Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-12656

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Verwaltung wird in der Saarbrückener Straße, zunächst nur zwischen Brücke A 391 und Ottweiler Straße, eine eingeschränkte Haltverbotszone mit Zusatzzeichen „Parken nur in den gekennzeichneten Flächen erlaubt“ errichten.

 

Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass PKW und LKW auf der Saarbrückener Straße bei Gegenverkehr auf den Rad- und Gehweg ausweichen. Dieses Verhalten ist gefährlich und rechtswidrig.

 

Grundsätzlich ist das Halten und Fahren auf Rad- und Gehwegen verboten. Dies Bedarf keiner weiteren Beschilderung oder Fahrbahnmarkierung. Bereits 2015 wurde auf der Saarbrückener Straße auf Grund der niedrigen Bordsteinkante, zur Verdeutlichung des Fahrbahnrandes, eine Fahrbahnrandmarkierung aufgebracht. Zur Geschwindigkeits-reduzierung wurden wechselseitig Parkflächen angelegt. Würden ausschließlich diese Parkflächen genutzt, müsste kein Ausweichverkehr über den Rad- und Gehweg stattfinden, da zwischen den Parkflächen genügend Raum für den Begegnungsverkehr zur Verfügung steht.

 

Der Stadtbezirksrat und die Anwohnerinnen und Anwohner wurden 2015 darüber informiert, dass auf eine Haltverbotsbeschilderung zunächst verzichtet wird, diese jedoch eingerichtet wird, falls die Markierung allein nicht ausreichen sollte.

 

Auf der Saarbrückener Straße wird auch außerhalb der markierten Flächen geparkt somit stehen zunehmend zu wenig Ausweichbuchten auf der Straße zur Verfügung. Dieses verleitet den KFZ-Verkehr auf den Rad- und Gehweg auszuweichen, anstatt die nächste Möglichkeit im Verkehrsstrom abzuwarten.

 

Um dem entgegenzusteuern, wird die Verwaltung nun die Errichtung der Haltverbotszone mit Zusatzzeichen „Parken nur in den gekennzeichneten Flächen erlaubt“ umsetzen.

 

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