Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-12292-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der interfraktionellen Anfrage vom 20. November 2019 (19-12292) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet der nördlichen Okeraue mit dem Veltenhöfer Bogen ist auch als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Der Okerlauf im Veltenhöfer Bogen erodiert insbesondere bei Hochwässern den sandigen Prallhang zur Ortslage von Veltenhof und der Pfälzerstraße hin und gefährdet diesen Bereich. Das historische Kulturdenkmal Landwehr an der Ostseite des Veltenhöfer Bogens ist schon auf min. 160 m abgetragen und der Sand dieses mit Eichen bewachsenen Steilhanges fortgeschwemmt.

 

Die Verwaltung verfolgt daher auch Überlegungen zur Verringerung des Strömungsangriffes der Oker an dem Prallhang bei Hochwasser. Dies und die Tatsache, dass der „Veltenhöfer Bogen“ Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet ist, führen hier - wie in allen anderen Schutz­gebieten im Übrigen auch - zu einem grundsätzlichen Flächeninteresse. 

 

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