Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-12689-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung des Entgelttarifes der Stadt Braunschweig für die Benutzung der städtischen Sporteinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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18.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Die Benutzungsentgelte für die Benutzung der städtischen Sporteinrichtungen werden mit Wirkung ab 1. April 2020 um 10 v. H. erhöht. Die jeweiligen errechneten Benutzungsentgelte sind kaufmännisch zu runden. Der Entgelttarif wird um sechs Entgelttarifarten ergänzt.
2. Der Entgelttarif der Stadt Braunschweig für die Benutzung der städtischen Sporteinrichtungen wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Sportausschusses am 6. Februar 2020 wurde die Verwaltung aus der Mitte der Ausschussmitglieder gebeten, in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage 20-12689 "Neufassung des Entgelttarifs der Stadt Braunschweig für die Benutzung der städtischen Sporteinrichtungen" das neu einzuführende Benutzungsentgelt pro Tennisfeld und Stunde der Höhe nach zu überprüfen.
Insbesondere bei großen Tennisabteilungen verschiedener Braunschweiger Sportvereine würde der vorgeschlagene Betrag von 1,00 € pro Stunde zu einer sehr großen finanziellen Belastung führen, die so für die Vereine nicht planbar war.
Die Verwaltung hat diese Bitte zum Anlass genommen, mit dem Braunschweiger Männer-Turnverein von 1847 e.V. repräsentativ auf Basis seiner Vereinsnutzung von städtischen Tennisspielfeldern das Benutzungsentgelt noch einmal neu zu kalkulieren. Als Ergebnis dieser Kalkulation schlägt die Verwaltung vor, das Benutzungsentgelt für Tennisfelder pro Nutzungsstunde mit 0,50 € für Benutzergruppen gemäß Buchstabe a) des Entgelttsrifs und mit 1,00 € pro Nutzungsstunde für Benutzergruppen gemäß Buchstabe b) des Entgelttarifs festzusetzen. Die Anlagen 1 und 2 dieser Beschlussvorlage wurden entsprechend angepasst.
In diesem Zusammenhang wurde auch ein Nummerierungsfehler redaktionell korrigiert, sodass das neu berechnete Benutzungsentgelt für Tennisfelder nunmehr unter Punkt 7.9 der Anlagen 1 und 2 aufgeführt ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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21,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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21,7 kB
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