Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-12695-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2020 der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.02.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Die Haushaltssatzung 2020 (Anlage 1) mit
a) dem Haushaltsplan 2020 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2019 - 2023
b) den Haushaltsplänen 2020 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2019 - 2023 für
- die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c) dem Haushaltsplan 2020 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
wird entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen beschlossen.
2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen beschlossen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2020 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen."
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Personalaufwendungen
Wie mit der ersten Ergänzungsvorlage (DS 20-12695-01) berichtet, hat der FPA den Vorschlag der Verwaltung zur Einsparung von Personalaufwendungen von rd. 1,05 Mio. € durch die "Aussetzung der Leistungsorientierten Bezahlung für Beamtinnen und Beamte" (Ansatzveränderung 131 NEU) in seiner Sitzung am 30. Januar 2020 passieren lassen. Deshalb war ‑ vor der heutigen abschließenden Beratung des Haushalts 2020 im Rat ‑ eine Vorberatung durch den VA erforderlich. Der VA ist dem Verwaltungsvorschlag nicht gefolgt.
2. Gesamtergebnisse
Es gelten daher die in der Hauptvorlage (DS 20-12695) dargestellten Gesamtzahlen des Haushaltsplans.
