Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 19-12248

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der im Oktober veröffentlichte Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Mitteilung 19-11826) empfiehlt zur Verminderung der Lärmemission durch den Straßenverkehr für bestimmte Straßenabschnitte die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von

50 auf 30 km/h.
In der Nordstadt wird dies für den Abschnitt zwischen Bültenweg/Nordstraße und der Straße Am Bülten für den Nachtzeitraum von 0-5 Uhr sowie ganztags auf dem Mittelweg zwischen Taubenstraße und Ludwigstraße vorgeschlagen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
 

1)      Wie schnell können (die Aufrechterhaltung der zuvor genannten Vorschläge

vorausgesetzt) die beiden o.g. Maßnahmen nach erfolgtem Beschluss umgesetzt werden?
 

2)           Wie beurteilt die Verwaltung die Anregung, aufgrund der Kreuzung des Ringgleises

     mit dem Mittelweg die o.g. Geschwindigkeitsreduzierung auf den Bereich zwischen

    Ludwigstraße und Nordstraße zu erweitern?

 

3)      Wie steht die Verwaltung angesichts der etwas unübersichtlichen Einmündung

Weinbergweg, dem durch das Neubaugebiet derzeit weiter zunehmenden Verkehr von Privat- und Baufahrzeugen auf dem Mittelweg sowie der ohnehin bestehenden 30km/h-Strecke zwischen Siegfriedstraße-Nibelungenplatz-Spargelstraße zu einem Vorschlag, dann gleich den gesamten Mittelweg als 30km/h-Strecke auszuweisen? Diese würde einen mehrfachen Wechsel der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit vermeiden.

 

gez.

Jens Dietrich

 

 

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