Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-12696

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Dem Bushaltestellenkonzept für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen in Braunschweig wird zugestimmt.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Erneuerung von Haltestellen um einen Beschluss über Planungen von Straßenbaumaßnahmen, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

Anlass:

Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) hat der Nahverkehrsplan (NVP) nunmehr das Ziel, bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu erreichen. Dieser gesetzliche Planungsauftrag betrifft alle Komponenten des Systems ÖPNV, und damit die Fahrzeuge und die Fahrgastinformation ebenso wie die Haltestellen.

 

Der sich in Aufstellung befindliche NVP 2020 weist gleichwohl darauf hin, dass angesichts des Finanz- und Zeitbedarfs eine vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit in der Region Braunschweig – und damit auch bei der Stadt Braunschweig – bis 2022 als nicht realistisch erscheint (S. 467 NVP 2020). Daher muss jeder Straßenbaulastträger bis zum 01.01.2022 ein Konzept vorlegen, aus dem hervorgeht in welche Abfolge die geforderte Barrierefreiheit hergestellt wird (S. 119 NVP 2020).

 

Die Stadt Braunschweig ist in ihrer Funktion als Straßenbaulastträgerin zuständig für die Bushaltestellen.

Stadtbahnhaltestellen liegen in der Zuständigkeit der Braunschweiger Verkehrs-GmbH und sind bereits nahezu vollständig barrierefrei ausgebaut.

 

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 28.04.1998 (DS 604/98) erfolgte bereits ab 1998 eine Priorisierung der Bushaltestellen der Buslinien 413, 416 und 418 sowie Bushaltestellen anderer Linien, wenn dadurch Kostenersparnisse erzielt werden können. Ergänzt wurde diese Priorisierung im Jahr 2014 durch die Festlegung, dass auch Bushaltestellen anderer Linien barrierefrei umgebaut werden sollen, sofern sie mehr als 200 Ein- und Aussteiger am Tag aufweisen oder baulich abgängig sind (DS 13409/13).

 

Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, die bisherigen Beschlüsse weiterzuentwickeln, um die Zielsetzung der Barrierefreiheit des PBefG und des NVP zu erreichen und dabei auf folgende Aspekte stärker einzugehen:

 

-          Bestandsanalyse der Bushaltestellen,

-          Ausstattungselemente von Bushaltestellen,

-          Aufstellung einer Rangfolge für den weiteren Umbau und

-          Finanzierung des barrierefreien Umbaus.

 

Das Konzept für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen in Braunschweig, das die obigen Aspekte aufgreift und damit die Forderungen des NVP erfüllt, ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die bisherigen Beschlüsse vom 28.04.1998 (DS 604/98) und 12.02.2014 (DS 13409/13) werden mit diesem Konzept ersetzt.
 

 

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Anlagen

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