Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-10840-01
Grunddaten
- Betreff:
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Verkehrssituation Mettlacher Straße/Einmündung zur Fremersdorfer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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12.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss:des Stadtbezirksrates vom 10.05.2019 (Vorschlag gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Die Verwaltung wird gebeten, die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Mettlacher
Straße/Fremersdorfer Straße für alle Verkehrsteilnehmer - insbesondere für Fußgänger - zu prüfen, um die Situation sicherer zu gestalten und ggfs. mögliche Maßnahmen dem Stadtbezirksrat vorzulegen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Mettlacher Straße wurde aufgrund beengter Platzverhältnisse auf einen Gehweg zugunsten einer Mischfläche verzichtet, um so den Bedürfnissen des ruhenden, des fließenden und des Fuß- und Radverkehrs gleichermaßen und gleichberechtigt Rechnung zu tragen. Dies erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Eine andere Straßenraumaufteilung gestaltet sich aufgrund des sehr engen Raumes schwierig.
In der Mettlacher Straße, Tempo 30 Zone, ist das Parken erlaubt, jedoch gemäß StVO ist das Halten an engen und unübersichtlichen Stellen unzulässig. Grundsätzlich wäre somit keine weitere Beschilderung notwendig.
Mittlerweile wird jedoch zunehmend auch gegenüber der Fremersdorfer Straße so geparkt, dass eine Einfahrt für größere Fahrzeuge erschwert wird. Nach Rücksprache mit der Feuerwehr ist es notwendig den Einfahrtsbereich in die Fremersdorfer Straße zu gewährleisten, denn diese muss zu jeder Zeit aus Richtung Mettlacher Straße mit Großfahrzeugen in die Fremersdorfer Straße einfahren können.
Zur Verbesserung der Situation für die Fußgänger und für die gesicherte Einfahrt der Feuerwehr in die Fremersdorfer Straße, wird die Verwaltung auf der Südseite der Mettlacher Straße, im Einmündungsbereich ein Haltverbot ausweisen.
