Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11732-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Herstellung von Querungen am Ringgleis zum "Pipenweg", Bereich Westbahnhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
|
Entscheidung
|
|
|
|
03.03.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Ziffer 5 NKomVG, wonach der Stadtbezirksrat über die Gestaltung der Grünanlagen im Stadtbezirk entscheidet.
Hintergrund
Diese Vorlage bezieht sich auf die Vorlage 19-11732, die am 29.10.2019 im Stadtbezirksrat 310 behandelt werden sollte. Zuvor wurde am 24.10.2019 der Sanierungsbeirat „Westliches Ringgebiet“ beteiligt. Der Sanierungsbeirat hat die Vorlage jedoch nicht empfohlen, sondern die Verwaltung gebeten, die Planung zu überarbeiten. Daraufhin wurde die Vorlage von der Verwaltung für die Sitzung des Stadtbezirksrates zurückgezogen.
Von dem Sanierungsbeirat wurde insbesondere angeregt, bei der Herstellung der Zugänglichkeit vom Ringgleis in Verbindung mit der Querung der Straße Westbahnhof auch die Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Vorgeschlagen wurde, die Treppe Richtung Norden zu verschieben und eine Rampe zu erstellen. Die Verwaltung hat diesen Vorschlag geprüft.
Erläuterung der geänderten Planung
Um die Anregung des Sanierungsbeirates umsetzen zu können, wurde der Behindertenbeirat mittels Abstimmung vor Ort in die Planung einbezogen. Dort wurde gemeinsam festgestellt, dass sich etwa auf Höhe des soziokulturellen Zentrums der Hochpunkt der Böschung befindet. Eine behindertengerechte Rampe ausgerechnet am höchsten Punkt beginnen zu lassen wurde daher als unzweckmäßig angesehen. Es wurde als sinnvoller erachtet, am Ringgleis sowohl von Norden als auch von Süden kommend jeweils einen barrierefreien Übergang zu schaffen.
Der barrierefreie Übergang im Norden ist Bestandteil der Maßnahme „Aufwertung des Bereichs unter der Brücke Münchenstraße“, für die es eine eigene Beschlussvorlage geben wird.
Das neue Planungskonzept
Die Planung sieht im Süden die Errichtung einer Rampenanlage mit zweistufiger Stufenanlage vor. Dazu wird die Böschung mit einer Winkelstützwand abgefangen und der Höhenversprung mittels Geländer abgesichert. Ebenso wird die Rampe straßenseitig mit einem Geländer gesichert. Die Querung der Straße Westbahnhof wird in ausreichender Entfernung von der abknickenden Vorfahrt der Büchnerstraße und versetzt zur gegenüberliegenden Zufahrt verortet. Auf beiden Seiten werden auf einer Länge von ca. vier Metern die Bordsteine barrierefrei abgesenkt (geteilter Überweg mit Bodenindikatoren).
Auf Höhe des soziokulturellen Zentrums ist eine einläufige Treppenanlage mit elf Betonblockstufen und beidseitigem Handlauf und Bodenindikatoren vorgesehen. Die Breite der Treppe beträgt drei Meter. Oberhalb der Treppe am Ringgleis werden sechs Fahrradbügel aufgestellt. Es werden an beiden Querungsmöglichkeiten Hinweisschilder auf das Soziokulturelle Zentrum und den „Pipenweg“ montiert. Durch Haltverbote werden gute Sichtverhältnisse an den Querungsstellen sichergestellt.
Realisierung und Gesamtkosten
Es ist beabsichtigt, die Maßnahme im 2. Quartal 2020 zu realisieren. Die Kostenschätzung für die Maßnahme liegt bei ca. 59.000 € und setzt sich wie folgt zusammen:
Beprobung, Bodenentsorgung und Bauaushubüberwachung 3.500 €
Herrichten und Wiederherstellung 7.000 €
Befestigte Flächen (Treppe) 44.600 €
Ausstattungsgegenstände 3.900 €
Gesamtkosten 59.000 €
Es entstehen keine Honorarkosten, da die Maßnahme durch den Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz betreut wird. Die Kosten werden zu zwei Dritteln aus Städtebaufördermitteln finanziert, ein Drittel verbleibt als städtischer Eigenanteil. Die Mittel sind im Teilhaushalt des Fachbereichs 61 im Projekt 4S.610009 „Westliches Ringgebiet – Soziale Stadt“ veranschlagt.
Beteiligung
Der Sanierungsbeirat wird in die Beratungsfolge mit seiner Sitzung am 27. Februar 2020 einbezogen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
5,4 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
801,5 kB
|
