Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-12700-01
Grunddaten
- Betreff:
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Wehrmachtslieder beim Eisbeinessen?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung
- Beteiligt:
- DEZERNAT I - Dezernat des Oberbürgermeisters; 0100 Steuerungsdienst; 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft; DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Markurth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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18.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 04.02.2020 (20-12700) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Historie des Technikervereins Braunschweig von 1887 e. V. im Deutschen Technikerverband liegt in der Interessenvertretung von Arbeitnehmern in den seiner Zeit neuen technischen Berufen, wie z. B. den Ingenieuren.
Anders als bei der Ratssitzung im vergangenen Frühjahr vorgetragen, ist der Technikerverein Braunschweig von 1887 e. V. längst keine berufsständische Vertretung mehr. Es ist ein privater Verein in der Tradition des 1919 aufgelösten Braunschweiger Zweigvereins des Deutschen Technikerverbandes, aus dem auch die Techniker Krankenkasse hervorgegangen ist. Insofern beansprucht der Verein das Recht für sich, zu seinen Veranstaltungen einzuladen, wen er möchte.
Zu Frage 1:
Bei dem Lied „In einem Polenstädtchen“ handelt es sich um ein Volkslied, das zwischen 1890 und 1899 entstanden ist und das seither und bis heute gesungen wird. Das Lied ist mit unterschiedlichen Texten bekannt. Beim Herrenabend des Technikervereins wurde nicht die der Anfrage beigefügte Textversion gesungen. Im Liederheft des Technikervereins ist vielmehr eine Fassung mit nur fünf Strophen abgedruckt, die mit der Abschiedsstrophe endet. In dieser Strophe ist auch nicht von einem „Grenadier“ die Rede, sondern von einem „Kavalier“.
Zu Frage 2 und Frage 3:
Der Herrenabend des Technikervereins, der im vergangenen Jahr zum 132. Mal stattgefunden hat, steht mit seiner Beschränkung auf männliche Teilnehmer immer wieder in der Diskussion. Diese Diskussion darf, soll und wird auch zukünftig geführt werden. Allerdings obliegt die Entscheidung – wie bereits einleitend dargestellt – dem Verein selbst. Versuche der Skandalisierung stellen keinen geeigneten Diskussionsbeitrag dar.
