Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-12472

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Bei der Einmündung Gifhorner Straße/Am Denkmal handelt es sich nach Mitteilung der Polizei um eine Unfallhäufungsstelle, weil sich im Jahr 2018 dort 14 Verkehrsunfälle, davon fünf gleichen Unfalltyps (Unfalltyp 3 – Einbiegen/Kreuzen, u. a. mit Radfahrerbeteiligung) ereignet haben. Die Örtlichkeit war daher Gegenstand einer Beratung in der Unfallkommission, in der Polizei sowie die Verwaltung - in ihrer Funktion als Straßenbaulastträger und als Straßenverkehrsbehörde - vertreten sind.

 

Als erste Maßnahme haben die Vertreter der Unfallkommission Ende Oktober 2019 einen Ortstermin zur Begutachtung der dortigen Verkehrssituation unter anderem im Hinblick auf die Grünpfeilregelung durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es während der Anwesenheit der Teilnehmer zu diversen gefährlichen Situationen durch motorisierte Verkehrsteilnehmer kam. Diese beachteten mit wenigen Ausnahmen nicht die Vorschrift, an der Haltlinie anzuhalten und fuhren zumeist nur mit einem Blick auf den von links kommenden Verkehr in die Gifhorner Straße ein. Selbst Fußgänger, die bei für sie geltendem Grünsignal die Straße Am Denkmal passierten, wurden erst im letzten Moment wahrgenommen. Auch der aus der Nordhoffstraße bei dortigem Grünsignal auf die Gifhorner Straße einfahrende Verkehr wird nicht beachtet. Die Teilnehmer der Unfallkommission sprachen sich für die Entfernung des dortigen Grünpfeils aus.

 

Die Verwendung des Grünpfeils unterliegt den Bestimmungen des § 37 Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Danach darf der Grünpfeil nicht verwendet werden, wenn Fahrradverkehr trotz Verbots in der Gegenrichtung in erheblichen Umfang stattfindet und durch geeignete Maßnahmen nicht ausreichend eingeschränkt werden kann. Aus den Beobachtungen der Polizei ergibt sich, dass der östliche Radweg der Gifhorner Straße trotz durchgeführter polizeilicher Kontrollen weiterhin häufig verbortswidrig von Radfahrenden in Gegenrichtung befahren wird.

 

Der Grünpfeil darf weiterhin nicht verwendet werden, wenn die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient. Das ist hier der Fall, da der empfohlene Schulweg zur Grundschule Rühme über die betreffende Lichtzeichenanlage und die Straße Am Denkmal führt.

 


 

Die Verwaltungsvorschriften zur StVO schreiben außerdem vor, dass für Knotenpunktzufahrten mit Grünpfeil das Unfallgeschehen regelmäßig auszuwerten ist. Im Falle einer Häufung von Unfällen, bei denen der Grünpfeil ein unfallbegünstigender Faktor war, ist der Grünpfeil zu entfernen, soweit nicht verkehrstechnische Verbesserungen möglich sind.

 

Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich somit, dass der Grünpfeil dort nicht mehr verwendet werden darf. Der Grünpfeil wird daher entfernt.


 

 

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