Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-12485

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Das als Anlage beigefügte Standardraumprogramm für Gymnasien wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Schuljahren führt an den Gymnasien zu einem zusätzlichen Jahrgang. Mit der im Schuljahr 2015/2016 begonnenen Umsetzung, wird es im Schuljahr 2020/2021 wieder einen zusätzlichen 13. Jahrgang in den Gymnasien geben. Der davon unabhängige erwartete prognostizierte Anstieg der Schülerzahlen an den Gymnasien um ca. 10 % führt zu einem Zusatzbedarf an Raumkapazitäten in den Gymnasien. An dieser Stelle wird auf die Ausführungen zum Szenario Gymnasien in der Anlage der Drucksache 17-05461 „Schulentwicklungsplan für die allgemein bildenden Schulen (SEP); Teil I zu weiterführenden Schulen und Grundschulen“ verwiesen.

 

In den letzten Monaten wurde in einer verwaltungsinternen Projektgruppe unter Beteiligung der Gymnasien und der Niedersächsischen Landesschulbehörde ein Standardraumprogramm für Gymnasien (vgl. Anlage) entwickelt. Das vorliegende Standardraumprogramm wurde nicht allein für den Neubau eines Gymnasiums entwickelt, sondern gibt zugleich einen Orientierungsrahmen für die Bestandsgymnasien.

 

Um die räumlichen Auswirkungen der Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Schuljahren zu analysieren, ist die Betrachtung jedes Gymnasialstandortes erforderlich. Für eine ggf. erforderliche Erweiterung einzelner Gymnasialstandorte entwickelt die Verwaltung standortbezogene Raumprogramme, die den politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Erstellung der Raumprogramme erfordert neben einer Beteiligung der Schulleitungen in der Regel einen intensiven Austausch innerhalb der Verwaltung. Diese Abstimmungsprozesse können mit dem Standardraumprogramm für Gymnasien verkürzt werden, da damit allgemeingültige Standards festgelegt werden. Bei bestehenden Schulen kann es bedingt durch vorhandene Raumstrukturen zu Abweichungen (z. B. bei der Größe eines Raumes) vom Standardraumprogramm kommen.

Viele der bestehenden Gymnasien unterliegen baulichen Einschränkungen, was mögliche Erweiterungen angeht. Insofern wird es in jedem Fall Kompromisslösungen beim Umbau im Bestand geben müssen.

Das entwickelte Standardraumprogramm für Gymnasien gliedert sich in Flächen für Unterricht, Verwaltung, allgemeine Schulflächen und Ganztagsflächen und berücksichtigt die unterschiedliche Größe der Gymnasien in Abhängigkeit von ihrer Zügigkeit.

 

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Anlagen

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