Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-12695-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2020 der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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18.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Die Haushaltssatzung 2020 (Anlage 1) mit
a) dem Haushaltsplan 2020 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2019 - 2023
b) den Haushaltsplänen 2020 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2019 - 2023 für
- die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c) dem Haushaltsplan 2020 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
wird entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen beschlossen.
2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen beschlossen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2020 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen."
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Personalaufwendungen
Die Verwaltung hat die "Aussetzung der Leistungsorientierten Bezahlung für Beamtinnen und Beamte bei der Stadt Braunschweig" vorgeschlagen (Ansatzveränderung 131 NEU). Der FPA hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2020 diese Ansatzveränderung passieren lassen. Es ist deshalb eine Vorberatung durch den VA in seiner Sitzung am 18. Februar 2020 vor der abschließenden Beratung des Haushalts 2020 im Rat am selben Tage erforderlich. Sollte dem Verwaltungsvorschlag gefolgt werden, würden sich die Personalaufwendungen um rd. 1,05 Mio. € verringern.
2. Gesamtergebnisse
Insgesamt würden sich daraus folgende Haushaltszahlen ergeben:
2.1 Ergebnishaushalt
Mio. € | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Jahresergebnis | - 26,5 | - 36,5 | -22,8 | -13,3 |
2. 2 Finanzhaushalt
Mio. € | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Finanzmittelveränderung | + 16,9 | - 1,5 | - 6,0 | - 5,1 |
Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres (rund) | 121,8 | 120,2 | 114,2 | 109,1 |
