Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-12475
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Tempo 30-Zone in den Straßen Zum Kahlenberg und Sommerbadring
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Entscheidung
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26.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung der Beschlussvorlage:
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Entscheidung über die Einrichtung einer Tempo 30-Zone um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde. Die Bedeutung der Straßen geht nicht über den Stadtbezirk hinaus.
Anlass:
Die Polizeistation Braunschweig-Waggum ist mit der Bitte an die Stadt herangetreten, die Straße Zum Kahlenberg als Tempo 30-Zone auszuweisen. Die Verwaltung hat diese Angelegenheit mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die Straße Zum Kahlenberg, ab der Kreuzung Rabenrodestraße bis zum Beginn des landwirtschaftlichen Weges (mit Fußgänger, Radfahrer und Anlieger frei) sowie die von der Straße Zum Kahlenberg abzweigende Straße Sommerbadring bilden ein zusammenhängendes Gebiet. Bisher gilt dort 50 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die Straße Sommerbadring ist im Bereich der Wohnbebauung bereits als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die betroffenen Straßen dienen ausschließlich der Erschließung des Wohngebietes im Sommerbadring und erfüllen keinerlei Verbindungsfunktion. Die Anforderungen an Tempo 30-Zonen gemäß § 45 Abs. 1 c StVO sind erfüllt.
Es wird daher vorgeschlagen, die o. g. Straßen zum Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer als Tempo 30-Zone einzurichten. Innerhalb der Tempo 30-Zone gilt die Vorfahrtsregel „rechts vor links“.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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355 kB
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