Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-12683-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirk 221 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Vorbemerkungen

 

Bei der angefragten Fläche handelt es sich um eine ehemalige Sportplatzfläche zwischen Unstrutstraße und Muldeweg. Es handelt sich um eine eingezäunte Rasenfläche. Östlich grenzt die Kita an. Südlich grenzt ein Spielplatz an, der in den Grünzug unter der Hochspannungsleitung übergeht. Im Westen und Norden liegen Garagenanlagen und Stellplätze sowie Wohnbebauung.

 

Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Braunschweig.

 

Der Bebauungsplan WI 35 aus dem Jahr 1973 setzt eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Jugend- und Altenbegegnungsfläche“ fest. Bisher bestand kein Bedarf an einer solchen Einrichtung. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass in der Zukunft ein Bedarf an einer Gemeinbedarfseinrichtung entsteht, sei es für bestimmte Bevölkerungsgruppen wie Jugendliche, Kinder oder Senioren, oder sei es für alle Bevölkerungsgruppen (z.B. Quartierszentrum). Da das städtische Grundeigentum grundsätzlich begrenzt ist, ist es sinnvoll, Bauflächen für einen noch nicht bekannten künftigen Gemeinbedarf als Reserve vorzuhalten. Sofern definitiv ein künftiger Gemeinbedarf für die Zukunft ausgeschlossen werden kann, kommt grundsätzlich – nach einer Änderung des Bebauungsplans - auch eine Bebauung mit Wohngebäuden in Betracht.

 

Zu Frage 1

 

Das Grundstück ist eine potentielle Baufläche und dabei insbesondere eine Reservefläche für einen künftigen öffentlichen Bedarf an Gemeinbedarfseinrichtungen.

Es bestehen jedoch keine Bedenken gegen provisorische Zwischennutzungen, die keine nennenswerten Investitionen verursachen und ohne Probleme wieder zurück entwickelt werden können, wie z.B. die Nutzung als Bienenpark, als Hundelaufwiese oder als Ballwiese. Im Einzelfall (z.B. Bienenpark) wäre ein Nutzungsvertrag mit dem jeweiligen Betreiber abzuschließen, der Pflichten wie Zugang, Pflege usw. regelt.

 

Zu Frage 2

 

Konkrete Planungen der Stadt Braunschweig zu diesem Gelände bestehen nicht.


Zu Frage 3

 

Das Grundstück hat kaum „Anwohner“ im engeren Sinn. Es kommen nur provisorische Nutzungen in Betracht. Deshalb wären die in Frage kommenden provisorischen Nutzungsmöglichkeiten am ehesten zwischen Verwaltung und Stadtbezirksrat abzustimmen und darüber in öffentlicher Sitzung zu beraten.

 

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Anlagen

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