Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-10755-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreuzung Bundesallee - von-Thünen-Institut
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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12.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.05.2019 wird wie folgt Stellung genommen:
Hintergrund:
Eine grundlegende Verbesserung dieser Kreuzung könnte nur durch eine umfassende bauliche Umgestaltung erreicht werden. Diese ist nicht geplant.
Außer den in der Anfrage genannten Hinweisen liegen weder der Verwaltung noch der Polizei konkrete Beschwerden zu der angesprochenen Verkehrsführung vor. Die Kreuzung ist keine Unfallhäufungsstelle. In 2016 wurde eine Geschwindigkeitsreduzierung für den Kfz-Verkehr auf 50 km/h umgesetzt. Die Sichtverhältnisse für die Fußgängerinnen und Fußgänger und für Fahrradfahrende auf den Kfz-Verkehr an der Überquerungsstelle wurden nochmals überprüft und sind gewährleistet. 2016 wurden bereits zusätzliche Schilder aufgestellt und Markierungen auf der Fahrbahn aufgebracht, um auf die Querung von Fußgängern und Radfahrer hinzuweisen und die mögliche Gefahrenstelle zu verdeutlichen.
Zu den Fragen:
Die in der Anfrage vorgeschlagenen Möglichkeiten können aus den folgenden Gründen nicht umgesetzt werden:
- Die Anlage eines Zebrastreifens ist aufgrund des geringen Fußgängeraufkommens nicht möglich und würde auch keine Lösung für den Radverkehr darstellen.
- Die Markierung einer Fußgängerfurt ist unzulässig, weil die Fußgängerinnen und Fußgänger hier keinen Vorrang haben. Eine Furtmarkierung würde eine trügerische Sicherheit suggerieren.
- Eine Radwegefurt ist aus denselben Gründen ebenfalls nicht zulässig und somit ist auch das Roteinfärben nicht möglich.
- Die Führung des Radverkehrs vor der Abbiegung auf die Straße ist problematisch. Dadurch entsteht ein schleifender Schnitt mit dem rechtsabbiegenden Kfz-Verkehr, der ein Sicherheitsdefizit darstellt. Zudem sind im gesamten Streckenverlauf aus Richtung Lehndorf kommend separate Radverkehrsanlagen vorhanden. Damit eine einheitliche Radverkehrsführung erhalten bleibt, sollte dies auf den letzten Metern nicht geändert werden.
- Die Einrichtung eines Zweirichtungsradweges auf der Südseite der Bundesallee ist nicht sinnvoll. Dadurch wären zusätzliche Querungen für den Radverkehr am Knotenpunkt Bundesallee/Stauffenbergstraße sowie über die K 80 erforderlich. Die Führung von Zweirichtungsradwegen an Knotenpunkten ist generell problematisch für die Kraftfahrer, da der Radverkehr aus der vermeintlich „falschen“ Richtung kommt und dadurch leicht übersehen wird.
Um dennoch eine weitere Verbesserung der Situation an dieser Kreuzung zu erzielen, wird die Verwaltung zur Verdeutlichung der Vorfahrtssituation an der Querungsstelle für den Fuß- und Radverkehr aus beiden Richtungen kommend das Verkehrszeichen Nr. 205 (Vorfahrt gewähren) aufstellen und zusätzlich eine Wartelinie (Zeichen 341 StVO) ergänzen. Dadurch wird hervorgehoben, dass der Kfz-Verkehr Vorrang hat und der Fuß- und Radverkehr wartepflichtig ist.
