von Mitarbeitenden, die den Anforderungen des Arbeitsgebietes nicht gewachsen schienen, u. a. auch um die Erfordernisse im Kinderschutz sicherzustellen.
Darüber hinaus wird in beiden Abteilungen die jährliche Personalbedarfsbemessung durchgeführt, um eine angemessene personelle Ausstattung der beiden Abteilungen zu gewährleisten.
Bei der Sitzung des IKO-Vergleichsrings im November 2019 wurden nochmals besondere Effekte in den beteiligten 15 Kommunen zwischen Personalausstattung und Fallzahlen betrachtet. Als Ergebnis lässt sich ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Fallzahlen und einer ausreichenden Ausstattung mit Personal darstellen.
Begleitforscher der TU Dortmund Herr Dr. Pothmann und Frau Tabel:
„Fehlende personelle Kapazitäten können gegebenenfalls zu einer vermehrten und möglicher-weise auch schnelleren Vermittlung in Hilfen zur Erziehung führen“.[4]
- Entwicklung der Hilfen zur Erziehung
3.1 Fallzahlenentwicklung
In den Hilfen zur Erziehung im Jahr 2018 ist im Vergleich zu den Vorjahren ein minimaler Rückgang (0,25 % bezogen auf alle Hilfeformen im Jahre 2018/2019) zu verzeichnen. Die rückläufige Entwicklung der Fallzahlen geht auf die Segmente der ambulanten Hilfen zurück. Im stationären Bereich ist hingegen ein höherer Anstieg festzustellen. Dies betrifft neben der Heimerziehung auch den Bereich der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII).
Obwohl sich die Inanspruchnahme im ambulanten Bereich gegenüber dem Vorjahr minimiert hat, zeigen sich in den einzelnen Leistungen unterschiedliche Entwicklungen. So ist ein leichter Rückgang bei den Hilfen gem. § 30 SGB VIII (Erziehungsbeistandschaft) und § 35 SGB VIII (Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung) zu verzeichnen, hingegen ein deutlicherer Zugang bei der familienorientierten Hilfeform „Sozialpädagogische Familienhilfe“ gem. § 31 SGB VIII:
„Familienorientierte Hilfen sind gestiegen, während die einzelfallorientierten Hilfen rückläu- fig sind“ (vgl. IKO Vergleichsring) [5]
Verwiesen wird, wie im Vorjahresbericht, nochmals auf die komplexen Problemlagen von Familien, mit denen die Mitarbeitenden im ASD konfrontiert werden. Zur Behebung der erzieherischen Mangelsituation bedarf es oftmals individueller und passgenauer Hilfen. Hierbei wird auch weiterhin nach kritischer Einschätzung innerhalb von multiprofessionellen Fachteams sowie im Rahmen der Hilfeplanung die Hilfeform gewährt, die bedarfs- und anlassdeckend sowie notwendig und ausreichend ist. Ggfls. kann auch eine (vorläufige) Trennung auf Zeit in einer aktuell hochstrittigen Situation unumgänglich sein.
Die folgenden Abbildungen verdeutlichen die in Anspruch genommenen andauernden und beendeten Hilfen, bezogen auf jeweils 10.000 der unter 21-Jährigen[6] in Braunschweig. (Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Vergleichskommunen darf auf der X-Achse jeweils nur die Stadt Braunschweig aufgeführt werden.)
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Abb.: Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zu Erziehung 2018[7]
„Mit einer Inanspruchnahme von 348 Punkten liegt Braunschweig deutlich unter dem Durchschnittswert des IKO-Vergleichswertes von 406 Inanspruchnahmepunkten“[8]. Darüber hinaus konnte die noch im Jahr 2017 beobachtbare Steigerung der Inanspruchnahmepunkte wieder auf das Niveau des Jahres 2016 gesenkt werden, wie die folgende Abbildung zeigt:


Abb.: Gesamtinanspruchnahme im Vergleich 2015-2018 (IKO-Vergleichsring)
Neben der jugendhilflichen Versorgung der Braunschweiger Kinder und Jugendlichen durch die Abteilung Allgemeine Erziehungshilfe, nimmt die Abteilung „Jugendhilfe- und Inobhutnahmedienste“ die Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF/umA) wahr.
Entsprechend dem Bundestrend ist die Fallzahlentwicklung 2019 in diesem Aufgabenbereich fortlaufend und schneller als erwartet gesunken. So erreichten im Jahr 2019 nur 63 umF/umA Braunschweig. Das entspricht nur etwa 50% des Jahresdurchschnitts der Vorjahre.
Bei allen jungen Menschen wurde eine qualifizierte Inaugenscheinnahme durchgeführt. Lediglich eine medizinische Altersuntersuchung musste veranlasst werden, da der optische Eindruck auf Volljährigkeit schließen ließ. Es wurden 39% der hier Ankommenden als Volljährige eingestuft und 61% als Minderjährige. Das Verhältnis entspricht dem Durchschnittswert der Vorjahre.
Aufgrund der Erfüllung der Aufnahmequote konnten bis Jahresmitte hier eintreffende Minderjährige entsprechend auf andere Kommunen verteilt werden. In der zweiten Jahreshälfte wurden alle hier ankommenden Minderjährigen Braunschweig zugewiesen. Aufgrund der hohen Anzahl von Hilfen für junge Volljährige und deren sukzessiver Beendigung wird dieser Trend in 2020 weiter anhalten, da Braunschweig dauerhaft unter seiner festgelegten Aufnahmequote liegen wird.
Auffällig in 2019 ist die deutlich erhöhte Anzahl von weiblichen Geflüchteten. Diese ist mit fast 20% doppelt so hoch wie der Jahresdurchschnitt der Vorjahre.
Insgesamt wurden acht Jugendliche auf andere Kommunen weiterverteilt. 15 Jugendliche wurden in Braunschweig aufgenommen und die Versorgung durch eine stationäre Jugendhilfemaßnahme veranlasst. Zehn Kinder und Jugendliche verblieben im Familienverband mit Verwandten und drei Jugendliche wurden zu anderen bereits zuständigen Jugendämtern zurückgeführt, zwei haben sich der Maßnahme entzogen.
Zielrichtung der anschließenden Hilfen ist die Erlangung eines angemessenen Sprachniveaus, um einen Schulabschluss zu erwerben, eine Ausbildung oder ein Studium zu beginnen. Weiterführende Erziehungshilfen sollen den Integrationsprozess bis zum Beginn einer Ausbildung und der Verselbstständigung in eigenem Wohnraum unterstützen.
3.2 Ambulante Hilfen zur Erziehung
Im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung zeigen sich in den einzelnen Leistungen im Vergleich zum Vorjahr erneut unterschiedliche Entwicklungen. Die Inanspruchnahme im ambulanten Bereich hat sich gegenüber dem Jahr 2018 leicht reduziert, wobei die Verteilung in den Hilfeformen unterschiedlich ist. Erkennbar ist wie im Vorjahr ein leichter Rückgang bei den Erziehungsbeistandsschaften (- vier Fälle 2018/2019) und den intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuungen (- sieben Fälle 2018/2019) zu verzeichnen.
Hierbei haben sich die Entwicklungen verschoben: Während im Jahr 2017 zu 2018 eine Zunahme bei den Sozialpädagogischen Einzelbetreuungen zu verzeichnen war und nur eine Reduzierung bei den Erziehungsbeistandsschaften, verringerte sich die Inanspruchnahme 2018 in beiden Segmenten.
Die Veränderungen in diesen Hilfeformen lassen sich nur mit den aktuellen unterschiedlichen Bedarfslagen erklären, denen dann im Rahmen des gesetzlichen Anspruches mit einer bedarfsdeckenden Hilfe individuell im Einzelfall abgeholfen werden müssen.
Der Anstieg der Sozialpädagogischen Familienhilfen (+ elf Fälle in 2017/2018) konnte im Jahr 2019 ebenfalls etwas gedämpft werden. Die Inanspruchnahme dieser Hilfeart stieg in 2019 um sieben Fälle an. Letztendlich entspricht es den fachlichen Steuerungsbemühungen der Abteilung, möglichst frühzeitig Familiensysteme zu stabilisieren und zu aktivieren, um ggfs. weitere zukünftige (kostenintensivere) Leistungen und Inobhutnahmen zu vermeiden. Präferiert wird die Stärkung des Erziehungs-, Versorgungs- und Förderungsvermögens von Erziehungsberechtigten zur Erreichung eines kindeswohlorientierten Zusammenlebens.
Durch die gesetzlichen Veränderungen in der Sozialhilfe durch die 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist die kommunale Situation bei der Gewährung und Inanspruchnahme von Eingliederungshilfen ambulant/stationär bei einer (drohenden) seelischen Behinderung von jungen Menschen auch weiterhin eine viel diskutierte Leistung in der Kinder- und Jugendhilfe.
Ergebnisse des Interkommunalen Vergleichsrings 2018 weisen in den meisten beteiligten Kommunen eine Fallsteigerung mit unterschiedlichen Ausprägungen aus. Braunschweig dagegen gehört zu den wenigen Kommunen, die eine geringe Reduzierung der Fallzahlen verzeichnen konnte und bleibt mit 72 Inanspruchnahmepunkten unter dem Medianwert von 79. Es zeigt sich, dass die Investition in fachlich gut qualifiziertes und in ausreichendes Personal positive Steuerungsergebnisse aufweist und sich folglich „rechnet“.
Die folgende Grafik zeigt die Entwicklungen in Braunschweig im Verhältnis zu den Vergleichskommunen:[9]
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Abb.: Inanspruchnahme von Eingliederungshilfen
Auch weiterhin ist bei dieser Leistungsart der Wunsch nach Schulbegleitung in Form eines individuellen Einzelfallhelfers (Schulassistenz) ein zentrales Thema für die Stelle Eingliederungshilfe. Wie auch im Vorjahr werden durch eine umfassende Einzelfallprüfung in Verbindung mit zeitintensiven Schulhospitationen die Bedarfslagen geprüft, um schulische Ressourcen konsequent für die betroffenen jungen Menschen auszuschöpfen. Erklärtes Ziel ist es, eine Eingliederung in den schulischen Kontext ohne Assistenzleistungen inklusiv und ohne die Besonderheit eines Schulbegleiters zu ermöglichen.
Der zeitnahe Einsatz alternativer ambulanter Eingliederungshilfen (sog. „Clearings“, „Koordinationen“ im schulischen Bereich oder im Hilfesystem) oder „Coachings“ (des Schülers mit seelischer Störung und Teilhabebeeinträchtigung direkt im Schulunterricht) wird fachlich weiterverfolgt. Die dadurch gewonnene fundierte Bedarfsanalyse bildet eine gute Grundlage für mögliche Klageverfahren, die in diesem Leistungsbereich häufiger zu verzeichnen sind.
Grundsätzlich wird aber der fachlichen Ausrichtung analog des gesetzlichen Auftrages gefolgt, dem betroffenen jungen Menschen eine altersentsprechende Eingliederung in die bzw. Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Im Berichtsjahr (2018/2019) ist eine leichte Absenkung der Leistungen von ambulanten Eingliederungshilfen in Höhe von neun Fällen zu verzeichnen.
3.4 Teilstationäre Hilfen
Die Tagesgruppen gem. § 32 SGB VIII stellen als teilstationäres Angebot für die betreuten jungen Menschen neben Schule und Familie einen zusätzlichen Lebens- und Lernort dar. Durch den Besuch der Tagesgruppe und aktivierender Elternarbeit soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen soziales Lernen in einer Gruppe und die Begleitung der schulischen Förderung unterstützt und dadurch der Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie langfristig gesichert werden. Dieses Angebot steht auch jungen Menschen mit einer seelischen Behinderung zur Verfügung und soll eine altersgemäße soziale Integration und die Teilhabe befördern.
Die Fallzahl für dieses Leistungsangebot ist mit 17 durchschnittlich belegten Plätzen im Jahr 2019 um einen Fall zum Vorjahr abgesenkt und entspricht wieder den Werten der Jahre 2015-2017.
3.5 Stationäre Hilfen
Im Segment der stationären Hilfen (§§ 33, 34 und § 35 a SGB VIII) ist 2019 in der Gesamtbetrachtung aller Leistungen ein Zuwachs zu verzeichnen. Der Bedarf an stationären Hilfen ist in Braunschweig in den letzten fünf Jahren (2014 - 2019) um 8 % gestiegen. Zwischen 2018 und 2019 konnte die Steigerungsrate bei den Unterbringungen im Rahmen der „klassischen“ Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII dagegen um 3 % abgesenkt werden. Letztendlich ist eine Zunahme in Form von 19 Fällen zu verzeichnen (191 auf 210).
Eine Steigerung ist, allerdings als erklärtes Steuerungsziel, bei den Unterbringungen in Pflegeverhältnissen zu erkennen: Die Anzahl der untergebrachten Kinder in Pflegefamilien steigt kontinuierlich und konnte auch 2018/2019 ausgebaut werden (von 271 auf 276), so dass es weiterhin gelingt, jüngere Kinder vorrangig in Pflegefamilien unterzubringen, um ihnen ein Aufwachsen in einer (Ersatz-) Familie zu ermöglichen. In den letzten fünf Jahren gelang eine Steigerung der Pflegeverhältnisse um 7 %, insgesamt also um 20 neue Pflegeverhältnisse.
Im Bereich der stationären Eingliederungshilfen ließen sich die Unterbringungen leicht absenken (sechs Fälle). Dies ist insbesondere auf die erfolgreiche Verselbstständigung der betreuten jungen Menschen zurückzuführen und knüpft an die obigen Ausführungen in Bezug auf Personalqualität bzw.-quantität an. Die definierten fachlichen Standards des Arbeitsbereiches beinhalten eine engmaschige Fallbegleitung insbesondere bei jungen Volljährigen, so dass es den Mitarbeitenden der Eingliederungshilfe gelingen kann, adäquate Maßnahmen zur Verselbstständigung/Beendigung der stationären Hilfen zu entwickeln und zu steuern. Auch hier führt eine ausreichende Personalausstattung letztendlich zu positiven fiskalischen Effekten, ohne Fachlichkeit, bzw. die Bedarfslage der Anspruchsberechtigten zu vernachlässigen.
Es bleibt auch in den Folgejahren zu beobachten, wie es in den Einzelfällen gelingen kann, familiäre Unterstützungssysteme zu entwickeln und zu stabilisieren. Die Stärkung des Familiensystems bleibt primäres Ziel, damit junge Menschen in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen können. Diese Orientierung muss aber immer unter den Erfordernissen im Kinderschutz fachlich vertretbar sein.
4. Entwicklung des Kinderschutzes im Jahr 2018/2019
Die Zahl der Inobhutnahmen hat sich, bezogen auf das Vorjahr nur gering um zwei Fälle verringert und liegt 2019 nun bei 293 Fällen.
Die Meldungen von Kinderschutzfällen stehen im Zusammenhang mit der Achtsamkeit auf die jüngsten Mitglieder innerhalb der Stadtgesellschaft. Mitteilungen über vermutete kindeswohlgefährdende Umstände wurden auch im Berichtsjahr sowohl von Bürgerinnen und Bürgern, als auch von Fachinstitutionen vorgenommen. Die Mitarbeitenden der „Frühen Hilfen“ führten in 2019 daher 276 mal Beratungen gemäß § 8a SGB VIII[10] /§ 4 KKG[11] durch.
Die Abteilung arbeitet seit Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 intensiv an der Ausweitung von präventiven Angeboten, um Fälle des Kinderschutzes und um daraus folgende Inobhutnahmen zu vermeiden. Hierzu werden beispielsweise Präsenzzeiten in der Geburts- und Kinderklinik angeboten um schnell und niedrigschwellig auf evtl. Erfordernisse beratend und vernetzend zu reagieren.

Im Bereich der „Frühen Hilfen“ wird, wie in den Jahren zuvor, der sog. Baby-Besuchs-
dienst für Braunschweiger „Neubürgerinnen und Neubürger“ kontinuierlich weitergeführt. Hierbei ist es oberstes Ziel, Eltern frühzeitig eine bedarfsgerechte Unterstützung zu bieten, um eine gesunde Entwicklung des Kindes sowie die Eltern-Kind-Bindung zu fördern und damit Risiken für Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.
Auch in den ersten drei Quartalen des Berichtsjahres 2019 wurde das Angebot gut angenommen: Von den im Bezugszeitraum geborenen 1.736 Braunschweiger Neubürgerinnen und Neubürger konnten 1.511 bei einem ersten Besuch der Frühen Hilfen erreicht werden. Das entspricht einer Erfolgsquote von 87 %. [12]

Weiterhin gilt die strategische Ausrichtung, durch präventive Maßnahmen so umfassend wie nötig Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu fördern und zu unterstützen, auch mit der denkbaren fachlichen Konsequenz eines Anstieges im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung. Die oberste Prämisse, mögliche Kindeswohlgefährdungen zu vermeiden, lässt hierbei monetäre Aspekte in den Hintergrund treten.
Unter dem Motto „Verlässliche Strukturen für passgenaue Angebote“ startete im Jahr 2018 ein Evaluationsprojekt mit Frau Prof. Dr. Ziegenhain und der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm, um die Strukturen der Braunschweiger Frühen Hilfen zu analysieren, weiter zu entwickeln und ggfls. Lücken im bisherigen Aus- und Aufbau zu identifizieren. Damit wird die Qualitätsentwicklung in den Frühen Hilfen konsequent weiterverfolgt. Die bisherigen Initiativen und Maßnahmen sollen „nachjustiert“ bzw. weitere Entwicklungen geprüft werden. Dazu gehörten u.a. Fragen nach dem Zugang zu hoch- bzw. vielfältig belasteten Familien. Insbesondere psychisch- oder suchterkrankte Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern benötigen rechtzeitige und auch interdisziplinär zusammengesetzte Hilfen und Unterstützung in besonderem Maß. Als notwendige Folge lässt sich schon jetzt die Einbindung des psychiatrischen Versorgungssystems in die lokalen Netzwerke Früher Hilfen ableiten.
Grundlage für die weitere Planung und Gestaltung des Aus- und Aufbaus der Frühen Hilfen in Braunschweig war u.a. eine Befragung von jungen Eltern anlässlich der Willkommensbesuche durch die „Familienbesucherinnen“. Die nächsten Ziele bestehen darin, geeignete Zugangswege zu schaffen, um belastete Familien noch gezielter und rechtzeitiger zu erreichen. Diese sollen in bewährter Kooperation mit dem lokalen interdisziplinären Netzwerk (Expertenbeirat) gemäß erster Initiativen gestaltet werden.
5. Fazit und Ausblick
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in den Jahren 2018/2019 insgesamt ein leichter Leistungsrückgang zu beobachten war. Davon ausgenommen bleiben die stationären Hilfen, insbesondere bei der „klassischen“ Heimerziehung ist ein Anstieg der Hilfen zu verzeichnen.
Die seit zwei Jahren anhaltende Stagnation bei den Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII kann vorsichtig mit den etablierten Netzwerkstrukturen im Bereich der „Frühen Hilfen“ und einer frühzeitigen Unterstützung mit Maßnahmen aus dem Bereich der ambulanten Leistungen (besonders bei der Sozialpädagogischen Erziehungshilfe) interpretiert werden.
Die Entwicklung im Bereich der Eingliederungshilfeleistungen verläuft entgegen den bundesweiten Trends eher moderat. Hier wirkt fachliche Steuerung und ein gutes Netz ambulanter Hilfeformen.
Veränderungen in der Gesetzgebung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und dessen Auswirkungen auf die Eingliederungshilfeleistungen der Jugendhilfe werden im Jahr 2020 vermutlich weitere Folgen zeigen. Ebenso kann die auf Bundesebene aktuell erneut diskutierte Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Kinder- und Jugendhilfe-stärkungsgesetz, KJSG) noch nicht identifizierbare Konsequenzen nach sich ziehen.
Hinsichtlich einer Prognose werden daher diese weiteren Entwicklungen abgewartet werden müssen.
[1] Vgl. Aktuelle Entwicklungen in den Hilfen zur Erziehung – Datenbasis 2018 (Stand Nov. 2019), A. Tabel, J. Pothmann, S. Fendrich, Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik im Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, akjstat (Hrsg.)
[2] Lebenslagen in Deutschland. Der Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2017
[3] Diskussionspapier „Familienunterstützung in der Lebenswelt von jungen Menschen und ihren Familien“, AGJ, 2019
[4] Vgl. IKO-Vergleichsring, J. Pothmann, A. Tabel: Dokumentation der Datenerhebung 2018 vom November 2019, S. 35
[5] Vgl. IKO-Vergleichsring, J. Pothmann, A. Tabel: Dokumentation der Datenerhebung 2018 vom Nov. 2019, S. 35
[6] Die unterschiedliche Einwohnerzahl der 15 IKO-Vergleichsstädte erforderten die Definition einer vergleichbaren Kategorie
[7] Quelle: Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung insgesamt (interk. Vergleich der mittleren Großstädte; 2018; Angaben der andauernden und beendeten Hilfen bezogen auf 10.000 der unter 21-Jährigen) (Referenz: Anzahl der Hilfen)
8 Vgl. IKO-Vergleichsring, J. Pothmann, A. Tabel: Dokumentation der Datenerhebung 2018 vom Nov. 2019, S. 35
[9] vgl. Vgl. IKO-Vergleichsring, J. Pothmann, A. Tabel: Dokumentation der Datenerhebung 2018 vom Nov. 2019, S. 61
[10] Vgl. § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
[11] Vgl. § 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung, Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
[12] Da die Familien von im Dezember 2019 geborenen Kinder systembedingt erst im Februar/März eines Jahres besucht werden, können die absoluten Zahlen für 2019 erst Mitte/Ende März 2020 beziffert werden.
Anlagen
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