Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-11273-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 11. September 2019 (Vorschlag gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

„Die Verwaltung wird gebeten auf der Sauerbruchstr. und Paracelsusstr. eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung außerhalb der Ferienzeit vorzunehmen.“

 

Protokollnotiz zum Beschluss 19-11273 in der Stadtbezirksratssitzung des Stadtbezirks 321 Lehndorf-Watenbüttel vom 11. September 2019:

 

„Der Stadtbezirksrat bittet um Übersendung der Ergebnisse der bereits erfolgten weiteren Geschwindigkeitsmessungen im Stadtbezirk.

Wann erfolgen die noch ausstehenden Messungen im Stadtbezirk?“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat die örtlichen Gegebenheiten überprüft und hat jeweils ein Geschwindigkeitsprofil mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes in der Sauerbruchstraße und in der Paracelsusstraße in der Zeit vom 25.11.2019 bis 02.12.2019 erhoben.

 

Folgende Messergebnisse liegen vor:

 

1.) Sauerbruchstraße:

 

Messstelle

Sauerbruchstraße 61-69

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

25.11.2019

bis

02.12.2019

Seitenstrahlradargerät2

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Paracelsusstraße

Billrothstraße

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

 

367

18

678

35

1.045

26

31 bis 40

 

923

45

955

49

1.878

47

41 bis 50

 

618

30

298

15

916

23

51 bis 60

 

121

7

26

1

147

4

61 bis 70

 

5

0

2

0

7

0

> 70

 

0

0

0

0

0

0

 

 

2.034

100

1.959

100

3.993

100

2.) Paracelsusstraße:

 

Messstelle

Paracelsusstraße 28

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

25.11.2019

bis

02.12.2019

Seitenstrahlradargerät3

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Bundesallee

Billrothstraße

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

 

438

28

748

40

1.186

34

31 bis 40

 

748

48

875

46

1.623

47

41 bis 50

 

351

22

245

13

596

17

51 bis 60

 

33

2

23

1

56

2

61 bis 70

 

3

0

0

0

3

0

> 70

 

0

0

2

0

2

0

 

 

1.573

100

1.893

100

3.466

100

 

Die Verwaltung beurteilt beide Messergebnisse kritisch, da der weit überwiegende Teil der erfassten Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht einhält. Für die Sauerbruchstraße liegt dieser Anteil für beide Fahrtrichtungen bei 74 %, in der Paracelsusstraße bei 66 %. Fast die Hälfte (47 %) fuhren an beiden Messpunkten bis zu 10 km/h schneller. Außerdem wurden in einem nicht geringen Umfang höhere Geschwindigkeiten von über 40 km/h gefahren.

 

Daher führt die Verwaltung in der Sauerbruchstraße und in der Paracelsusstraße mobile Geschwindigkeitskontrollen mit dem Messfahrzeug turnusmäßig durch.

 

Zur Beantwortung der Protokollnotiz teilt die Verwaltung mit, dass im Stadtbezirk 321 weitere

Geschwindigkeitsprofile in der Neudammstraße, in der Lammer Heide, in der Homburgstraße und auf der Bundesallee in Höhe der Bushaltestelle Tiergarten Nord durch den Einsatz von Geschwindigkeitsmesstafeln erhoben wurden. Die Messergebnisse für die Bundesallee in der Höhe der Bushaltestelle Tiergarten Nord hat die Verwaltung mit DS 19-11611-01 dem Stadtbezirksrat mitgeteilt.

 

Neudammstraße:

 

In der Neudammstraße hatte die Unfallkommission bei einem Ortstermin angeregt, eine Geschwindigkeitsmesstafel zur Sensiblisierung der Verkehrsteilnehmer zu installieren. Dieser Anregung ist die Verwaltung gefolgt und hat das Geschwindigkeitsprofil auf Höhe der Haus-Nr. 11 in der Zeit vom 28.01.2019 bis 11.02.2019 für beide Fahrtrichtungen nacheinander erhoben.

 

In der Neudammstraße gilt eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ausschließlich für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen. Ausgenommen hiervon sind Pkw und Kraftomnibusse; für diese gilt dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messtafel wurde mit 50 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit eingestellt, da es technisch nicht möglich ist, zeitgleich mehrere Geschwindigkeiten nach Fahrzeugklassifizierungen einzugeben.


Folgende Messergebnisse liegen vor:

 

Messstelle

Neudammstraße 11

Geschwindigkeitsbegrenzung

50 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

28.01.2019 - 04.02.2019

Geschwindigkeitsmessdisplay Wavetec 2

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

 

 

 

 

in km/h

Lammer Busch

 

 

 

 

 

Anzahl

Anteil in %

 

 

 

 

0 - 50

19.097

90

89,8893857

 

 

 

51 - 60

2.041

10

9,60696635

 

 

 

61 - 70

100

0

0,47069899

 

 

 

71 - 80

6

0

0,02824194

 

 

 

> 80

1

0

0,00470699

 

 

 

 

 

21.245

100

100

 

 

 

 

Messstelle

Neudammstraße 11

Geschwindigkeitsbegrenzung

50 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

04.02.2019 - 11.02.2019

Geschwindigkeitsmessdisplay Wavetec 2

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

 

 

 

 

in km/h

stadtauswärts

 

 

 

 

 

Anzahl

Anteil in %

 

 

 

 

0 - 50

11.263

73

73,0889033

 

 

 

51 - 60

3.763

25

24,4192083

 

 

 

61 - 70

357

2

2,31667748

 

 

 

71 - 80

27

0

0,1752109

 

 

 

> 80

0

0

0

 

 

 

 

 

15.410

100

100

 

 

 

 

Im Ergebnis beurteilt die Verwaltung beide Messergebnisse für (weitgehend) unproblematisch, da der weit überwiegende Teil der erfassten Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einhält.

 

Lammer Heide

 

Der Verwaltung lagen hierzu Bürgerbeschwerden vor. Die Geschwindigkeitsmesstafel wurde auf Höhe der Haus-Nr. 54 in der Zeit vom 20.05.2019 bis 01.07.2019 für die Fahrtrichtung Westen installiert. Dort gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.


Folgendes Messergebnis liegt vor:

 

Messstelle

Lammer Heide 54

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

20.05.2019 - 01.07.2019

Geschwindigkeitsmessdisplay Wavetec 9

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

 

 

 

 

in km/h

Westen

 

 

 

 

 

Anzahl

Anteil in %

 

 

 

 

0 - 30

4.244

40

40,457579

 

 

 

31 - 40

5.418

52

51,64919

 

 

 

41 - 50

743

7

7,0829361

 

 

 

51 - 60

73

1

0,6959009

 

 

 

> 60

12

0

0,1143947

 

 

 

 

 

10.490

100

100

 

 

 

 

Die Verwaltung hält das Messergebnis für problematisch, da der überwiegende Teil der erfassten Verkehrsteilnehmer (60 %) die zulässig vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht einhält. Mehr als die Hälfte der Verkehrsteilnehmer fuhren bis zu 10 km/h schneller. In einem geringeren Umfang wurden höhere Geschwindigkeiten von über 40 km/h gefahren.

 

Bei einem erneuten Einsatz einer Geschwindigkeitsmesstafel, die in der Zeit vom 07.10.2019 bis 02.12.2019 installiert war, hat sich das Messergebnis leicht verbessert. Danach fuhren die Hälfte der erfassten Verkehrsteilnehmer vorschriftsmäßig und 44 % bis zu 10 km/h schneller. Insoweit konnte eine weitere Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer erreicht werden.

 

Außerdem führt die Verwaltung in der Lammer Heide im Bereich der Kita und der Grundschule für beide Fahrtrichtungen Geschwindigkeitskontrollen mit den Messfahrzeugen durch, die sie auch zukünftig fortsetzen wird.

 

Homburgstraße:

 

Auch für die Homburgstraße lagen der Verwaltung Bürgerbeschwerden vor. Die Geschwindigkeitsmesstafel war in der Zeit vom 14.10.2019 bis 18.11.2019 in Fahrtrichtung Saarbrückener Straße installiert. Das vorliegende Messergebnis ist unproblematisch, da 83 % der erfassten Verkehrsteilnehmer vorschriftsmäßig bis zu 30 km/h fuhren. Die erfassten Geschwindigkeitsüberschreitungen lagen überwiegend im Geschwindigkeitsbereich von 31 bis 40 km/h.

 

Geplante Messungen:

Im 1. Quartal 2020 sind Geschwindigkeitsmesstafeln in der Peiner Straße in Watenbüttel und Völkenrode (vgl. DS 18-09509-02) sowie in der Koblenzer Straße in Lehndorf aktuell eingeplant.

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise